Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Karl-Martin Hentschel zur Verfassungsänderung, Geschäftsordnung und zum Parlamentsinformationsgesetz
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Stellv. Pressesprecher Dr. Jörg Nickel Es gilt das gesprochene Wort! Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel TOP 3,4 und 34 – Verfassungsänderung, Parlaments- informationsgesetz und Geschäftsordnung Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Dazu sagt der Vorsitzende Mobil: 0178/28 49 591 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de Karl-Martin Hentschel: Nr. 417.06 / 11.10.06Ein lachendes und ein weinendes Auge Große Koalition bewegt sich – aber nur wenigIch beginne mit dem einfachen Thema: Mit dem Parlamentsinformationsgesetz. Insbe- sondere wir als Opposition haben natürlicherweise ein großes Interesse daran, rechtzei- tig informiert zu werden. Aber auch für die die Regierung tragenden Fraktionen ist es un- befriedigend, wenn die Regierung Staatsverträge paraffiert, die das Parlament noch gar nicht gesehen hat und im Nachhinein eine Änderung kaum noch möglich ist, weil dann die anderen beteiligten Bundesländer zustimmen müssten.Wir haben deshalb ein großen Interesse daran, bereits im Vorfeld von solchen Planun- gen informiert zu werden, damit das Parlament darüber beraten und der Regierung die Meinung des Parlaments mit auf den Weg geben kann. Dies gilt um so mehr auch für die Stellungnahmen der Regierung zu neuen Richtlinien der Europäischen Union. Je mehr Entscheidungen in Brüssel getroffen werden, desto wichtiger ist es, dass das Parlament von Anfang an in die Entscheidungsprozesse eingebunden wird.Ich habe schon im Ausschuss deutlich gemacht, dass wir nicht mit allen Formulierungen dieses Gesetzes einverstanden sind. Aber ich weiß auch, dass wir hiermit heute gemein- sam Neuland betreten. Es wird sich in der Praxis zeigen, ob dieses neue Gesetz die in es gesetzten Erwartungen erfüllt. Deswegen denke ich, dass es Sinn macht, die Rege- lungen nach ein oder zwei Jahren noch mal zu überprüfen. Und ich rechne dann auf den gemeinsamen Willen dieses Hauses, dass das Gesetz dann ggf. noch mal korrigiert wird.Aus diesen Gründen verzichten wir hier heute auf Änderungsanträge zum Parlamentsin- formationsgesetz und werden dem Gesetz in der vorliegenden Fassung zustimmen.1/3 Bei der vorliegenden Verfassungsänderung sieht es anders aus. Bereits meine Vorgän- gerinnen im Amt der innenpolitischen SprecherIn haben bei jeder Debatte über Verfas- sungsänderungen stets betont, dass Verfassungen sich nicht auf die Aufzählung gesell- schaftlicher Realitäten beschränken dürfen.Dieser Auffassung schließe ich mich an. Insbesondere die Staatsziele sind sowohl Leit- bild als auch formulierte Ambition des gewählten Parlamentes, also eine Aufgabe, die wir uns selber stellen. Umso bedauerlicher ist es, dass einige dieser selbst gesteckten Ziele, die auch die SPD-Fraktion einmal unterstützt hat, heute keine Mehrheit in diesem Haus finden werden.Mit der Festschreibung des von uns vorgeschlagenen Antidiskriminierungsgrundsatzes könnte der Landtag ein wichtiges Signal für ein demokratisches, weltoffenes und solidari- sches Schleswig-Holstein setzen. Das wäre wichtig vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Attraktivität von mehr oder weniger diffusen rechtsextremistischen Weltbildern.Ebenso bedaure ich, dass es immer noch nicht möglich ist, die Roma und Sinti in die Verfassung aufzunehmen. Die in Schleswig-Holstein seit dem 15. Jahrhundert lebenden Sinti und Roma sind eine regionale Minderheit, die in der europäischen Konvention der Menschenrechte und Grundfreiheiten als Minderheit neben den Dänen und Friesen steht, nur leider - noch - nicht in der schleswig-holsteinischen Verfassung.Auch die Aufnahme des Schutzes von Minderjährigen findet wohl leider keine Mehrheit. Die besondere Verantwortung des Staates für Kinder, die noch nicht das Alter der Schul- pflicht erreicht haben, wird durch die Wissenschaft immer deutlicher belegt.Im Alter von sechs Jahren kann – was die geistig-emotionale Entwicklung von Kindern angeht – Versäumtes nur noch repariert werden. Die Voraussetzungen für Chancen- gleichheit werden in der frühesten Kindheit gelegt. Daher haben wir den Antrag auf eine verpflichtende Vorsorgeuntersuchung für Zweijährige gestellt.Bei dieser Thematik werden wir immer wieder damit konfrontiert, dass das Elternrecht in Deutschland - im Grundgesetz verankert - ein hohes Gut ist. Mit der Aufnahme von Kin- derrechten in die Verfassung hätten wir ein gutes Argument dafür, dass es bei der Ver- nachlässigung von Kindern auch ein eigenständiges Recht für die Kinder geben muss, gesund aufzuwachsen.Ich lese Ihnen deshalb noch mal vor, was wir in die Landesverfassung schreiben wollen: „Kinder und Jugendliche stehen unter dem besonderen Schutz des Landes, der Gemein- den und Gemeindeverbände sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung.“Ich fordere an dieser Stelle alle Abgeordneten noch mal auf, im Interesse unserer Kinder unserem Vorschlag im Landtag zuzustimmen. Es darf bei dieser Frage keine Fraktions- disziplin geben. Hier muss jede und jeder Abgeordnete nach seinem Gewissen entschei- den. Ich beantrage deshalb über diesen Paragrafen 6a eine gesonderte namentliche Ab- stimmung.Nun komme ich zu den erfreulichen Punkten: Ich freue mich, dass wir nun als letztes Bundesland endlich ein eigenes Verfassungsgericht bekommen werden. Wichtig ist, dass die Richter diese Aufgabe in den seltenen Fällen, wo es zu Streitigkeiten um die Landes- verfassung kommt, unbürokratisch im Nebenamt wahrnehmen werden.Ich freue mich auch und rechne es der Koalition und ihrem demokratischen Verständnis hoch an, dass sie die Möglichkeit einer abstrakten Normenkontrolle auch für den Fall ei- ner kleinen Opposition sicherstellen wollen.Zu guter Letzt soll die bereits seit einem Jahr gehandhabte Praxis der Oppositionsführer- schaft in die Verfassung aufgenommen werden. Wir werden aber - ich denke, sie werden das verstehen - darauf hinarbeiten, dass die Konstellation einer großen Koalition mit zwei gleich starken Oppositionsfraktionen so schnell nicht wieder auftritt.Unter dem Strich verabschieden wir diese Verfassungsänderung mit einem lachenden und einem weinenden Auge: Wir werden unsere gemeinsamen Änderungsanträge mit der FDP und dem SSW erneut zur Abstimmung stellen – damit jeder einzelne Abgeord- nete noch mal die Möglichkeit hat, sein Gewissen zu befragen.Da Sie sich aber zumindest an einer Stelle bewegt haben, werden wir auch bei Ableh- nung unserer Änderungsanträge der kleinen Verfassungsänderung zustimmen. ***