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11.10.06 , 10:58 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk - TOP 14 - Wohnungsbaupolitik in Schleswig-Holstein

Presseinformation

Kiel, den 11.10.2006 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 14 Schleswig- Wohnungsbaupolitik in Schleswig-Holstein Drs. 16/1009

Die Wohnungsbaupolitik in Schleswig-Holstein steht in vielen Bereichen vor großen
Herausforderungen. Dies geht klar aus der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage
der SPD-Fraktion hervor.
Vordringlich wird deutlich, dass insbesondere der Neubau und die Modernisierung von
Wohneinheiten und die damit verbundene Finanzierung die wohl größte Aufgabe in diesem
Bereich für die nächsten Jahre darstellen. So prognostiziert die „Wohnungsmarktprognose für
Schleswig-Holstein 2020“ für den Zeitraum 2004 bis 2020 einen Neubaubedarf von rund 134.000
Wohnungen - bis 2010 wurde ein Bedarf von rund 70.000 Wohnungen ermittelt. Darüber hinaus
wurde prognostiziert, dass die Wohnungsunternehmen zur Erhaltung ihres Wohnungsbestandes
planen, bis 2009 insgesamt 150.000 Wohnungen zu modernisieren.
Angesichts der angespannten Haushaltslage ist es daher nur verständlich, dass das Land hier nur
flankierend zur Seite stehen kann und dementsprechend hoch ist die Differenz zwischen den
prognostizierten Bedarfen und den Angeboten aus der Wohnraumförderung. 2



Mit der Föderalismusreform verlagert sich künftig die Verantwortung für die soziale
Wohnraumversorgung vollständig auf die Länder. Bei dem Zustand der öffentlichen Kassen keine
einfache Aufgabe! Lindernd wird sich jedoch auswirken, dass der Bund bis 2013 noch
zweckgebundene Kompensationszahlungen zur Fortsetzung einer investiven
Wohnraumförderungspolitik zur Verfügung stellt.


Wichtig für uns ist und bleibt aber, dass die Bedürfnisse des sozialen Wohnungsmarktes auch in
Zukunft gedeckt werden und dass die Städteplanung dahingehend entwickelt wird, dass gute
Lebensgrundlagen für die Menschen geschaffen werden. Wir brauchen bezahlbaren Wohnraum
gerade für jene Mitbürger, die aus eigener Kraft nicht in der Lage sind, am Markt für sich
angemessenen Wohnraum zu finden. Daher begrüßen wir die Aussage der Landesregierung,
dass sie auch künftig die Wohnraumförderpolitik fortsetzen wird - im Sinne einer sozialen,
ökologischen und wirtschaftlichen Stadtentwicklungspolitik.


Neben der Neubauförderung ist natürlich auch die Modernisierung von Wohneinheiten
weiterhin ein wichtiger Faktor der Wohnungsbaupolitik. Denn mit dem Abschmelzprozess
sozialer Bindungen bei Wohneinheiten wird es künftig weiter darauf ankommen an anderer
Stelle entsprechenden Wohnraum vorhalten zu können, so dass es nicht zu Engpässen bei
Wohneinheiten mit Belegrecht kommt.


Ein wichtiger Aspekt bei der Modernisierung von Wohneinheiten ist weiterhin die energetische
Erneuerung der Bestände. Gerade angesichts steigender Energiepreise – energiebedingte
Wohnnebenkosten sind im letzten Jahr je nach Energieträger um mindestens 25% gestiegen –
kommt der Energieeinsparung künftig mehr Bedeutung zu. Denn Nebenkosten werden
zunehmend zum Auswahlkriterium für Wohnungen werden. Bei Wohneinheiten mit Belegrecht
werden durch die Verbesserung des Energieverbrauchs auch die öffentlichen Kassen auf lange
Sicht entlastet. 3
Hier muss die Landesregierung noch erhebliche Anstrengungen unternehmen, um bei Investoren
den Investitionswillen hinsichtlich der Modernisierung und Sanierung von Wohneinheiten
anzustoßen. Daher begrüßen wir, dass sie ihre Bemühungen in diesem Bereich künftig
verstärken will, um Geld-Anreize zu schaffen.


Neben der sozialen Komponente beinhaltet die Wohnraumförderung aber auch einen wichtigen
wirtschaftlichen Faktor. Gerade in Zeiten schwacher Konjunkturphasen in der Bauwirtschaft
sorgt die Wohnraumförderung für zusätzliche Investitionen. So hat die I-Bank im Jahr 2005 mit
64 Mio. • aus Mitteln der Sozialen Wohnraumförderung insgesamt Objektkosten für
Eigentumsmaßnahmen und Mietwohnungen in Höhe von rund 223 Mio. • finanziert und damit
geschätzte Gesamtinvestitionen in Höhe von rund 400 Mio. • ausgelöst. Und es wäre
wünschenswert, wenn die Landesregierung die erhofften Effekte auch für die Programmjahre
2005/2006 generieren kann. Denn schließlich hat die Förderung von Wohnraum nicht nur
positive Auswirkungen auf den Bausektor, ebenso erfolgreich wirkt sich dies auch auf den
Dienstleistungssektor im Bereich Wohnungs-, Grundstücks- und Immobilienwirtschaft aus.


Angesicht der demografischen und sozialen Entwicklung in der Bevölkerung kommt neben der
Objektförderung künftig mehr als bisher die gezielte Städtebauförderung zum Tragen.
Insbesondere mit dem Bund-Länder-Kommunen-Programm „Soziale Stadt“ wird der Versuch
unternommen, ganze Stadtteile, in denen Armut und Arbeitslosigkeit vorherrschen, wieder
aufzuwerten. Diese Quartiere sollen wieder auf die Höhe der Zeit gebracht werden. Sanierung,
Wohnraumaufwertung, Stadtteilzentren, Begrünung und Bürgerbeteiligung sollen aus
Problembereichen wieder lebenswerte Lebensräume machen und so auch soziale Probleme
bekämpfen. So lautet zumindest die Theorie.


Aus der Antwort der Landesregierung geht hervor, dass das übergeordnete Ergebnis der
Zwischenevaluierung des Programms „Soziale Stadt“ zu dem Schluss kommt, dass das
Programm ein geeignetes Instrument ist, um den Folgen der wachsenden Segregation 4
entgegenzuwirken. Die Gesamtbewertung macht aber deutlich, dass nach vier Jahren der
Programmumsetzung noch keine wesentlichen Verbesserungen der Gesamtsituation in den
betroffenen Stadtteilen festzustellen ist.
Soll heißen: Die Soziale Stadt ist vor allem ein Bauprogramm. Aber wenn es um soziale
Benachteiligung geht, reden wir nicht nur von Infrastruktur und Wohnumfeldern. Dann geht es
auch um Arbeit, um Bildung, um Soziales, um Integration von Einwanderern und um
Gesundheitsförderung, um nur die wichtigsten Punkte zu nennen. Ohne einen gezielten Einsatz
von Mitteln für bestimmte soziale Gruppen werden die Probleme der Stadtteile mit besonderem
Entwicklungsbedarf nicht gelöst. Nicht zuletzt die Kinder und Jugendlichen brauchen
Unterstützung, um sich von einem belastenden sozialen Erbe zu lösen. Dafür müssen auch
Fördermittel zur Verfügung stehen.
Diesen Fehler hat auch die Bundesregierung erkannt und die Förderung nicht-investiver Projekte
zugelassen. Insgesamt wurden bundesweit für das Programmjahr 2006 40 Mio. • , Bundesmittel
freigesetzt - für Schleswig-Holstein wurden insgesamt 1,3 Mio. • zugelassen.
Angesichts der Probleme, die wir in den genannten Stadtteilen haben, fällt diese Summe auf
einen extrem heißen Stein. Dass damit nur Modellvorhaben gefördert werden, kommt
erschwerend hinzu. Daher müssen die Förderrichtlinien breiter gestaltet werden, und es müssen
noch weitere Förderprogramme erschlossen werden, wenn man hier Erfolge verzeichnen will.


Angesicht der Tatsache, dass immer mehr Wohnungsunternehmen und damit auch öffentlich
geförderter Wohnungsbestand in Schleswig-Holstein von der öffentlichen Hand oder von
privaten Eigentümern an national und international tätige Großanleger verkauft wird, ergeben
sich Risiken, die derzeit nicht vollends abschätzbar sind. Der Antwort der Landesregierung ist zu
entnehmen, dass Schleswig-Holstein unter den Ländern in Deutschland bei den Verkäufen mit
mehr als 800 Wohneinheiten - ohne Berücksichtigung der kleineren Verkäufe - eine
herausragende Position einnimmt. Kiel ist vor Berlin und dem Rhein-Main-Gebiet die relativ am
stärksten vom Handel größerer Portfolios betroffene Region in Deutschland. 5
Aus meiner Sicht ist diese Entwicklung sehr beunruhigend. Denn die Gefahr besteht darin, dass
durch die Ablösung der sozialen Darlehen in Zukunft sozialer Wohnraum verloren gehen kann
oder andere Probleme auftauchen. Der Mieterbund macht deutlich, dass sich in den betroffenen
Regionen in Kiel die Versorgung sowie das Mietermanagement problematisch darstellen und
Segregationstendenzen bereits zu beobachten sind.


Da sich diese Entwicklung scheinbar nicht ohne weiteres abwenden lässt, ist es wichtig, dass
Strategien entwickelt werden, die den sozialen Wohnraum weiter schützen.
Ebenso sehen wir eine bundesgesetzliche Regelung zu Real Estate Investment Trusts – kurz REIT –
mit Besorgnis. Diese zumeist börsennotierten Immobilien-Gesellschaften, die sich mit dem Besitz
und der Bewirtschaftung von Immobilien beschäftigen, bergen die Gefahr, dass kurzfristige
Renditeziele an die Stelle einer nachhaltigen und sozial verantwortlichen
Bestandsbewirtschaftung treten.


Natürlich kann das Land den Verkauf von Wohnbeständen nicht verhindern. Die Frage ist aber,
welche Alternativen es zum Verkauf gibt. Hier weist die Landesregierung auf verschiedene
Modelle hin. Hervorheben möchte ich hierbei das Beispiel der genossenschaftlichen Lösungen.
Hier nimmt Schleswig-Holstein eine bundesweite Vorreiterrolle ein. Insbesondere möchte ich in
diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass der Selbsthilfebauverein Flensburg e.V., der die
WoBau Flensburg in diesem Jahr übernommen hat, erfolgreich am Markt agiert.
Genossenschaften haben gegenüber Kapitalgesellschaften den Vorteil, dass sie satzungsgemäß
an den Erhalt ihrer Bestände und an dementsprechend geringe Eigenkapitalrenditen gebunden
sind. Dies ist eindeutig im Sinne unserer Kommunen, da sie mit den Genossenschaften einen
langfristigen Partner an ihrer Seite haben.

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