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Wolfgang Kubicki: Amtsgerichtsreform ohne Sinn und Verstand
FDP Landtagsfraktion Schleswig-HolsteinPresseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 261/2006 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Freitag, 15. September 2006 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdLEs gilt das gesprochene Wort!Recht/AmtsgerichteWolfgang Kubicki: Amtsgerichtsreform ohne Sinn und Verstand In seiner Rede zu TOP 5 (Amtsgerichtsstrukturreform) sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:„Ich war ehrlich gesagt ein wenig erstaunt, als ich in der letzten Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses das Statement des rechtspolitischen Sprechers der Koalition, Herrn Kollegen Puls, zur Kenntnis nehmen musste. Kollege Puls erklärte, die SPD-Fraktion sei nach Auswertung der umfangreichen schriftlichen Anhörung zu der Auffassung gelangt, dass der Antrag der Fraktion der FDP und der Abgeordneten des SSW zum Erhalt des Amtsgerichts Kappeln abgelehnt und der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Amtsgerichtstrukturreform unverändert angenommen werden sollte.Mein Erstaunen war deshalb groß, weil es keine - wirklich nicht eine einzige - Stellungnahme irgendeines Experten in der Anhörung gab, der die Amtsgerichtsstrukturreform sachgerecht, sinnvoll oder justizpolitisch für geboten oder für begrüßenswert hielt.Es gab darüber hinaus erhebliche Zweifel an der von der Landesregierung geschilderten Wirtschaftlichkeitsberechnung bzw. den von der Landesregierung geschätzten Einsparungen, die allerdings auch nicht Ziel dieser Reform sind, so Staatsekretär Schmidt-Elsässer noch in der Diskussion im Ausschuss.Wer vor diesem Hintergrund in einer Ausschusssitzung unter Bezug auf die Stellungnahmen entscheidet, die genau das Gegenteil von dem besagen, was beschlossen wird, der ist zynisch gegenüber den Betroffenen.Ich hätte mir gewünscht, die Fraktionen von SPD und CDU hätten sich auf eine wirklich ernsthafte Diskussion über Sinn und Zweck der Amtsgerichtsstrukturreform aufgrund der Stellungnahmen eingelassen und nicht ihr Desinteresse an den Fachbeiträgen auf diese Art und Weise im Ausschuss demonstriert.Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Dass wir mit dem heutigen Beschluss über den Gesetzentwurf zur Amtsgerichtsstrukturreform die Schließung einiger Amtsgerichtsstandorte hinnehmen müssen, ist gewiss. Aber es wird gewiss nichts besser. Zum 01. April nächsten Jahres werden die Amtsgerichte Kappeln und Geesthacht, zum 01. April 2008 das Amtsgericht Mölln und zum 01. April 2009 die Amtsgerichte Bad Oldesloe und Bad Schwartau für die Bürgerinnen und Bürger ihre Pforten schließen.Das ist bedauerlich vor dem Hintergrund einer nicht hinreichend begründeten Reform.Das liegt im Wesentlichen an folgenden Mängeln: 1. Es wird bei der Amtsgerichtsstrukturreform Strukturpolitik ohne Analyse betrieben- also Justiz lediglich als Objekt des Aktionismus begriffen. Der Gesetzentwurf führt keine tatsachenbasierenden und belegten Annahmen an, die eine Notwendigkeit zur Neuordnung der Amtsgerichtsbezirke begründen. Es wird im Gegenteil immer zu recht behauptet, dass die Amtsgerichte insgesamt eine gute Arbeit leisten.2. Die in der Begründung für die Reform als zentraler Punkt genannte Spezialisierung bietet keine Grundlage für eine Gerichtsgröße von 8 Richtern. Hierzu zitiere ich aus der Stellungnahme der Neuen Richtervereinigung, die zu recht feststellt: „8 Richter führen gerade einmal in Zivilsachen zu zwei Dezernaten, also dort, wo die Spezialisierung noch am wenigsten benötigt werden dürfte. In Familien- und FGG-Sachen wäre das erst bei einer Größe von 11 bis 15 Richtern der Fall, in Strafsachen aber bereits ab 6 Richtern. Würde man eine ähnliche Berechnung für den gehobenen Dienst anstellen, kämen wieder völlig andere Zahlen heraus. Wieso deswegen gerade 8 Richter die Größe der Größen sein soll, ist unverständlich.“Dem ist nichts hinzuzufügen.3. Die dargelegten Kosteneinsparungen hängen von vielen nicht gesicherten und unbelegten Annahmen ab. Es ist auch schon fraglich, ob die Rechengrundlagen einer Wirtschaftlichkeitsberechnung, die auf 50 Jahre angesetzt ist, über diesen Zeitraum Bestand haben. Gerade die Justiz, die im Besonderen von der Gesetzgebung auf Bundes und Länderebene beeinflusst ist, ist da anfällig. Ich weise nur darauf hin, dass die letzte Amtsgerichtsstrukturreform noch keine 50 Jahre her ist. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung für den Flughafen Kiel-Holtenau hielt gerade einmal drei Monate.4. Die große Justizreform, die immer noch in der Diskussion steht, sollte erst abgewartet werden. Was heute verabschiedet werden soll, ist keine Reform, sondern eine gemurkste Umsetzung des Koalitionsvertrages.Lassen Sie mich noch einige Sätze zu Kappeln sagen.Ich bin enttäuscht darüber, mit welchem Desinteresse sich die Mitglieder der Koalitionsfraktionen den berechtigten Argumenten aus den Stellungnahmen für Kappeln verweigert haben. Auch hier bleibt festzuhalten, dass es keine einzige Stellungnahme gab, die die Schließung des Amtsgerichts Kappeln befürwortet hat.Ich bin enttäuscht, dass die exponierte geographische Lage Kappelns und die Folgen der Schließung, insbesondere für die älteren und schwächeren Menschen vor Ort, nicht einmal ansatzweise berücksichtigt wurden.Ich sage Ihnen voraus, dass die neue Lösung wegen der Vielzahl der Betreuungsfälle für die Justiz teurer wird. Darüber hinaus sind Protestreden von CDU und SPD gegen die Schließung von Bundesbehörden in Kappeln vor diesem Hintergrund völlig unglaubhaft. Wir lehnen das Gesetz wegen mangelnder Schlüssigkeit ab.“Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/