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Anke Spoorendonk zu TOP 5 - Neuordnung von Amtsgerichtsbezirken und Struktur der Gerichte
PresseinformationKiel, den 15.09.2006 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 05 Gesetz zur Neuordnung von Amtsgerichtsbezirken Drs. 16/769 Planungen zur Struktur der Gerichte Drs 16/461Die Diskussion im Innen- und Rechtsausschuss zur Neuordnung von Amtsgerichten hat es nochmal deutlich gemacht. Unterm Strich bringt diese Reform nichts außer Unmut und Frustration inden zu schließenden Amtsgerichten. Die Landesregierung drückt hier eine Strukturänderung beiden Amtsgerichten durch, ohne dass dem ein erkennbares Konzept zu Grund liegt. Einzig undallein geht es der Landesregierung darum, die Amtsgerichte so zu recht zu schneiden, dass künftigeine Mindestzahl von acht Richtern je Amtsgericht – zwei Richter für jedes Rechtsgebiet –vorgehalten werden sollen. Die Gesamtbeschäftigtenzahl soll bei mindestens 67 Mitarbeiternliegen. Dies ist nach Auffassung der Landesregierung das Minimum für die Richterschaft.Die von der Landesregierung zu Grunde gelegte Wirtschaftlichkeitsberechnung läuft über einenZeitraum von 50 Jahren und ist absolut unüblich. Daher möchte ich auf die von derLandesregierung genannten Einsparungen gar nicht weiter eingehen, da sie aus Sicht des SSWnicht zu erkennen sind. 2Die Konklusion, die wir aus der Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung ziehen können,ist: Es gibt keine tatsachenbasierten und belegten Grundannahmen, wonach sich dieNotwendigkeit zur Neuordnung der Amtsgerichte ableiten lässt.Gegen eine Neuordnung oder Reform innerhalb der schleswig-holsteinischen Justiz hat sichniemand ausgesprochen und auch der SSW stellt sich in diesem Punkt nicht quer.Es hat in den letzten viele Reformen in der Justiz gegeben. Dies ist aber immer im konstruktivenMiteinander zwischen Ministerium und Vertretern der Justiz geschehen. Daher wurden dieseReformvorhaben im wesentlichen von der Justiz in Schleswig-Holstein mitgetragen. Von dieserVorgehensweise hat sich die Landesregierung verabschiedet. Dies ist mehr als bedauerlich, dasomit der Eindruck vermittelt wird, dass die Landesregierung ihre Reform der schleswig-holsteinischen Justiz einfach überstülpt. Diese Vorgehensweise sehen wir sehr kritisch. Hier hättedie Landesregierung ergebnisoffener vorgehen müssen und sie hätte die Ergebnisse bereitslaufender Reformen – Stichwort Große Justizreform – abwarten müssen. Die mit der Neuordnunggebundenen Kräfte, die aufgewendet werden müssen, hätten aus unserer Sicht besser in laufendeReformen gesteckt werden müssen.Was nun das Amtsgericht in Kappeln angeht, möchte ich deutlich sagen, dass wir unsere Kritikhinsichtlich der Schließung weiter aufrecht halten. Sowohl die Anhörung als auch die Diskussionim Ausschuss hat für uns noch mal deutlich gemacht, dass es für die Schließung des AmtsgerichtesKappeln keine relevanten Gründe gibt. Im Gegenteil. Für den Standort Kappeln bleibt festzustellen,dass man dort vorzügliche Arbeit leistet – im übrigen wurde dies auch vom damaligenStaatssekretär Nissen gewürdigt. Hier bedarf es keiner Reform, um auch zukünftig qualitativhochwertige und effiziente Arbeit zu gewährleisten. Das Amtsgericht Kappeln weist hierfür alletechnischen und strukturellen Voraussetzung auf. Des weiteren hat Kappeln sich bisher immerdurch seine gute Serviceleistung ausgezeichnet. Man hat sich dort durch die kurze Dauer bei Straf-,Zivil- und Familienverfahren und die schnelle Erledigung der Grundbuchsachen hervorgehoben. In 3Bezug auf die Erledigungszahlen haben wir es dort mit einer effektiven Einheit zu tun, die sich imVergleich mit größeren Gerichten positiv hervorgetan.Wie sehr das Amtsgericht Kappeln auch mit der Region und mit den Bürgerinnen und Bürgernverflochten ist wird deutlich an der hohen Zahl an Betreuungsfällen, die von den Richterinnen undRichtern wahrgenommen wird. Angesichts der Vielzahl an Alten- und Pflegeheimen in Angeln wirddiese Aufgabe, angesichts des demografischen Wandels, künftig zu Zuwächsen führen. Geradehierbei kommt es darauf an, dass schnelle Hilfe von Richtern geleistet werden kann. DieseBürgernähe zeichnet das Amtgericht aus.Die Schließung des Amtsgerichts Kappeln hat aber eine regional- und strukturpolitischeDimension. Dies ist in einer wirtschaftlich arg gebeutelten Region wie Kappel nicht von der Handzu weisen. Hier hätte ich mir von der Landesregierung mehr Fingerspitzengefühl gewünscht. Dieshat sie nicht getan und das ist für die Region und die Stadt Kappeln mehr als bedauerlich.Die Landesregierung hat es im Zuge der Anhörung nicht geschafft die aufgeführten Kritikpunkteauszuräumen. Daher werden wir dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neuordnung derAmtsgerichte nicht zustimmen.