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11.10.06 , 11:32 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki zur Änderung der Landesverfassung

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 286/2006 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 11. Oktober 2006 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL
Es gilt das gesprochene Wort!
Innen/ Verfassung
Wolfgang Kubicki zur Änderung der Landesverfassung In seinem Redebeitrag zu den TOP’s 3, 4 und 34 (Änderung der Landesverfassung, Geschäftsordnung, Parlamentsinformationsgesetz) erklärte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion und Oppositionsführer, Wolfgang Kubicki:
„Wenn wir Gesetzentwürfe über die Verfassung unseres Landes debattieren, dann reden wir nicht über ein normales Gesetz, sondern um die grundlegenden Normen des Landes. Und nicht umsonst ist eine Mehrheit von zwei Dritteln erforderlich, um die geltenden Regeln der Verfassung ändern zu können.
Daher muss auch genau abgewogen werden, welche Regeln die Verfassung ergänzen dürfen. Eine Überfrachtung der Normen der Verfassung muss auf jeden Fall vermieden werden.
Die FDP, die Grünen und der SSW haben sich bereits im November letzten Jahres darauf verständigt, die Landesverfassung in einigen wichtigen Punkten zu ergänzen.
Wir haben Anfang des Jahres einen gemeinsamen Gesetzentwurf eingebracht, der im Wesentlichen einer Initiative von SPD und Grünen aus der letzten Wahlperiode entsprach, ergänzt um Regelungen, die aufgrund der Erfahrungen mit den Mehrheiten der Großen Koalition notwendig erscheinen.
Dieser Gesetzentwurf sah Folgendes vor:
1. Es sollte neben dem Schutz der dänischen Minderheit auch der der Sinti und Roma in die Landesverfassung aufgenommen werden. 2. Es sollte ein Schutz sozialer Minderheiten, wie das Verbot der Diskriminierung wegen der politischen, weltanschaulichen, religiösen Überzeugung, des Geschlechts, der sexuellen Identität, der sozialen Stellung oder der Sprache in der Verfassung verankert werden.

Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3. Wir wollten in der Verfassung die besondere Förderung von Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftiger, den Schutz von Kindern und Jugendlichen und den Tierschutz normieren und 4. wir wollten schließlich und endlich das bereits seit Jahren in der politischen Diskussion befindliche Landesverfassungsgericht einrichten.
Schließlich musste die Oppositionsführerschaft und die Antragsbefugnis für eine Normenkontrollklage vor dem Verfassungsgericht neu geregelt werden, wie uns die Erfahrungen der Großen Koalition gelehrt haben. Künftig sollten nämlich nicht nur ein Drittel der Mitglieder des Landtages einen solchen Normenkontrollantrag vor dem Verfassungsgericht stellen dürfen, sondern bereits eine Fraktion.
Das sind die Eckpunkte unseres Gesetzentwurfes, den wir auch hier und heute erneut zur Abstimmung stellen, ergänzt um neue Regelungen zur Information des Parlaments durch die Landesregierung.
Diesem doch umfassenden Gesetzentwurf setzt die Koalition nun ihren Gesetzentwurf entgegen, der nicht so weit reicht wie der von FDP, Grünen und SSW, aber in den Bereichen, die auch die Große Koalition aufgreift, fast identisch ist mit unserem Entwurf. Insoweit hat es seinerzeit auch verwundert, dass CDU und SPD mit einem eigenen Gesetzentwurf ins Parlament gegangen sind, anstatt die wenigen Änderungen in Form von Änderungsanträgen im Ausschuss oder hier im Parlament einzubringen. Die Unterschiede zwischen unserem Gesetzentwurf und dem von SPD und CDU waren Folgende:
1. CDU und SPD haben den Schutz der oben genannten sozialen Minderheiten nicht geregelt. 2. Neben der besonderen Förderung von Pflegebedürftigen wurde die besondere Förderung von Menschen mit Behinderungen von CDU und SPD nicht berücksichtigt. 3. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie der Tierschutz fehlen im Gesetzentwurf von CDU und SPD und 4. ursprünglich sah der Gesetzentwurf von CDU und SPD vor, die Antragsbefugnis für Normenkontrollklagen bei einem Drittel der Mitglieder des Landtages zu belassen.
Bei diesem letzten Punkt aber hat es in den Ausschussberatungen eine Entwicklung gegeben, die wir sehr begrüßen.
Wir erkennen es ausdrücklich an, dass sowohl CDU und SPD sich darauf haben einigen können, die Antragsbefugnis vor dem Verfassungsgericht dahingehend zu ändern, dass bereits zwei Fraktionen oder eine Fraktion plus SSW in der Lage wären, Gesetze vor dem Verfassungsgericht überprüfen zu lassen, die für verfassungswidrig gehalten werden.
Das macht auch grundsätzlich Sinn. Ansonsten kämen wir in eine komische Situation. Nun stelle man sich vor, die Opposition hielte ein Gesetzesvorhaben für verfassungswidrig, wie beispielsweise das neue Polizeirecht von Innenminister Stegner. Dann müssten, um einen Normenkontrollantrag vor dem Verfassungsgericht zu ermöglichen auch Abgeordnete der Regierungskoalition diesen Antrag unterschreiben, also gerade auch Abgeordnete, die im Parlament für dieses Gesetz gestimmt haben. Das wäre absurd, insbesondere bei namentlichen Abstimmungen.


Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Das haben auch CDU und SPD, die die Minderheitenrechte in diesem Landtag garantieren wollten, erkannt und das ist gut so.
Allerdings geht der Gesetzentwurf von CDU und SPD nicht weit genug. Wir wollen es ausreichen lassen, dass bereits eine Fraktion ein Gesetz vor dem Landesverfassungsgericht auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüfen kann.
Das entspricht auch dem Geiste der Verfassung. Als die Landesverfassung seinerzeit geschaffen wurde, gab es lediglich CDU und SPD im Landtag. Beide Fraktionen erreichten regelmäßig über 40 Prozent der Sitze.
Das heißt, dass die seinerzeitige Drittelregelung dafür geschaffen wurde, dass die Oppositionsfraktion als Fraktion immer einen Normenkontrollantrag stellen konnte, aber selbst dann dazu in der Lage war, wenn sich nicht alle Abgeordneten der Oppositionsfraktion mit einem solchen Verfahren einverstanden erklärten. Ein Drittel, der Abgeordneten des Landtages reichte aus.
Wir wollen, dass es heute ausreicht, dass eine Fraktion oder die Gruppe des SSW selbstständig vor das Verfassungsgericht ziehen kann, wenn die Auffassung besteht, dass ein Gesetz mit den Grundregeln unseres Landes nicht im Einklang steht. Wir glauben auch nicht, dass wir hier in vorauseilendem Gehorsam Vorkehrungen gegen den Einzug einer extremistischen Partei treffen müssen, obwohl ich dafür ein gewisses Verständnis habe. Unsere Aufgabe ist es vielmehr den Einzug einer solchen Gruppierung politisch zu verhindern.
Aber auch an anderer Stelle besteht beim CDU/SPD-Gesetzentwurf Nachbesserungsbedarf. So ist es erstaunlich, dass insbesondere die SPD es nicht vermocht hat, die CDU davon zu überzeugen, dass
- der Schutz der Sinti und Roma, - besonderer sozialer Minderheiten, - der Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie - die besondere Förderung von Menschen mit Behinderungen
in den Gesetzentwurf aufgenommen wurden.
Das ist vor allem vor dem Hintergrund der Debatte aus dem Januar 2005 enttäuschend.
Damals scheiterte ein Gesetzentwurf von SPD und Grünen, der in diesem Regelungsbereich wörtlich dem Gesetzentwurf von FDP, Grünen und SSW entspricht, an der Sperrminorität der CDU.
Ich möchte insbesondere noch einmal zitieren, was der Kollege Puls in diesem Zusammenhang über die Aufnahme des Schutzes der Sinti und Roma in die Landesverfassung gesagt hat:
„Der Minderheitenbeauftragte der Ministerpräsidentin hat uns zutreffend darauf hingewiesen, dass es in Erfüllung des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten aus dem Jahre 1995 sogar rechtlich geboten ist, dass die Minderheit der deutschen Sinti und Roma den gleichen verfassungsrechtlichen Status erhält, den heute schon die nationale dänische Minderheit und die friesische Volksgruppe haben.“ – Zitat Ende.


Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 3 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Es ist also nach Auffassung des Kollegen Puls nicht nur wünschenswert, sondern rechtlich geboten, den Schutz der Sinti und Roma in die Landesverfassung aufzunehmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD: An diesen Voraussetzungen hat sich nichts geändert. Wir werden nachher bei der Abstimmung darauf achten, ob die Rede Ihres Fraktionssprechers von damals die Überzeugung der SPD-Fraktion darstellte oder nur Gerede war.
Ähnliches gilt für den Schutz von Menschen mit Behinderungen beziehungsweise von sozialen Minderheiten.
Hier ist das Diskriminierungsverbot wegen der politischen, weltanschaulichen, religiösen Überzeugung, des Geschlechts, der sexuellen Identität, der sozialen Stellung oder der Sprache gemeint.
Es war der SPD-Fraktion im Januar 2005 so wichtig, dass diese Regelungen in die Landesverfassung aufgenommen werden, dass sie damals eine namentliche Abstimmung hier im Landtag haben durchführen lassen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD:
Sie werden den Bürgerinnen und Bürgern erklären müssen, warum diese Passagen nun keinen Eingang in den gemeinsamen Gesetzentwurf mit der CDU gefunden haben beziehungsweise warum die SPD heute gegen einen Gesetzentwurf von FDP, Grünen und SSW stimmen wird, der wörtlich dem damaligen SPD-Entwurf entspricht. Wir sind gespannt.
Und die Union wird erklären müssen, warum sie die Regelungen, die die CDU auf Bundesebene in ein Antidiskriminierungsgesetz hineinschreibt, auf Landesebene nicht verfassungsfest normieren will.
Ich glaube nicht, dass Sie hierfür eine sachlich fundierte Begründung finden.
Auf jeden Fall befinden wir uns mit unserem Entwurf auf der Seite der meisten Anzuhörenden, die schriftlich Stellung genommen haben.
Über 80 Prozent der Stellungnahmen befürworten eine Aufnahme des Schutzes sozialer Minderheiten in die Landesverfassung. Insbesondere der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen befürwortet dies ausdrücklich.
Abschließend noch ein Wort zum Parlamentsinformationsgesetz: Wir werden dafür stimmen.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 4 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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