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Monika Heinold zum Rauchverbot für Eltern
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Stellv. Pressesprecher Dr. Jörg Nickel Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Mobil: 0178/28 49 591 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 413.06 / 09.10.06Nichtraucherschutz: Gesetzliche Regelungen im öffentlichen Raum? Ja. Gesundheitspolizei im Kinderzimmer? Nein. Zu den neuesten Äußerungen der SPD zum Thema Nichtraucherschutz erklärt die Par- lamentarische Geschäftsführerin der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Monika Heinold:Grüne fordern schon lange auf Bundes- und Landesebene einen effektiven Nichtrau- cherschutz. Hierzu gehört auch ein grundsätzliches Verbot des Rauchens im öffentlichen Raum – so wie es jetzt auch Frankreich angehen will*.Die Große Koalition steht sich beim Nichtraucherschutz selbst im Weg. SPD und CDU finden im Land und im Bund keinen gemeinsamen Nenner - Stichwort gesetzliches Rauchverbot in Gaststätten.Nun prescht die SPD, namentlich Karl Lauterbach, plötzlich voran und fordert ein Rauch- verbot für Eltern. Nicht jeder der mitreden will, sollte dies auch tun. Herr Lauterbach mag hinreichend als Experte ausgewiesen sein, wenn es um die systematischen Aspekte der gesetzlichen Krankenversicherung geht. Im Hinblick auf präventiven Gesundheitsschutz sollte er sich lieber zurückhalten.Wir müssen Eltern aufklären und überzeugen im Interesse der Gesundheit ihrer Kinder nicht oder nicht im Beisein der Kinder zu Rauchen. Nur so kann das Kindeswohl ge- schützt werden. Ein Überwachungsstaat, der in die Privatsphäre hinein kontrolliert, ist unangemessen und falsch.Gesetzliche Regelungen im öffentlichen Raum - ja. Gesundheitspolizei im Kinderzimmer - nein.1/2 * Hintergrund:Die französische Regierung bereitet ein striktes Rauchverbot nach dem Vorbild anderer europäischer Länder für alle öffentlichen Plätze vor. Diese Maßnahme solle grundsätzlich vom 1. Februar 2007 an gelten, sagte Premierminister Dominique de Villepin am Sonn- tagabend. Allerdings werden die Bars, die in Frankreich die Zigaretten verkaufen, sowie Hotels, Restaurants und Discotheken noch bis zum 1. Januar 2008 Zeit haben, sich auf das neue Zeitalter des Rauchverbots einzustellen. „Auf der Straße und in Privaträumen kann man weiterhin rauchen“, erklärte de Villepin. Wer dennoch in Schulen, Universitä- ten, Bahnhöfen oder Büro künftig raucht, der muss nach de Villepins Angaben mit einer Strafe von 75 Euro rechnen, dem jeweiligen Unternehmen oder der Institution drohen 150 Euro. ***