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Anke Spoorendonk zu TOP 6 - Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens
PresseinformationKiel, den 11.10.2006 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 6 Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulgesetzes Drs. 16/1000Der Volksmund sagt: „Was lange währt, wird gut“. Ob dies auch auf das neue Schulgesetzzutrifft, bleibt vorerst abzuwarten. Fest steht allerdings schon jetzt, dass es zu diesemGesetzentwurf viele Eckpunktepapiere und fast genau so viele Entwürfe gegeben hat. Fest stehtweiterhin, dass es noch vieles gibt, was im Ausschuss hinterfragt werden sollte, wenn denn dieZeit dafür reicht. Der vorliegende Entwurf enthält aus Sicht des SSW sehr wohl positive Ansätze.Wir bedauern allerdings, dass wir es nicht mit einer echten Reform aus einem Guss zu tunhaben, haben, denn die große Regierungsmehrheit reicht nur für eine halbe Reform. Dazu spätermehr.Wenn man bedenkt, wie sich die Welt in den 16 Jahren verändert hat, in denen wir mit demgeltenden Schulgesetz gelebt haben, dann ist es interessant zu sehen, wie sich diese veränderteWelt in dem neuen Entwurf niederschlägt. So fand ich es schon bemerkenswert, dass sowohl dieSuchtfreiheit als auch der Auftrag der Schule, die jungen Menschen zur Teilnahme am 2Arbeitsleben und zur Aufnahme einer hierfür erforderlichen Berufsausbildung zu befähigen,nunmehr Teil des Gesetzes ist.Vor dem Hintergrund dieser Ziele wirkt die Formulierung in §3,Absatz 3 merkwürdig wage. Dortsteht nämlich: “Die Schulen sollen eine Öffnung gegenüber ihrem Umfeld anstreben,insbesondere durch Zusammenarbeit mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen und derJugendhilfe, Jugendverbänden sowie mit anderen Institutionen im sozialen Umfeld von Kindernund Jugendlichen“. Der SSW teil in diesem Zusammenhang die Auffassung der „Aktion Kinder-und Jugendschutz“, deren Arbeitsstelle Schleswig-Holstein dem Bildungsausschuss zu genaudiesem Punkt eine Stellungnahme hat zukommen lassen. Auch eine neue OECD-Studie zurfrühkindlichen Betreuung und Bildung empfiehlt für Deutschland eine bessere Abstimmungzwischen der Vorschule und den Angeboten zur Kinderbetreuung, wie Horte und Kindergarten.Wir hätten uns also gewünscht, dass die Kooperation von Schule und Jugendhilfe wesentlichverbindlicher im Gesetz festgeschrieben worden wäre. Schließlich gibt es hinreichendArgumente dafür, gerade in diesem Bereich eine neue Kooperationskultur mit fest vereinbartenStrukturen zu entwickeln.Eine Problemstellung ganz anderer Art ist die Neuordnung der Schulträgerschaft und desSchulkostenausgleichs, wobei der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag zu Recht die Fragestellt, was die Landesregierung bewogen hat, den im Koalitionsvertrag angekündigtenSchullastenausgleichsfonds nun doch nicht einzurichten. Es gibt weitere spannende Fragen, sozum Beispiel die Umsetzung des §24, wo es um die „zuständige Schule“ – und damit um die freieSchulwahl geht, oder des § 58 über den Zusammenschluss von Schulträgern zu Schulverbänden.Bei den Regionalen Berufsbildungszentren kommt es aus unserer Sicht vor allem darauf an, dassdie RZB´s vor Ort mehr Gestaltungsspielraum bekommen. Stutzig macht uns daher, dasstrotzdem von einer weiteren Zentralisierung in Richtung Bezirksfachklassen die Rede ist.Wichtiger noch sind aber nach Meinung des SSW die bildungspolitischen Weichen- Weichen-stellungen des neuen Schulgesetzes. Um den jetzigen Entwurf des Schulgesetzes ausbildungspolitsicher Sicht zu bewerten, muss man sich noch mal die Vorgeschichte in Erinnerungrufen. Im letzten Landtagswahlkampf waren sich SPD, Grüne und der SSW dahin gehend einig, 3dass die Schulstruktur in Schleswig-Holstein wegen der Herausforderungen, die sich nichtzuletzt durch die Ergebnisse der verschiedenen PISA-Studien ergeben, grundlegend reformiertwerden muss. Daher traten alle drei Parteien vehement für die flächendeckenende Einführungeiner Gemeinschaftsschule ein. CDU und FDP traten genauso entschieden für die Beibehaltungdes gegliederten Schulsystems ein. Vor diesem Hintergrund möchte ich der Bildungsministerinund der SPD dazu gratulieren, dass sie es am Ende doch noch geschafft haben, die CDU davon zuüberzeugen, die Gemeinschaftsschule als neue Schulart zuzulassen. Das ist ein erster Schritt indie richtige Richtung und wird von uns auch gar nicht klein geredet.Wir hoffen daher, dass die neue Gemeinschaftsschule vor Ort wirklich als ein Signal desAufbruchs verstanden wird, denn gerade im ländlichen Raum könnte sie dazu betragen, kleineSchulstandorte weiter zu entwickeln – und damit vor der Schließung zu retten. Inhaltlichbetrachtet wird es jetzt darauf ankommen, deutlich zu machen, dass die Gemeinschaftsschulemehr ist als nur ein neues Türschild für vorhandene Gesamtschulen. Es darf also nicht sokommen, dass nur die Schulart, an der schon jetzt mit großem Erfolg das längere gemeinsameLernen praktiziert wird, zu Veränderungen gezwungen wird, während sich ansonsten eher nichtsändert. Ich kann in diesem Zusammenhang die Unruhe bei den Gesamtschulen verstehen, weileben noch nicht klar ist, wie sie im Einzelnen zu Gemeinschaftsschulen umgewandelt werdensollen und welche Folgen dies inhaltlich für die Schulen haben wird. Das muss geklärt werden.Es ist auch bisher völlig unklar, was die Einführung der von der CDU geforderten und vonder Koalition beschlossenen Regionalschule beinhaltet. - Wer darüber etwas im Schulgesetzerfahren möchte, sucht vergeblich. Kommt es wie zum Beispiel in Sachsen, dann werden Haupt-und Realschule wirklich zusammen geführt. Dann hätten wir praktisch zwei Arten vonGemeinschaftsschulen – einmal mit und einmal ohne „Gymnasialkinder“. Kommt es - wie voneinigen Lehrerverbänden gewünscht - dann geschieht eher wenig: GemeinsameOrientierungsstufe und organisatorische Zusammenführung von Haupt- und Realschulenkönnte das Ergebnis heißen. 4Was wir aber schon jetzt wissen, ist, dass es künftig zwei Orientierungsstufen geben wird: einean der Regionalschule und eine an den Gymnasien. Und das hat unserer Meinung nach nunüberhaupt nichts mit einer zukunftsweisenden Bildungspolitik zu tun. Denn das heißt imKlartext, dass die Schülerinnen und Schüler fürs Gymnasium weiterhin nach der 4. Klasseausgegliedert werden. Leider bleibt so im Kern das dreigliedrige Schulwesen mit seiner viel zufrühen Sortierung der Kinder erhalten.Aus Sicht des SSW bleibt diese frühe Sortierung der entscheidende Fehler. Die jetzt im neuenSchulgesetzt festgeschriebene Sonderstellung des Gymnasiums lehnt der SSW alsogrundsätzlich ab. Für uns ist die Regionalschule daher nur ein Zwischenschritt hin zurflächendeckenden Einführung von Gemeinschaftsschulen.Die Veränderungen im gymnasialen Bereich überraschen vor dem Hintergrund diverserEckpunktepapiere am wenigsten. – Was sicherlich auch damit zusammenhängt, dass Schleswig-Holstein nun im Mainstream der bundesdeutschen Schulpolitik angekommen ist. Leider sindunsere bisherigen Bedenken gegen die angestrebte Profilbildung mit dem vorliegendenGesetzentwurf nicht ausgeräumt worden. Die Rückkehr zu „Profilen“ im Sinne von Schulzweigenreduziert das Bildungsangebot. Gegenüber der bestehenden Oberstufe, die so flexibel angelegtist, dass inhaltliche Veränderungen nicht durch die Struktur blockiert wird, bedeutet derVorschlag der Landesregierung also aus Sicht des SSW einen Rückschritt. So kann z.B. eineoptimale Vorbereitung auf Studium und Beruf innerhalb einer offenen und flexiblengymnasialen Oberstufe besser erfolgen als in einem starren, nach Schulzweigen organisiertenSystem. Ohne grundlegende Reformen – wie z.B. die Bildung von Oberstufzentren – bleibtdie Profilbildung ein Schritt zurück in die bildungspolitische Vergangenheit der 60´Jahre.Aus Sicht des SSW gibt es also viele gute Gründe für die Beibehaltung der reformiertenOberstufe und die Arbeit an ihrer qualitativen Ausgestaltung.Der Gesetzentwurf der Landesregierung enthält unserer Meinung nach aber auch gute Ansätze,wie die neue Schulentwicklungsplanung und die individuellere Förderung der Kinder. Vor allemfür die Schulen der dänischen Minderheit ergibt das neue Schulgesetz eine handfesteVerbesserung. Ab 2008 erhält Dansk Skoleforening für seine Schülerinnen und Schüler erstmals 5wieder seit neun Jahren dieselben Zuschüsse pro Schüler wie die öffentlichen Schulen.Angesichts der schweren Haushaltslage wissen wir dieses sehr wohl zu schätzen. Die .Landesregierung beweist damit, dass die Minderheitenpolitik des Landes für sie nach wie voreinen hohen Stellenwert hat. Das begrüßt der SSW ausdrücklich.Wir haben zeitgleich zur 1. Lesung des Schulgesetzes unsere eigenen Änderungsvorschlägeeingebracht. Ich bedanke mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen dafür, dass unsereVorschläge auch bei der jetzt folgenden Anhörung berücksichtigt werden können. Diesesunübliche Verfahren ist uns wohlwollend erlaubt worden, weil wir aus minderheitenpolitischerSicht zwei weitere wichtige Bereiche abdecken wollen. für Dem SSW geht es vor allem darum, dass die Schülerbeforderungskosten für die dänischenSchulen endlich gesetzlich festgeschrieben werd en. Für die Schülerinnen und Schüler an werden en.öffentlichen Schulen sind die Kreise im Schulgesetz gesetzlich dazu verpflichtet, zwei Drittel dernotwendigen Kosten zu bezahlen. Das letzte Drittel trägt der Schulträger. An den Kosten derdänischen Schulen beteiligen sie sich aber bisher nur mit so genannten „freiwilligen Leistungen“ohne gesetzliche Grundlage. Obwohl der Dänische Schulverein naturgemäß längereBeförderungswege und daher auch höhere Kosten hat, bekommt er bisher nur knapp ein Viertelseiner realen Kosten von der öffentlichen Hand ersetzt.Dazu kommt, dass es über diese „freiwilligen“ Leistungen schon seit Jahren harte politischeAuseinandersetzungen mit den Kreisen und Kommunen gibt. Leider müssen wir feststellen, dassdie Entwicklung negativ verläuft. So hat der Kreis Rendsburg-Eckernförde letztes Jahr dieZuschüsse an Dansk Skoleforening ganz gestrichen, während in Schleswig-Flensburg bis Ende2008 eine reduzierte Übergangslösung auf der Grundlage der Durchschnittskosten derSchülerbeförderung pro öffentlichen Schüler vereinbart worden ist. Die Unsicherheit, ob, wieund wie lange noch die Schulbusse in Zukunft finanziert werden, stellt Dansk Skoleforening voreiner enormen Herausforderung. Als Träger von 48 Schulen mit über 5700 Schülern und mehrals 1300 Angestellten muss er seine Finanzen vernünftig planen können. Als Empfänger vonfreiwilligen Leistungen muss er aber nach 2008 damit rechnen, dass diese Einnahmen völligwegbrechen können. 6Es ist aus Sicht des SSW unhaltbar, dass wir bei der Schülerbeförderung immer noch eineUngleichbehandlung zwischen den Kindern der Mehrheits- und der Minderheits - Mehrheits - Minderheits-bevölkerung in unserem Lande haben und deshalb brauchen wir nach 2008 unbedingt einegesetzliche Lösung. gesetzliche Lösung . Wir haben daher einen Änderungsantrag eingebracht, der dafür sorgt, dassab 1.1.2009 festgeschrieben wird, dass die Kreise auch für die dänischen Schulkinder zwei Drittelder Durchschnitts-Beförderungskosten, die für Schülerinnen und Schüler der öffentlichenSchulen gelten, zahlen müssen. Dieses würde zwar keine völlige Gleichstellung der dänischenSchulen bedeuten, weil die realen Kosten von Dansk Skoleforening viel höher sind, es wäre aberein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. So bekämen die dänischen Schulen zumindestPlanungssicherheit. Den beiden Kreisen Schleswig-Flensburg und Nordfriesland würde durchdiese Gesetzesänderung keine neuen Kosten auferlegt werden und auch das Land wäreunmittelbar nicht finanziell betroffen, da nach unserer Einschätzung das Konnexitätsprinzip hierkeine Anwendung findet. Der SSW hofft daher, dass der Landtag dieser Regelung im Sinne desSchulgesetzes zustimmen wird. der Weiter will der SSW mit seinem Änderungsantrag erreichen, dass im Schulgesetz d erFriesisch- Friesisch-Unterricht in Nordfriesland und auf Helgoland gestärkt wird. So sollen zukünftigEltern oder Schulen entscheiden können, ob vor Ort die friesische Sprache unterrichtet wird. DieMindestgruppengröße sieht fünf Schülerinnen und Schüler vor. Das Land soll verpflichtetwerden, die Kosten für die friesischsprachigen Lehrkräfte zu tragen und durch die rechtlicheAnerkennung von Friesisch als zweite und dritte Fremdsprache soll die Minderheitensprache mitanderen Sprachen gleichgestellt werden. Dazu sieht unser Änderungsvorschlag vor, dass inNordfriesland und auf Helgoland verstärkt Geschichte und Kultur der Friesen vermittelt werden.Wir bitten um wohlwollende Prüfung unserer Änderungsvorschläge.