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11.10.06 , 18:38 Uhr
SPD

Peter Eichstädt zu TOP 5: Ladenöffnung der geänderten gesellschaftlichen Wirklichkeit anpassen

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 11.10.2006 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 5 – Entwurf eines Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (Drucksache 16/996)

Peter Eichstädt:

Ladenöffnung der geänderten gesellschaftlichen Wirklichkeit anpassen

CDU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dass – sobald rechtlich die Möglichkeit besteht – in Schleswig-Holstein ein Ladenöffnungsgesetz auf den Weg gebracht wird, das den Verkauf von Waren aller Art montags bis samstags ohne zeitli- che Beschränkung gestattet.

Durch die Föderalismusreform ist die Kompetenz zur Regelung der Ladenöffnungszei- ten nun auf die Länder übergegangen. Und wenn der Landtag dieses Gesetz be- schließt, kann in Schleswig-Holstein jeder Gewerbetreibende frei entscheiden, wann er es für wirtschaftlich hält, seine Waren anzubieten. Einschränkungen gelten nur noch sonn- und feiertags. Im Übrigen wird die Nachfrage regulieren, ob und wann Läden in Schleswig-Holstein geöffnet werden.

Uns ist bewusst, dass es nicht nur Befürworter für diese Liberalisierung der Ladenöff- nungszeiten gibt. Die Gewerkschaften sehen in der Freigabe der Ladenöffnungszeiten eine Aufweichung des Arbeitnehmerschutzes. Die Chancen des kleinen Handels im Wettbewerb mit Großhandelsunternehmen würden geschwächt, es käme zu einer Abwanderung der Käufer von den Innenstädten in die Außenbezirke. Die großen christlichen Kirchen wollen vor allem die Sonntagsruhe gewahrt wissen. Sie berufen


Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



sich dabei auf eine Jahrhunderte alte Tradition, in der dem Sonntag eine besondere Funktion für das gesellschaftliche und familiäre Miteinander zufalle.

Für die SPD gibt es jedoch letztlich überwiegend Gründe, das Ladenöffnungsgesetz in der hier vorgelegten Form einzubringen. Wir meinen: Die Regelungen aus dem Jahr 1956 sind nicht mehr zeitgemäß und passen nicht mehr in eine veränderte gesell- schaftliche Wirklichkeit. Diese ist geprägt von veränderten Zeiten der Berufstätigkeit, der Zunahme von Dienstleistung und einem veränderten Freizeitverhalten. Sie passen auch nicht mehr in den europäischen Kontext. Dort gibt es schon lange Liberalisierun- gen der Ladenöffnungszeiten. Kein europäisches Nachbarland hat derartig strikte Re- gelungen, wie sie bei uns noch gelten.

Auch die Praxis, genauer: die Ausnutzung von Sonderregelungen haben das La- denschlussgesetz weiter ausgehöhlt. Auf Bahnhöfen und Flughäfen sind wegen der dort geltenden Sonderregelung Kaufhäuser entstanden. Unter dem Deckmantel, Rei- sebedarf anzubieten, werden dort Waren aller Art verkauft, wenn andere Geschäfte längst geschlossen sein müssen. Die Tankstellen sind zuverlässige Versorgungsquel- len für all diejenigen, die länger oder später arbeiten.

Der Ladenschluss ist daher ein Relikt und ein Ladenhüter, den wir abschaffen wollen, weil er schon lange nicht mehr als Ordnungsinstrument funktioniert und zu gravie- renden Wettbewerbsverzerrungen geführt hat. Versuchen Sie einmal, einem Bäcker zu erklären, warum er sein von ihm selbst gebackenes Brot nach 20 Uhr nicht mehr im eigenen Laden verkaufen darf, das gleiche Brot aber an der Tankstelle gegenüber auch nachts noch angeboten werden darf, und das auch noch zu einem höheren Preis.

Durch die Abschaffung des Ladenschlusses besteht die Möglichkeit, Nischen zu fül- len, wo bisher ein Verkauf von Waren verboten war. Von dieser Möglichkeit können -3-



gerade auch kleinere Anbieter profitieren. Und im Übrigen gilt: Kein Unternehmer, kei- ne Unternehmerin ist verpflichtet, die zukünftig geltenden Ladenöffnungszeiten auszu- schöpfen. Im Gegenteil: Wir gehen davon aus, dass sich im Wesentlichen an den Öffnungszeiten gegenüber der heutigen Praxis nicht viel ändern wird. Auch heute schon werden lange nicht in allen Geschäften die Öffnungsmöglichkeiten bis 20 Uhr ausgeschöpft. Das wird auch in Zukunft so sein. So ist es aber denkbar, dass zu be- sonderen Anlässen, in der Nähe von Theatern und Kinos, bestimmte Geschäfte länger öffnen, während andere in ruhigeren Lagen früher schließen.

Die Argumente der Gewerkschaften nehmen wir durchaus ernst. Bei einer Liberalisie- rung muss gewährleistet bleiben, dass die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Ausgestaltung einer Ladenöffnung beachtet werden. Wir sind aber der Auffassung, dass dies nicht durch ein Ladenschlussgesetz, sondern durch Arbeitszeitordnung, Arbeitsschutzgesetz, Tarifverträge oder durch Betriebsvereinba- rungen geregelt werden kann und muss.

Bei Abfassung des Gesetzes haben wir uns neben der Kernaussage, dass der Laden- schluss montags bis samstags abgeschafft wird, ausführlich mit der Stellung des Sonntages beschäftigt. Wir legen ausdrücklich Wert darauf, dass der Sonntag wei- terhin ein Tag der Ruhe bleibt, an dem die Geschäfte weitestgehend geschlossen sind. Lediglich die schon bisher mögliche Öffnung an vier Sonntagen im Jahr, verbun- den mit lokalen Ereignissen und Veranstaltungen, wie sie auch im alten Gesetz schon enthalten war, soll Bestand haben. Die zwischenzeitlich erhobene Forderung, die Öff- nung an Sonntagen auch in der Adventszeit zu ermöglichen, haben wir nicht über- nommen. Wir sind der Auffassung, dass die Adventssonntage wegen ihrer besonde- ren Bedeutung in unserem gesellschaftlichen Leben tabu bleiben sollen.

Zusammengefasst stelle ich fest: -4-



Schon bald wird in Schleswig-Holstein der Ladenschluss montags bis samstags abge- schafft sein. Der Sonntag bleibt weiterhin geschützt, die Bäderregelung bleibt erhalten. Wir haben dann in Schleswig-Holstein für den Handel Rahmenbedingungen geschaf- fen, die dieser nun – nach jahrelanger Forderung an uns, diesen Weg zu gehen – nut- zen muss. Wir erwarten, dass der Schutz der Mitarbeiterinnen Und Mitarbeiter, wie dies auch in anderen Bereichen geschieht, in denen Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer abends, nachts oder auch an Feiertagen arbeiten müssen, gesichert wird.

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