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15.09.06 , 12:23 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 5 - Neuordnung von Amtsgerichtsbezirken und Struktur der Gerichte

Presseinformation
Kiel, den 15.09.2006 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk

TOP 05 Gesetz zur Neuordnung von Amtsgerichtsbezirken Drs. 16/769 Planungen zur Struktur der Gerichte Drs 16/461


Die Diskussion im Innen- und Rechtsausschuss zur Neuordnung von Amtsgerichten hat es noch
mal deutlich gemacht. Unterm Strich bringt diese Reform nichts außer Unmut und Frustration in
den zu schließenden Amtsgerichten. Die Landesregierung drückt hier eine Strukturänderung bei
den Amtsgerichten durch, ohne dass dem ein erkennbares Konzept zu Grund liegt. Einzig und
allein geht es der Landesregierung darum, die Amtsgerichte so zu recht zu schneiden, dass künftig
eine Mindestzahl von acht Richtern je Amtsgericht – zwei Richter für jedes Rechtsgebiet –
vorgehalten werden sollen. Die Gesamtbeschäftigtenzahl soll bei mindestens 67 Mitarbeitern
liegen. Dies ist nach Auffassung der Landesregierung das Minimum für die Richterschaft.


Die von der Landesregierung zu Grunde gelegte Wirtschaftlichkeitsberechnung läuft über einen
Zeitraum von 50 Jahren und ist absolut unüblich. Daher möchte ich auf die von der
Landesregierung genannten Einsparungen gar nicht weiter eingehen, da sie aus Sicht des SSW
nicht zu erkennen sind. 2
Die Konklusion, die wir aus der Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung ziehen können,
ist: Es gibt keine tatsachenbasierten und belegten Grundannahmen, wonach sich die
Notwendigkeit zur Neuordnung der Amtsgerichte ableiten lässt.


Gegen eine Neuordnung oder Reform innerhalb der schleswig-holsteinischen Justiz hat sich
niemand ausgesprochen und auch der SSW stellt sich in diesem Punkt nicht quer.
Es hat in den letzten viele Reformen in der Justiz gegeben. Dies ist aber immer im konstruktiven
Miteinander zwischen Ministerium und Vertretern der Justiz geschehen. Daher wurden diese
Reformvorhaben im wesentlichen von der Justiz in Schleswig-Holstein mitgetragen. Von dieser
Vorgehensweise hat sich die Landesregierung verabschiedet. Dies ist mehr als bedauerlich, da
somit der Eindruck vermittelt wird, dass die Landesregierung ihre Reform der schleswig-
holsteinischen Justiz einfach überstülpt. Diese Vorgehensweise sehen wir sehr kritisch. Hier hätte
die Landesregierung ergebnisoffener vorgehen müssen und sie hätte die Ergebnisse bereits
laufender Reformen – Stichwort Große Justizreform – abwarten müssen. Die mit der Neuordnung
gebundenen Kräfte, die aufgewendet werden müssen, hätten aus unserer Sicht besser in laufende
Reformen gesteckt werden müssen.


Was nun das Amtsgericht in Kappeln angeht, möchte ich deutlich sagen, dass wir unsere Kritik
hinsichtlich der Schließung weiter aufrecht halten. Sowohl die Anhörung als auch die Diskussion
im Ausschuss hat für uns noch mal deutlich gemacht, dass es für die Schließung des Amtsgerichtes
Kappeln keine relevanten Gründe gibt. Im Gegenteil. Für den Standort Kappeln bleibt festzustellen,
dass man dort vorzügliche Arbeit leistet – im übrigen wurde dies auch vom damaligen
Staatssekretär Nissen gewürdigt. Hier bedarf es keiner Reform, um auch zukünftig qualitativ
hochwertige und effiziente Arbeit zu gewährleisten. Das Amtsgericht Kappeln weist hierfür alle
technischen und strukturellen Voraussetzung auf. Des weiteren hat Kappeln sich bisher immer
durch seine gute Serviceleistung ausgezeichnet. Man hat sich dort durch die kurze Dauer bei Straf-,
Zivil- und Familienverfahren und die schnelle Erledigung der Grundbuchsachen hervorgehoben. In 3
Bezug auf die Erledigungszahlen haben wir es dort mit einer effektiven Einheit zu tun, die sich im
Vergleich mit größeren Gerichten positiv hervorgetan.


Wie sehr das Amtsgericht Kappeln auch mit der Region und mit den Bürgerinnen und Bürgern
verflochten ist wird deutlich an der hohen Zahl an Betreuungsfällen, die von den Richterinnen und
Richtern wahrgenommen wird. Angesichts der Vielzahl an Alten- und Pflegeheimen in Angeln wird
diese Aufgabe, angesichts des demografischen Wandels, künftig zu Zuwächsen führen. Gerade
hierbei kommt es darauf an, dass schnelle Hilfe von Richtern geleistet werden kann. Diese
Bürgernähe zeichnet das Amtgericht aus.


Die Schließung des Amtsgerichts Kappeln hat aber eine regional- und strukturpolitische
Dimension. Dies ist in einer wirtschaftlich arg gebeutelten Region wie Kappel nicht von der Hand
zu weisen. Hier hätte ich mir von der Landesregierung mehr Fingerspitzengefühl gewünscht. Dies
hat sie nicht getan und das ist für die Region und die Stadt Kappeln mehr als bedauerlich.


Die Landesregierung hat es im Zuge der Anhörung nicht geschafft die aufgeführten Kritikpunkte
auszuräumen. Daher werden wir dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neuordnung der
Amtsgerichte nicht zustimmen.

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