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15.09.06 , 11:38 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 38 - Korruption im Gesundheitswesen

Presseinformation
Kiel, den 14.09.2006 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 38 Korruption im Gesundheitswesen Drs. 16/805

Wenn ein Kunde eine Dienstleistung kauft, dann sind in der Regel Dienstleister und
Rechnungssteller identisch. Nicht so im Gesundheitssystem. Der Patient ruft eine Leistung beim
Arzt ab, die dieser dann mit der Krankenkasse abrechnet. Dieses Dreieck begünstigt durch
verwobene Kompetenzen und Zuständigkeiten eine besondere Art der Korruption. Kein Arzt
besticht eine Krankenkasse mit Bakschisch, damit diese möglichst viel Patienten vorbei schickt.
Der Grundsatz der freien Arztwahl schiebt so etwas einen Riegel vor. Und trotzdem grassiert die
Korruption.


Die Hersteller von medizinischen Geräten oder von Medikamenten gehen zu den Ärzten, um
diese mit Geld oder Sachleistungen dazu bringen, ausschließlich ihre Produkte zu verwenden
und zu verschreiben. Schätzungsweise 15.000 bis 16.000 Pharmareferenten besuchen die Ärzte
in ihren Praxen, um sie über Medikamente zu beraten und via Gratisproben, das neue
Medikament in die Verschreibungsliste zu hieven. Sie haben kostenlose Software dabei, die die
Verschreibung erheblich erleichtert, aber auch die firmeneigenen Produkte immer als erste Wahl
vorschlägt. 2
In den seltensten Fällen fließt dabei Bargeld zwischen Pharmafirmen und Ärzten, sondern
andere Belohnungen, wie die Ministerin berichtet. Riesige Vortragshonorare oder lukrative
Tagungsorte gehören dazu. So findet man im Internet schon nach kurzer Suche viele Angebote,
unter ihnen die Seite „Fortbilden unter Palmen in Thailand“, die sich an Zahnärzte richtet. Per
Anbieterhomepage werden sie informiert, dass „das Programm des Kurses so gestaltet ist, dass
genügend Zeit zur Verfügung steht, um sich zu erholen und die tropische Insel mit all ihren
Vorzügen zu genießen“. Das ist an sich kein Problem, wenn aber Pharmafirmen das alles
bezahlen, ist es Korruption.


Es geht auch völlig anders: Da es in Deutschland Lücken in der Brustkrebs-Früherkennung gibt,
suchen viele Patientinnen Rat bei Selbsthilfegruppen. Ein ideales Einfallstor für einzelne
Pharmafirmen, die diese Gruppen finanziell unterstützen. Kein Geschäft ohne Gegenleistung.
Die Gruppen beurteilen die Produkte des Sponsors positiv. Dank Internet kundig geworden,
machen dann massenhaft Frauen Druck auf ihren Frauenarzt, ihnen das angepriesene Präparat
zu verschreiben. Das ist besondere perfide und belegt eindrücklich den Einfallsreichtum der
Bestecher und deren Vorteilsnehmer.


Das Gesundheitssystem bietet aber auch jede Menge legale Korruption. Mit Verweis auf den
technischen Fortschritt und die Gesundheit der Patienten werden persönliche Vorteilsnahme
und Bereicherung bemäntelt. Gesetze, Verordnungen oder Verträge schützen die Ärzte
geradezu. Korrupte Vorteilsnahme kann in solchen Fällen mit dem Hinweis darauf
abgeschmettert werden, dass alles nach Recht und Gesetz verlaufen sei. Es bleibt aber
Korruption. Im Falle !Gesundheitssystem“ genügt der Verweis auf entgangenes Wohlbefinden
oder angebliche medizinische Notwendigkeiten und die Patienten zücken das Portemonnaie.
Der Gesetzgeber macht es möglich: IGeL heißt das Zauberwort. Die Abkürzung steht für
Individuelle Gesundheitsleistungen und umfasst 300 Zusatzangebote. Diese werden in der
ärztlichen Fachpresse und auf Medizinkongressen ebenso massiv beworben, wie von der AOK 3
heftig kritisiert. Die AOK führt in einer Broschüre auf, wie die Ärzte gezielt falsch informieren,
um den Patienten eine Individuelle Gesundheitsleistung aufzuschwatzen.


Diese Beispiele zeigen, dass sich im Gesundheitssystem eine falsche Haltung eingebürgert hat,
die das Nutzen von Schlupflöchern als Kavaliersdelikt versteht. Schlupflöcher sind dabei unter
Steuerungsaspekten als falsche Anreize zu verstehen. Da kommt der Gesetzgeber ins Spiel, denn
diese Anreize müssen weg!


Der Bericht zählt getroffene Gegenmaßnahmen auf, die aber fast durchweg erst greifen, wenn
die Korruption erfolgt ist. Hier geht es um die Bestrafung der Täter. Das ist wichtig, denn eine
effektive Bestrafung hat auch einen abschreckenden Effekt. Nachahmer werden es sich zweimal
überlegen, ob sie ein Berufs- oder Kassenverbot riskieren.
Die Kassen selbst steigen erst allmählich in die Kontrolle ein. Sie sind viel zu sehr mit den
Abrechnungsmodalitäten beschäftigt. Der SSW fordert trotzdem, das Augenmerk auf die
Vermeidung von Korruption zu richten. Der SSW hat bereits in der Vergangenheit dafür plädiert,
die Anreize, die zu Korruption verleiten, zu beseitigen. Fortbildungsveranstaltungen könnte die
Ärztekammer organisieren und Pharmareferenten sollten auch weit weniger als aktuell zum
Zuge kommen.


Das Gesundheitssystem hat Einsparreserven. Da sollten wir weiter hartnäckig sein. Wir sollten
aber auch die Anreize verändern. Letztlich führt kein Weg daran vorbei, auch über die
Neujustierung der Krankenkassen nachzudenken. Sie können ihre Nachfragemacht nicht nutzen,
nicht einmal für günstige Rabatte. Das muss sich ändern. Der Wettbewerb der Nachfrager ist der
falsche Weg, weil sie die Nachfrage nicht steuern können. Nachfragen im ökonomischen Sinne
tut nämlich der Patient und abgerechnet wird dann später – mit der Krankenkasse. Die
Krankenkassen müssen wesentlich mehr Einflussmöglichkeiten auf die Verschreibenspraxis
bekommen und dürfen sich nicht im Verdrängungswettkampf untereinander aufreiben. Nur so
befördern wir die Transparenz im Gesundheitssystem. Davon profitieren dann alle.

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