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11.10.06 , 15:41 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 6 - Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens

Presseinformation
Kiel, den 11.10.2006 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk

TOP 6 Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulgesetzes Drs. 16/1000

Der Volksmund sagt: „Was lange währt, wird gut“. Ob dies auch auf das neue Schulgesetz
zutrifft, bleibt vorerst abzuwarten. Fest steht allerdings schon jetzt, dass es zu diesem
Gesetzentwurf viele Eckpunktepapiere und fast genau so viele Entwürfe gegeben hat. Fest steht
weiterhin, dass es noch vieles gibt, was im Ausschuss hinterfragt werden sollte, wenn denn die
Zeit dafür reicht. Der vorliegende Entwurf enthält aus Sicht des SSW sehr wohl positive Ansätze.
Wir bedauern allerdings, dass wir es nicht mit einer echten Reform aus einem Guss zu tun
haben, haben, denn die große Regierungsmehrheit reicht nur für eine halbe Reform. Dazu später
mehr.


Wenn man bedenkt, wie sich die Welt in den 16 Jahren verändert hat, in denen wir mit dem
geltenden Schulgesetz gelebt haben, dann ist es interessant zu sehen, wie sich diese veränderte
Welt in dem neuen Entwurf niederschlägt. So fand ich es schon bemerkenswert, dass sowohl die
Suchtfreiheit als auch der Auftrag der Schule, die jungen Menschen zur Teilnahme am 2

Arbeitsleben und zur Aufnahme einer hierfür erforderlichen Berufsausbildung zu befähigen,
nunmehr Teil des Gesetzes ist.
Vor dem Hintergrund dieser Ziele wirkt die Formulierung in §3,Absatz 3 merkwürdig wage. Dort
steht nämlich: “Die Schulen sollen eine Öffnung gegenüber ihrem Umfeld anstreben,
insbesondere durch Zusammenarbeit mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen und der
Jugendhilfe, Jugendverbänden sowie mit anderen Institutionen im sozialen Umfeld von Kindern
und Jugendlichen“. Der SSW teil in diesem Zusammenhang die Auffassung der „Aktion Kinder-
und Jugendschutz“, deren Arbeitsstelle Schleswig-Holstein dem Bildungsausschuss zu genau
diesem Punkt eine Stellungnahme hat zukommen lassen. Auch eine neue OECD-Studie zur
frühkindlichen Betreuung und Bildung empfiehlt für Deutschland eine bessere Abstimmung
zwischen der Vorschule und den Angeboten zur Kinderbetreuung, wie Horte und Kindergarten.
Wir hätten uns also gewünscht, dass die Kooperation von Schule und Jugendhilfe wesentlich
verbindlicher im Gesetz festgeschrieben worden wäre. Schließlich gibt es hinreichend
Argumente dafür, gerade in diesem Bereich eine neue Kooperationskultur mit fest vereinbarten
Strukturen zu entwickeln.


Eine Problemstellung ganz anderer Art ist die Neuordnung der Schulträgerschaft und des
Schulkostenausgleichs, wobei der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag zu Recht die Frage
stellt, was die Landesregierung bewogen hat, den im Koalitionsvertrag angekündigten
Schullastenausgleichsfonds nun doch nicht einzurichten. Es gibt weitere spannende Fragen, so
zum Beispiel die Umsetzung des §24, wo es um die „zuständige Schule“ – und damit um die freie
Schulwahl geht, oder des § 58 über den Zusammenschluss von Schulträgern zu Schulverbänden.
Bei den Regionalen Berufsbildungszentren kommt es aus unserer Sicht vor allem darauf an, dass
die RZB´s vor Ort mehr Gestaltungsspielraum bekommen. Stutzig macht uns daher, dass
trotzdem von einer weiteren Zentralisierung in Richtung Bezirksfachklassen die Rede ist.


Wichtiger noch sind aber nach Meinung des SSW die bildungspolitischen Weichen- Weichen-
stellungen des neuen Schulgesetzes. Um den jetzigen Entwurf des Schulgesetzes aus
bildungspolitsicher Sicht zu bewerten, muss man sich noch mal die Vorgeschichte in Erinnerung
rufen. Im letzten Landtagswahlkampf waren sich SPD, Grüne und der SSW dahin gehend einig, 3

dass die Schulstruktur in Schleswig-Holstein wegen der Herausforderungen, die sich nicht
zuletzt durch die Ergebnisse der verschiedenen PISA-Studien ergeben, grundlegend reformiert
werden muss. Daher traten alle drei Parteien vehement für die flächendeckenende Einführung
einer Gemeinschaftsschule ein. CDU und FDP traten genauso entschieden für die Beibehaltung
des gegliederten Schulsystems ein. Vor diesem Hintergrund möchte ich der Bildungsministerin
und der SPD dazu gratulieren, dass sie es am Ende doch noch geschafft haben, die CDU davon zu
überzeugen, die Gemeinschaftsschule als neue Schulart zuzulassen. Das ist ein erster Schritt in
die richtige Richtung und wird von uns auch gar nicht klein geredet.


Wir hoffen daher, dass die neue Gemeinschaftsschule vor Ort wirklich als ein Signal des
Aufbruchs verstanden wird, denn gerade im ländlichen Raum könnte sie dazu betragen, kleine
Schulstandorte weiter zu entwickeln – und damit vor der Schließung zu retten. Inhaltlich
betrachtet wird es jetzt darauf ankommen, deutlich zu machen, dass die Gemeinschaftsschule
mehr ist als nur ein neues Türschild für vorhandene Gesamtschulen. Es darf also nicht so
kommen, dass nur die Schulart, an der schon jetzt mit großem Erfolg das längere gemeinsame
Lernen praktiziert wird, zu Veränderungen gezwungen wird, während sich ansonsten eher nichts
ändert. Ich kann in diesem Zusammenhang die Unruhe bei den Gesamtschulen verstehen, weil
eben noch nicht klar ist, wie sie im Einzelnen zu Gemeinschaftsschulen umgewandelt werden
sollen und welche Folgen dies inhaltlich für die Schulen haben wird. Das muss geklärt werden.


Es ist auch bisher völlig unklar, was die Einführung der von der CDU geforderten und von
der Koalition beschlossenen Regionalschule beinhaltet. - Wer darüber etwas im Schulgesetz
erfahren möchte, sucht vergeblich. Kommt es wie zum Beispiel in Sachsen, dann werden Haupt-
und Realschule wirklich zusammen geführt. Dann hätten wir praktisch zwei Arten von
Gemeinschaftsschulen – einmal mit und einmal ohne „Gymnasialkinder“. Kommt es - wie von
einigen Lehrerverbänden gewünscht - dann geschieht eher wenig: Gemeinsame
Orientierungsstufe und organisatorische Zusammenführung von Haupt- und Realschulen
könnte das Ergebnis heißen. 4

Was wir aber schon jetzt wissen, ist, dass es künftig zwei Orientierungsstufen geben wird: eine
an der Regionalschule und eine an den Gymnasien. Und das hat unserer Meinung nach nun
überhaupt nichts mit einer zukunftsweisenden Bildungspolitik zu tun. Denn das heißt im
Klartext, dass die Schülerinnen und Schüler fürs Gymnasium weiterhin nach der 4. Klasse
ausgegliedert werden. Leider bleibt so im Kern das dreigliedrige Schulwesen mit seiner viel zu
frühen Sortierung der Kinder erhalten.
Aus Sicht des SSW bleibt diese frühe Sortierung der entscheidende Fehler. Die jetzt im neuen
Schulgesetzt festgeschriebene Sonderstellung des Gymnasiums lehnt der SSW also
grundsätzlich ab. Für uns ist die Regionalschule daher nur ein Zwischenschritt hin zur
flächendeckenden Einführung von Gemeinschaftsschulen.


Die Veränderungen im gymnasialen Bereich überraschen vor dem Hintergrund diverser
Eckpunktepapiere am wenigsten. – Was sicherlich auch damit zusammenhängt, dass Schleswig-
Holstein nun im Mainstream der bundesdeutschen Schulpolitik angekommen ist. Leider sind
unsere bisherigen Bedenken gegen die angestrebte Profilbildung mit dem vorliegenden
Gesetzentwurf nicht ausgeräumt worden. Die Rückkehr zu „Profilen“ im Sinne von Schulzweigen
reduziert das Bildungsangebot. Gegenüber der bestehenden Oberstufe, die so flexibel angelegt
ist, dass inhaltliche Veränderungen nicht durch die Struktur blockiert wird, bedeutet der
Vorschlag der Landesregierung also aus Sicht des SSW einen Rückschritt. So kann z.B. eine
optimale Vorbereitung auf Studium und Beruf innerhalb einer offenen und flexiblen
gymnasialen Oberstufe besser erfolgen als in einem starren, nach Schulzweigen organisierten
System. Ohne grundlegende Reformen – wie z.B. die Bildung von Oberstufzentren – bleibt
die Profilbildung ein Schritt zurück in die bildungspolitische Vergangenheit der 60´Jahre.
Aus Sicht des SSW gibt es also viele gute Gründe für die Beibehaltung der reformierten
Oberstufe und die Arbeit an ihrer qualitativen Ausgestaltung.


Der Gesetzentwurf der Landesregierung enthält unserer Meinung nach aber auch gute Ansätze,
wie die neue Schulentwicklungsplanung und die individuellere Förderung der Kinder. Vor allem
für die Schulen der dänischen Minderheit ergibt das neue Schulgesetz eine handfeste
Verbesserung. Ab 2008 erhält Dansk Skoleforening für seine Schülerinnen und Schüler erstmals 5

wieder seit neun Jahren dieselben Zuschüsse pro Schüler wie die öffentlichen Schulen.
Angesichts der schweren Haushaltslage wissen wir dieses sehr wohl zu schätzen. Die .
Landesregierung beweist damit, dass die Minderheitenpolitik des Landes für sie nach wie vor
einen hohen Stellenwert hat. Das begrüßt der SSW ausdrücklich.


Wir haben zeitgleich zur 1. Lesung des Schulgesetzes unsere eigenen Änderungsvorschläge
eingebracht. Ich bedanke mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen dafür, dass unsere
Vorschläge auch bei der jetzt folgenden Anhörung berücksichtigt werden können. Dieses
unübliche Verfahren ist uns wohlwollend erlaubt worden, weil wir aus minderheitenpolitischer
Sicht zwei weitere wichtige Bereiche abdecken wollen.
für Dem SSW geht es vor allem darum, dass die Schülerbeforderungskosten für die dänischen
Schulen endlich gesetzlich festgeschrieben werd en. Für die Schülerinnen und Schüler an werden en.
öffentlichen Schulen sind die Kreise im Schulgesetz gesetzlich dazu verpflichtet, zwei Drittel der
notwendigen Kosten zu bezahlen. Das letzte Drittel trägt der Schulträger. An den Kosten der
dänischen Schulen beteiligen sie sich aber bisher nur mit so genannten „freiwilligen Leistungen“
ohne gesetzliche Grundlage. Obwohl der Dänische Schulverein naturgemäß längere
Beförderungswege und daher auch höhere Kosten hat, bekommt er bisher nur knapp ein Viertel
seiner realen Kosten von der öffentlichen Hand ersetzt.


Dazu kommt, dass es über diese „freiwilligen“ Leistungen schon seit Jahren harte politische
Auseinandersetzungen mit den Kreisen und Kommunen gibt. Leider müssen wir feststellen, dass
die Entwicklung negativ verläuft. So hat der Kreis Rendsburg-Eckernförde letztes Jahr die
Zuschüsse an Dansk Skoleforening ganz gestrichen, während in Schleswig-Flensburg bis Ende
2008 eine reduzierte Übergangslösung auf der Grundlage der Durchschnittskosten der
Schülerbeförderung pro öffentlichen Schüler vereinbart worden ist. Die Unsicherheit, ob, wie
und wie lange noch die Schulbusse in Zukunft finanziert werden, stellt Dansk Skoleforening vor
einer enormen Herausforderung. Als Träger von 48 Schulen mit über 5700 Schülern und mehr
als 1300 Angestellten muss er seine Finanzen vernünftig planen können. Als Empfänger von
freiwilligen Leistungen muss er aber nach 2008 damit rechnen, dass diese Einnahmen völlig
wegbrechen können. 6



Es ist aus Sicht des SSW unhaltbar, dass wir bei der Schülerbeförderung immer noch eine
Ungleichbehandlung zwischen den Kindern der Mehrheits- und der Minderheits - Mehrheits - Minderheits-
bevölkerung in unserem Lande haben und deshalb brauchen wir nach 2008 unbedingt eine
gesetzliche Lösung. gesetzliche Lösung . Wir haben daher einen Änderungsantrag eingebracht, der dafür sorgt, dass
ab 1.1.2009 festgeschrieben wird, dass die Kreise auch für die dänischen Schulkinder zwei Drittel
der Durchschnitts-Beförderungskosten, die für Schülerinnen und Schüler der öffentlichen
Schulen gelten, zahlen müssen. Dieses würde zwar keine völlige Gleichstellung der dänischen
Schulen bedeuten, weil die realen Kosten von Dansk Skoleforening viel höher sind, es wäre aber
ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. So bekämen die dänischen Schulen zumindest
Planungssicherheit. Den beiden Kreisen Schleswig-Flensburg und Nordfriesland würde durch
diese Gesetzesänderung keine neuen Kosten auferlegt werden und auch das Land wäre
unmittelbar nicht finanziell betroffen, da nach unserer Einschätzung das Konnexitätsprinzip hier
keine Anwendung findet. Der SSW hofft daher, dass der Landtag dieser Regelung im Sinne des
Schulgesetzes zustimmen wird.


der Weiter will der SSW mit seinem Änderungsantrag erreichen, dass im Schulgesetz d er
Friesisch- Friesisch-Unterricht in Nordfriesland und auf Helgoland gestärkt wird. So sollen zukünftig
Eltern oder Schulen entscheiden können, ob vor Ort die friesische Sprache unterrichtet wird. Die
Mindestgruppengröße sieht fünf Schülerinnen und Schüler vor. Das Land soll verpflichtet
werden, die Kosten für die friesischsprachigen Lehrkräfte zu tragen und durch die rechtliche
Anerkennung von Friesisch als zweite und dritte Fremdsprache soll die Minderheitensprache mit
anderen Sprachen gleichgestellt werden. Dazu sieht unser Änderungsvorschlag vor, dass in
Nordfriesland und auf Helgoland verstärkt Geschichte und Kultur der Friesen vermittelt werden.
Wir bitten um wohlwollende Prüfung unserer Änderungsvorschläge.

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