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27.09.06 , 14:56 Uhr
CDU

Hans-Jörn Arp: Letzte Argumente für die Aufrechterhaltung des staatlichen Glückspielmonopols widerlegt

Nr. 342/06 27. September 2006


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
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Finanzpolitik Hans-Jörn Arp: Letzte Argumente für die Aufrechterhaltung des staatlichen Glückspielmonopols widerlegt Angesichts der vorab in der heutigen Ausgabe von „Focus Money“ veröffentlichten Ergebnisse einer ifo-Studie zum volkswirtschaftlichen Schaden des staatlichen Glückspielmonopols erklärt Hans-Jörn Arp, MdL: „Diese Studie widerlegt die letzten verbliebenen Argumente für die Aufrechterhaltung des staatlichen Glückspielmono- pols“.
Laut ifo-Institut werden in Deutschland bei privaten Wettvermittlern und deren Zulie- ferern bis zum Jahr 2010 15.000 Stellen verloren gehen, sollte das Sportwettmono- pol gemäß der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom März diesen Jahres durchgesetzt werden.
Ein ähnlich negatives Ergebnis gelte für die Differenz zwischen Spieleinsätzen und Gewinnausschüttungen (so genannter Rohertrag) beim Lotto. Dieser fiele im Mono- polfall 2010 bis zu 1. Mrd. Euro niedriger als heute aus. „Damit würden die Einnah- men der Länder um rund 1/4 sinken und die Sportförderung sowie die Förderung wei- terer gesellschaftlich gewollter Aktivitäten in Deutschland massiv gefährdet. Diese Förderung gesellschaftlich gewollter Aktivitäten – insbesondere des Breitensports, wie sie in Schleswig-Holstein gesetzlich verankert ist – wollen wir unbedingt auf- rechterhalten“, erklärte Arp.
Arp erneuerte deshalb seine Feststellung, dass das Urteil des Bundesverfassungsge- richtes in Verbindung mit der Entscheidung des Bundeskartellamts und der Stellung- nahme der EU-Kommission vom März, August bzw. April dieses Jahres eine völlig neue Ausgangslage für das Lotteriewesen geschaffen habe. Präventionsmaßnah- men und die Beobachtung von schwierigem Spielverhalten seien in einem regulierten Markt, den das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich für das Lotteriewesen zulas- se, effektiv zu gewährleisten. „Damit gibt es keinen vernünftigen Grund mehr für die Aufrechterhaltung des staatlichen Glückspielmonopols“, so Arp abschließend.

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