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27.09.06 , 09:09 Uhr
CDU

Johannes Callsen (CDU) und Peter Eichstädt (SPD): CDU und SPD beschleunigen Ladenöffnungszeitengesetz – eigenen Gesetzentwurf eingebracht

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Kiel, 27. September 2006
Johannes Callsen (CDU) und Peter Eichstädt (SPD): CDU und SPD beschleunigen Ladenöffnungszeitengesetz – eigenen Gesetzentwurf eingebracht Zum Ladenöffnungszeitengesetz erklärten der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU- Landtagsfraktion, Johannes Callsen, und der sozialpolitische Sprecher der SPD- Landtagsfraktion, Peter Eichstädt:
Mit einem eigenen Entwurf für ein Ladenöffnungszeitengesetz, das wir in die nächste Sitzung des Landtages einbringen werden, wollen die Fraktionen von CDU und SPD die Umsetzung der neuen Ladenöffnungszeiten in Schleswig-Holstein beschleunigen. Damit wollen wir errei- chen, dass schon das diesjährige Weihnachtsgeschäft nach den neuen Regeln ablaufen kann.
Kernelemente des Gesetzentwurfs von CDU und SPD sind die Freigabe sämtlicher Laden- öffnungszeiten von Montag bis Sonnabend, wie wir es im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Den Unternehmen wird damit ermöglichst, selbst zu bestimmen, wann sie an Werktagen öffnen möchten. Es bleibt bei der Beibehaltung des bestehenden Schutzes der Sonn- und Feiertage, an denen die Geschäfte grundsätzlich geschlossen sein müssen.
Erhalten bleibt die bisherige Möglichkeit, nach der so genannten Bäderregelung in Kur- und Erholungsorten auch an Sonn- und Feiertagen in der Zeit vom 15. Dezember bis 31. Oktober mit Ausnahme des Karfreitags und des ersten Weihnachtstages die Geschäfte zu öffnen. Damit tragen wir den besonderen Bedürfnissen dieser vom Tourismus geprägten Orte Rech- nung und sichern die Wettbewerbsposition der schleswig-holsteinischen Tourismusorte ge- genüber anderen Urlaubsregionen.
Abweichend vom grundsätzlichen Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen dürfen Verkaufs- stellen aus besonderem Anlass an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen zeitlich be- grenzt geöffnet sein. Der „verkaufsoffene Sonntag“ hat sich aus Sicht des Einzelhandels als Marketing-Instrument erwiesen, das im bisherigen Umfang erhalten bleiben müsse. Wir ha- ben daher diese bisherige Regelung fortgeschrieben, halten eine Ausweitung allerdings nicht für notwendig. Als verkaufsoffene Sonntage dürfen außerdem zur Öffnung von Verkaufsstel- len nicht zugelassen werden der Karfreitag, der 1. Mai, der Oster- und Pfingstsonntag, der Volkstrauertag und der Totensonntag, die Adventssonntage, die Sonn- und Feiertage im De- zember sowie der 24. Dezember. Damit tragen wir der besonderen Bedeutung dieser Feier- tage Rechnung.
Wir sind der Überzeugung, hiermit eine praktikable Regelung für die Ladenöffnungszeiten in Schleswig-Holstein gefunden zu haben und werden uns für eine zügige Umsetzung einset- zen.

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