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Anke Spoorendonk zu TOP 16+22 - Staatsmonopol bei Sportwetten aufbrechen / Staatliches Lotteriemonopol erhalten
PresseinformationKiel, den 12.10.2006 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 16; 22 Staatsmonopol bei Sportwetten aufbrechen u. Staatliches Lotteriemonopol erhalten Drs. 16/970; 16/999Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 28. März 2006 hat zwar die Berechtigung desstaatlichen Lotteriemonopols nicht in Zweifel gestellt. Aber die Bedingungen, die dasBundesverfassungsgericht an die Fortsetzung des staatlichen Monopols geknüpft hat, werdenerhebliche Probleme und Änderungen mit sich bringen. Von daher ist es berechtigt, dass sichder Schleswig-Holsteinische Landtag heute gleich in zwei Anträgen mit dieser Problematikbefasst.Das Bundesverfassungsgericht hat im Grunde mit einer gewissen Doppeldeutigkeit – ja, wennwir ehrlich sind, sogar Heuchelei - Schluss bemacht. Denn das Monopol des Staates fürGlückspiele jeder Art ist ja von jeher mit der Schutzwürdigkeit seiner Bürgerinnen und Bürger vorder Spielsucht begründet worden. Wie das dann in der heutigen Zeit damit zusammen passt,dass die staatlichen Lotteriegesellschaften Millionen von Euros für zum Teil massive Marketing-und Werbemaßnahmen ausgeben, dass hat das Bundesverfassungsgericht zu Recht moniert. 2Denn, wie kann man die Bürgerinnen und Bürger vor der Spielsucht schützen, wenn man siegleichzeitig dazu massiv animiert an Glückspielen teilzunehmen? Wobei es sicherlichhinsichtlich der Spielsuchtgefahr einen großen Unterschied ausmacht, ob man nun Lotto spieltoder sich massiv an Sportwetten beteiligt. Ich glaube kaum einer wird behaupten, dass man vomLotto spielsüchtig werden kann.Das ist also ein offensichtlicher Widerspruch, der dann damit zum Teil kaschiert werden sollte,dass ein großer Teil der Einnahmen – auch in Schleswig-Holstein – für sinnvolle Sport-, Jugend-u. Kulturarbeit aber auch für die Bekämpfung der Spielsucht reserviert war.Die Frage ist natürlich, welche Prioritäten sich politisch aus dem Urteil ergeben. Richten wirunser Augenmerk auf das Problem der Spielsucht oder bekümmern wir uns um die Einnahmender staatlichen Lotterien für die soziale und kulturelle Arbeit oder auch für den Landeshaushalt.Der vorliegende Entwurf für einen neuen Staatsvertrag sieht bisher eine deutlicheEinschränkung der Werbung für Lotterieangebote vor. Damit wird den Zielen derSpielsuchtbekämpfung und des Jugendschutzes voll entsprochen.Allerdings kann man nicht von der Hand weisen, dass diese Werbungseinschränkung, wo mandann z.B. nicht mal mehr die Ziehung der Lottozahlen im Fernsehen zeigen darf, höchstwahrscheinlich zu einem Umsatzrückgang führen wird. Ob das gleich in der Größenordnunggeschehen wird, wie die CDU prognostiziert, ist meiner Ansicht nach noch nicht abzusehen.Denn die CDU rechnet mit einem Umsatzrückgang von 40 % aufgrund der Entwicklung beiOddset-Sportwetten. Ich wage allerdings zu bezweifeln, ob der Rückgang bei Lotterien genausohoch sein wird.Allerdings ist klar, dass jeder Umsatzrückgang am Ende auch zu einer geringeren Förderung fürden Landessportverband und die Wohlfahrtsverbände usw. in Schleswig-Holstein führen wird. 3Das wäre natürlich eine äußerst problematische Entwicklung, die keiner will. Jetzt rächt sich,dass man z.B. die Förderung des Landessportverbandes aus dem Landeshaushaltherausgenommen und von den Lotterieeinnahmen abhängig gemacht hat.Die Frage ist, wie kommen wir jetzt weiter. Uns liegen heute zwei Anträge dazu vor und auch dieCDU-Landtagsfraktion hat ja schon ihre Eckpunkte zu diesem Bereich vorgelegt. CDU und FDPscheinen sich dabei im Grunde sehr einig zu sein. Sie wollen, dass das Staatsmonopol beiSportwetten aufgebrochen wird und dass private Wettanbieter zugelassen werden. Damitentgeht man natürlich den Restriktionen des Bundesverfassungsgerichtes und kann somitungehindert Werbung für seine Glückspiele machen.Die Folge wäre sicherlich ein Anstieg der Glückspiele und des Glückspielumsatzes. Begründetwird diese Privatisierung auch mit zu erwartenden EU-Vorgaben, weil Brüssel ein staatlichesLotteriemonopol in Deutschland zukünftig nicht mehr hinnehmen will. CDU und FDP wollen dieFörderung für die Bereiche Soziales, Kultur und Sport im gebotenen Umfang weiterhinermöglichen. Zum Beispiel durch eine Besteuerung von Glückspielen bzw. deren Veranstalternund Vermittlern. So weit so gut.Allerdings stellt sich bei diesem Vorschlag die Frage, wie es dann zukünftig um die Sicherungund den Schutz der Spielerinnen und Spieler vor der Spielsucht steht? Mehr noch als staatlicheAnbieter werden private Anbieter natürlich einen größtmöglichen Profit anstreben. Daran ist ansich nichts Verwerfliches, aber noch mehr als bei den staatlichen Anbietern ist der Schutz derSpieler bei diesem Ziel ein Hindernis. Mir erschließt sich schlicht nicht, welchen wirklichen Anreizein privater Wettanbieter hat, um Spielsucht und problematisches Spielverhalten wirksam zubekämpfen. Diese Frage müssten wir im Ausschuss noch mal im Detail ausdiskutieren.Der Grünen-Antrag will zwar das staatliche Lotteriemonopol erhalten, aber stattdessen denVertreib von Glückspielen liberalisieren. Begründet wird dies mit dem Beschluss des 4Bundeskartellsamtes vom 29. August dieses Jahres, wo den staatlichen Lotto-Gesellschaftenuntersagt wird, den Markt weiterhin mit strikter Gebietsaufteilung zu beherrschen. Ich versteheallerdings nicht wie es funktionieren soll, ein staatliches Lotteriemonopol zu haben undgleichzeitig private Vertreiber zuzulassen. Auch hier müssten wir uns in der Ausschussberatungnoch mal im Detail darüber unterhalten, in welche Richtung wir uns eigentlich bewegen wollen.Aus Sicht des SSW gibt es keine leichte Lösung dieser Problematik und bevor dieLandesregierung Ja oder Nein zu dem neuen Lotteriestaatsvertrag sagt, brauchen wir alsLandtag mehr Informationen über die Auswirkungen der verschiedenen Alternativen. Daherschlägt der SSW eine Anhörung zu diesem Thema vor.