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15.09.06 , 12:35 Uhr
SPD

Wolfgang Baasch zu TOP 21a: Wir brauchen einen vollständigen Ausgleich der Mehrkosten

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 15.09.2006 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 21a - Keine Schlechterstellung der schleswig-holsteinischen Kommunen bei Hartz IV; Dringlich- keitsantrag (Ducksache 16/968)

Wolfgang Baasch:

Wir brauchen einen vollständigen Ausgleich der Mehrkosten

Unsere Position ist klar: Schleswig-Holstein gibt alle finanziellen Entlastungen der Kommu- nen aus der Arbeitsmarktreform an die Kommunen weiter. Das haben wir 2004 zugesagt und wir haben es eingehalten. 2006 standen hierfür 51,55 Millionen Euro zur Verfügung, die sich aus Einsparungen beim Wohngeld ergeben. Wir hatten im Dezember 2005 das Fi- nanzausgleichsgesetz entsprechend geändert.

Die „Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ („Hartz I bis IV“) haben die Arbeitsmarktpolitik in der Bundesrepublik vom Kopf auf die Füße gestellt. Sie markieren die Umstellung von der aktiven zur aktivierenden Arbeitsmarktpolitik und sie änderten das Leistungssystem massiv: Die schon vorher steuerfinanzierte Arbeitslosenhilfe, deren Höhe sich bis 2004 am vorherigen Einkommen orientiert hatte, wurde zum Arbeitslosengeld II, das seit 2005 in pauschaler Höhe von 345 Euro zuzüglich Unterkunftskosten unabhängig vom zuvor erzielten Einkommen gewährt wird.

Begleitet wird dieser grundlegende Wechsel von einem Ausbau der aktivierenden Ele- mente: Fördern und fordern wollten wir und das bleibt auch weiterhin unser Leitbild bei der Weiterführung der Reform. Wir haben alle arbeitsfähigen früheren Sozialhilfeberechtigten einbezogen, ebenso alle arbeitsfähigen erwachsenen Haushaltsmitglieder. Auch ihnen ste- hen jetzt alle Eingliederungsleistungen zur Verfügung. Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Und wir haben damit die Kommunen von den Kosten der Sozialhilfe für diesen Perso- nenkreis entlastet, weil der Bund nun Leistungsträger war. Im Gegenzug sollten sie die Kosten der Unterkunft für alle Bezieherinnen und Bezieher der neuen, zusammengefassten Leistung übernehmen. Auch die Länder wurden entlastet, weil das Wohngeld für viele Men- schen durch die Übernahme der Unterkunftskosten entfiel. Dass diese Rechnung zu Lasten der Kommunen gehen würde, war schnell klar. Deshalb hat die Bundesregierung nach ei- nem festgelegten Schlüssel einen Anteil an den Unterkunftskosten übernommen.

Wir erinnern uns: Die Kommunen sollten insgesamt um 2,5 Milliarden Euro entlastet wer- den: zum Ausbau der Kinderbetreuung. Schleswig-Holstein war – wieder einmal – vorne- weg: Wir haben im Herbst 2004 beschlossen, unsere gesamten Netto- Wohngeldeinsparungen an die Kommunen weiterzugeben. Damit haben wir sicherge- stellt, dass wir uns an der Reform des Arbeitsmarktes nicht zu Lasten der Kommunen berei- chern.

Die Umsteuerung ist teuer. Das wussten wir vorher und uns war auch klar, dass die Reform einige Zeit brauchen würde, bis die neuen Instrumente greifen. Das gilt für alle Kostenträ- ger. Die nun auf Bundesebene diskutierte Kürzung und Umverteilung der Zuschüsse bei den Unterkunftskosten geht in die falsche Richtung. Sie benachteiligt finanzschwächere Bundesländer wie Schleswig-Holstein und sie stellt den breiten Konsens in Frage, den wir bei der Gesamtreform des Arbeitsmarktes erzielt hatten.

Die Länder werden sich mit dem Bund einigen müssen: Zwar ist das Bundesgesetz zustim- mungspflichtig, jedoch würde ohne eine Einigung ab 2007 überhaupt kein Bundeszuschuss mehr fließen. Dazu kommt, dass einige Länder ein neues Verteilungsmodell bevorzugen, das für die schleswig-holsteinischen Kommunen nachteilig wäre. Angesichts dieser Situati- on bleibt nur, gute Überzeugungsarbeit zu leisten. -3-



Wir fordern die Landesregierung auf, sich für die schleswig-holsteinischen Kommunen in Berlin stark zu machen und einen vollständigen Ausgleich der nachweislichen Mehr- kosten zu verlangen. Ein Anliegen, das im Interesse unseres Landes ist und für das wir uns – Parlament und Regierung gemeinsam – auf allen politischen Entscheidungsebenen kraftvoll einsetzen sollten. Die Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein leisten bereits ihren Beitrag zum Gelingen der Arbeitsmarktreform. Sie tun dies auf vielfältige Wei- se. Eine zusätzliche Belastung wollen wir nicht hinnehmen.

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