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15.09.06 , 15:07 Uhr
SPD

Thomas Rother zu TOP 30: Bürokratiekosten begrenzen, aber nicht Standards aushebeln

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 15.09.2006 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 30 - Bürokratiekosten messen und begrenzen (Drucksachen 16/698 und 16/774neu)

Thomas Rother:

Bürokratiekosten begrenzen, aber nicht Standards aushebeln

Der vorliegende neue Bericht „Bürokratiekosten messen und begrenzen“ ist eine Fleißarbeit aus dem Finanzministerium, die deutlich macht, mit wie viel Engagement an der Aufgabe „Verwaltungsreform“ gearbeitet wird. Das Ziel „Bürokratieabbau“, so wie es im Koalitionsver- trag von CDU und SPD vereinbart ist, wird Schritt für Schritt erreicht werden! Dazu gehört der Analyse-Teilschritt der Ermittlung von unnötiger Bürokratie und die Bewertung von Vorschriften auch anhand von Kostenfolgen, die sie auslösen.

Andere Länder und Bundesländer tun das natürlich auch. Und der Bund hat vor diesem Hin- tergrund richtigerweise ganz besonders die mittelständische Wirtschaft im Auge, die be- sonders von Verwaltungsvorgaben betroffen ist, weil sie sich in der Regel keinen eige- nen großen Verwaltungsapparat leisten kann, der das dann abarbeitet – und schon die letz- te Bundesregierung hatte ja einen Masterplan Bürokratieabbau auf den Weg gebracht.

Unter anderem ist ein Normenkontrollrat eingesetzt worden, im Bundeskanzleramt gibt es eine Koordinatorin für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung und das Standard- Kosten-Modell ist zur Messung der Bürokratiekosten vorgesehen – auch wenn es da bei der Auswahl der Vorschriften seltsamerweise nach Datum zu gehen scheint und nicht nach Schwerpunkten, gemessen nach der anerkannten Quick-Scan-Methode wie zum Beispiel im Land Brandenburg. Das wird in dem neuen Bericht ergänzend geschildert.
Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Damit bin ich nun auch unmittelbar beim vorliegenden Bericht. Er macht deutlich, wie viel- schichtig dieses Thema ist. Das böse Wort „Bürokratie“ beschreibt im öffentlichen Bereich letztlich die Umsetzung von Vorgaben, die einmal politisch entstanden sind und die zur Aufgabenerfüllung – also zum Regieren - eines Staates erforderlich sind. Das be- trifft zum einen den Staatsaufbau, wie er ja zur Zeit im Zuge der Förderalismusreform disku- tiert und verändert wird, wie auch unsere Neuordnung bei den Amtsverwaltungen und die Einrichtung kommunaler Verwaltungsregionen.

Die Bürgerinnen und Bürger interessiert in diesem Zusammenhang allerdings aus meiner Sicht nicht so sehr der Staatsaufbau, sondern eher der reibungslose, wirksame, wirt- schaftliche, verständliche und kundenfreundliche Ablauf des Verwaltungshandelns. Bei sie unmittelbar betreffenden Vorhaben ist zudem die Beteiligung wichtig. Alle diese Punkte nennen in der einen oder anderen Form auch die EU und die OECD als Grundsätze des „Good Governance“.

Der Verwaltungsmodernisierungsprozess in Schleswig-Holstein umfasst Entbürokratisie- rung, Verwaltungsstrukturreform, Funktionalreform sowie den Einsatz moderner technischer und betriebswirtschaftlicher Instrumente und es liegt ein konkretes Verwaltungsmodernisie- rungsgesetz im Entwurf schon vor. Und wozu betriebswirtschaftliche Indikatoren wie Bench- marking gut sein können, hat ja auch Professor Seitz in seinem Gutachten zur Haushaltspo- litischen Lage und Perspektive in Bezug auf ganz konkrete Verwaltungsbereiche und ihre Personalausstattung nachgewiesen.

Hinzu kommt die Stärkung der Verwaltungskooperation mit Hamburg, die jedoch kein Selbstzweck sein darf – auch hier ist das Subsidiaritätsprinzip zu beachten. Bei Dataport beispielsweise wäre es wohl richtig gewesen, Kommunen zu beteiligen, um wenig Sinn ma- chende Ausschreibungsvorgaben der EU zu vermeiden. -3-



Die Maßnahmen sind alles in allem sinnvoll. Sie dürfen aber nicht dazu führen, dass demo- kratische Prozesse ausgehebelt werden, soziale, ökologische und andere Standards ein- fach verschwinden – denn auch diese Punkte gehören zu einer qualitativ gut arbeitenden Verwaltung.

Nun zu den Messverfahren: Die Beurteilung der Methoden zur Messung von Bürokratiekos- ten im Bericht der Landesregierung ist etwas ernüchternd aber richtig. Das Standard- Kosten-Modell aus den Niederlanden ist - wie schon das Tilburger Modell für Kommunen - zu Recht beispielgebend. Die von der EU auf den Weg gebrachte einheitliche Methode zur Bewertung der durch Rechtsvorschriften verursachten Verwaltungskosten ist zu begrüßen.

Neben unserem eigenen Weg zum Bürokratieabbau ist es daher auch sinnvoll, eine EU-, Bundes- und Länderkompatible Methode – nach dem Standard-Kosten-Modell - mit zu ent- wickeln. Isolierte Aktivitäten wären einfach nicht sinnvoll und Doppelarbeit. Wie bei der EDV-Entwicklung sind aus den Lerneffekten anderer positive Schlüsse zu ziehen. Denn Bü- rokratiemessung darf nicht zu noch mehr Bürokratie führen und muss sich ebenso an Effi- zienz-Kriterien messen lassen.

Die ersten Ergebnisse aus dem Modell-Bundesland Brandenburg zeigen, dass das Gros der Bürokratiekosten durch Genehmigungsverfahren und Bekanntmachungen insbesondere im Bereich der Güteprüfung von Milch und Milcherzeugnissen sowie bei Sonderzulassungen nach dem dortigen Straßengesetz ausgelöst wird – es können sich also auch ganz andere als die erwarteten Bereiche bei der Prüfung auftun.

Ich freue mich auf interessante Diskussionen im Finanz- und im Innen- und Rechtsaus- schuss in die wir den Bericht zur abschließenden Beratung überweisen sollten

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