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14.09.06 , 15:25 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki: "Rundfunkgebühren für Handy und Computer wieder einkassieren - notfalls den Gebührenstaatsvertrag kündigen!"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Nr. 254/2006 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Donnerstag, 14. September 2006 Parlamentarischer Geschäftsführer Günther Hildebrand, MdL Sperrfrist: Redebeginn
Es gilt das gesprochene Wort!
Medien/Rundfunkgebühren
Wolfgang Kubicki: „Rundfunkgebühren für Handy und Computer wieder einkassieren – notfalls den Gebührenstaatsvertrag kündigen!“ In seinem Redebeitrag zu TOP 14 (Rundfunkgebühren für PCs und Handys) erklärte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
„Ich freue mich immer, wenn Menschen sich weiterentwickeln. Beim Fraktionsvorsitzenden der Grünen ist das so. Dies zeigt der Antrag der Grünen, der inhaltlich eine Aussetzung der Regelungen zur Folge hat, die genau alle hier sitzenden Grünenabgeordneten vor fast zwei Jahren mit ihrer Stimme zum 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag mit beschlossen haben.
Aber es sind nicht nur die Grünen, die sich weiterentwickeln. Auch CDU und SPD scheinen sich heute von den Debatten vom Herbst 2004 zu verabschieden und den Fehler, den sie – die SPD in Gänze, die CDU zum Teil – mit ihrer Zustimmung zum 8. Rundfunkänderungs-staatsvertrag begangen haben, heilen zu wollen. Das dient der Sache, das ist gut so.
Erstaunlich sind aber Erklärungen, insbesondere aus dem Bereich der SPD, die nun heute den Kurswechsel in der Sache begründen. So wurde aus der SPD-Fraktion heraus erklärt: In dem Staatsvertrag gibt es Fehler, die wir übersehen haben.“
Sie haben diese Fehler nicht übersehen. Sie haben von der Problematik gewusst und trotzdem die Einführung dieser unsinnigen Rundfunkgebühr beschlossen. Ich empfehle Ihnen hierzu noch einmal die Lektüre der Debatten vom November und Dezember 2004 und den Ausschusssitzungen zu eben diesem Rundfunkstaatsvertrag. Die FDP-Fraktion hatte die Problematik einer Einführung dieser Gebühr für Handys und Computer angesprochen.

Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2
Die CDU-Fraktion hatte das Thema ebenfalls aufgegriffen. Sie hatte in Teilen andere Bedenken gegen diesen Staatsvertrag. Mit der Einführung der Rundfunkgebühr für Handys und PC’s hatte sie aber keine Probleme. Ich zitiere hierzu gern aus dem Plenarprotokoll vom 11. November 2004 aus der Rede des ehemaligen Fraktionsvorsitzenden Kayenburg. Er sagte: „Die Neuregelungen hinsichtlich neuartiger Rundfunksempfangsgeräte können wir insgesamt akzeptieren.“
Das Problem war also bereits in der ersten Lesung erkannt und es wurde sehenden Auges die Rundfunkgebühr für Handys und Computer eingeführt.
Die Rechnung bekommen Sie nun politisch und die Wirkung der vielen Schreiben verschiedener Verbände – deren Protest ich allerdings auch vor zwei Jahren vermisst habe – zeigt Wirkung.
So hat auch der Schattenwirtschaftsminister des Landes Schleswig-Holstein, Herr Prof. Driftmann, die Abschaffung der GEZ-Gebühr gefordert. Nach den Berechnungen des Industrie- und Handelskammertages schlägt allein die Handy- und Computergebühr mit einer Zusatzbelastung für die Betriebe von 200 Millionen Euro zu Buche. Ein Unternehmensinhaber zahlt dann beispielsweise für sein privates Heim, für sein Geschäftsauto und für seinen Geschäftscomputer allein drei mal die Rundfunkgebühr. Wehe, dieses Unternehmen hat noch mehrere Geschäftsstellen, die werden dann auch noch zur Kasse gebeten. Das kann es nicht wirklich sein.
Wir wollen das nicht und wir freuen uns, dass trotz aller Ausreden anscheinend auch die Mitglieder der großen Koalition nun bereit sind, unseren Weg mit zu gehen.
Wir wollen, dass die Einführung dieser Rundfunkgebühr für mindestens zwei Jahre ausgesetzt wird. Wir wollen letztlich, dass sie ganz abgeschafft wird. Durch die mindestens zwei Jahre Frist hätte die Landesregierung die Möglichkeit, den Vertrag neu auszuhandeln und einen neuen Änderungsstaatsvertrag zu entwickeln beziehungsweise bei einer Weigerung der anderen Länder den bestehenden Staatsvertrag zu kündigen.
Wir haben aber auch einen anderen Mangel des 8. Rundfunkänderungs- staatsvertrages aufgegriffen. Wie sie wissen ist in jenem Staatsvertrag auch eine Ausweitung der Kompetenzen der GEZ bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten beschlossen worden. Die GEZ als beauftragte Stelle der Rundfunkanstalten kann trotz öffentlich-rechtlicher Bindung Daten von Personen wie eine private Stellen erheben, verarbeiten und nutzen. Die Datenschützer haben dies als verfassungswidrig bezeichnet. Wir haben ebenso wie auch die Grünen und die CDU in den damaligen Ausschusssitzungen, diese Auffassung geteilt. Diesen Mangel gilt es ebenfalls zu heilen.
Noch eines zur künftigen Reform der Rundfunkgebühr. Wir sollten aber nicht bereits heute das Parlament auf ein Modell festlegen. Wir können uns eine personengebundene Gebühr vorstellen, sind aber noch nicht am Ende der Diskussion, welches Modell sinnvoll ist. Lassen Sie uns doch diese Debatte aufgreifen, um im Rahmen der Selbstbefassung gemeinsam ein neues Gebührenmodell zu entwickeln. In diesem Zusammenhang kann man dann auch die Zukunft der GEZ insgesamt diskutieren.
Wir bitten Sie, zunächst den Antrag der FDP zu beschließen.“ Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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