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12.10.06 , 11:56 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 16+22 - Staatsmonopol bei Sportwetten aufbrechen / Staatliches Lotteriemonopol erhalten

Presseinformation
Kiel, den 12.10.2006 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk

TOP 16; 22 Staatsmonopol bei Sportwetten aufbrechen u. Staatliches Lotteriemonopol erhalten Drs. 16/970; 16/999

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 28. März 2006 hat zwar die Berechtigung des
staatlichen Lotteriemonopols nicht in Zweifel gestellt. Aber die Bedingungen, die das
Bundesverfassungsgericht an die Fortsetzung des staatlichen Monopols geknüpft hat, werden
erhebliche Probleme und Änderungen mit sich bringen. Von daher ist es berechtigt, dass sich
der Schleswig-Holsteinische Landtag heute gleich in zwei Anträgen mit dieser Problematik
befasst.


Das Bundesverfassungsgericht hat im Grunde mit einer gewissen Doppeldeutigkeit – ja, wenn
wir ehrlich sind, sogar Heuchelei - Schluss bemacht. Denn das Monopol des Staates für
Glückspiele jeder Art ist ja von jeher mit der Schutzwürdigkeit seiner Bürgerinnen und Bürger vor
der Spielsucht begründet worden. Wie das dann in der heutigen Zeit damit zusammen passt,
dass die staatlichen Lotteriegesellschaften Millionen von Euros für zum Teil massive Marketing-
und Werbemaßnahmen ausgeben, dass hat das Bundesverfassungsgericht zu Recht moniert. 2



Denn, wie kann man die Bürgerinnen und Bürger vor der Spielsucht schützen, wenn man sie
gleichzeitig dazu massiv animiert an Glückspielen teilzunehmen? Wobei es sicherlich
hinsichtlich der Spielsuchtgefahr einen großen Unterschied ausmacht, ob man nun Lotto spielt
oder sich massiv an Sportwetten beteiligt. Ich glaube kaum einer wird behaupten, dass man vom
Lotto spielsüchtig werden kann.


Das ist also ein offensichtlicher Widerspruch, der dann damit zum Teil kaschiert werden sollte,
dass ein großer Teil der Einnahmen – auch in Schleswig-Holstein – für sinnvolle Sport-, Jugend-
u. Kulturarbeit aber auch für die Bekämpfung der Spielsucht reserviert war.


Die Frage ist natürlich, welche Prioritäten sich politisch aus dem Urteil ergeben. Richten wir
unser Augenmerk auf das Problem der Spielsucht oder bekümmern wir uns um die Einnahmen
der staatlichen Lotterien für die soziale und kulturelle Arbeit oder auch für den Landeshaushalt.
Der vorliegende Entwurf für einen neuen Staatsvertrag sieht bisher eine deutliche
Einschränkung der Werbung für Lotterieangebote vor. Damit wird den Zielen der
Spielsuchtbekämpfung und des Jugendschutzes voll entsprochen.


Allerdings kann man nicht von der Hand weisen, dass diese Werbungseinschränkung, wo man
dann z.B. nicht mal mehr die Ziehung der Lottozahlen im Fernsehen zeigen darf, höchst
wahrscheinlich zu einem Umsatzrückgang führen wird. Ob das gleich in der Größenordnung
geschehen wird, wie die CDU prognostiziert, ist meiner Ansicht nach noch nicht abzusehen.
Denn die CDU rechnet mit einem Umsatzrückgang von 40 % aufgrund der Entwicklung bei
Oddset-Sportwetten. Ich wage allerdings zu bezweifeln, ob der Rückgang bei Lotterien genauso
hoch sein wird.


Allerdings ist klar, dass jeder Umsatzrückgang am Ende auch zu einer geringeren Förderung für
den Landessportverband und die Wohlfahrtsverbände usw. in Schleswig-Holstein führen wird. 3
Das wäre natürlich eine äußerst problematische Entwicklung, die keiner will. Jetzt rächt sich,
dass man z.B. die Förderung des Landessportverbandes aus dem Landeshaushalt
herausgenommen und von den Lotterieeinnahmen abhängig gemacht hat.


Die Frage ist, wie kommen wir jetzt weiter. Uns liegen heute zwei Anträge dazu vor und auch die
CDU-Landtagsfraktion hat ja schon ihre Eckpunkte zu diesem Bereich vorgelegt. CDU und FDP
scheinen sich dabei im Grunde sehr einig zu sein. Sie wollen, dass das Staatsmonopol bei
Sportwetten aufgebrochen wird und dass private Wettanbieter zugelassen werden. Damit
entgeht man natürlich den Restriktionen des Bundesverfassungsgerichtes und kann somit
ungehindert Werbung für seine Glückspiele machen.


Die Folge wäre sicherlich ein Anstieg der Glückspiele und des Glückspielumsatzes. Begründet
wird diese Privatisierung auch mit zu erwartenden EU-Vorgaben, weil Brüssel ein staatliches
Lotteriemonopol in Deutschland zukünftig nicht mehr hinnehmen will. CDU und FDP wollen die
Förderung für die Bereiche Soziales, Kultur und Sport im gebotenen Umfang weiterhin
ermöglichen. Zum Beispiel durch eine Besteuerung von Glückspielen bzw. deren Veranstaltern
und Vermittlern. So weit so gut.


Allerdings stellt sich bei diesem Vorschlag die Frage, wie es dann zukünftig um die Sicherung
und den Schutz der Spielerinnen und Spieler vor der Spielsucht steht? Mehr noch als staatliche
Anbieter werden private Anbieter natürlich einen größtmöglichen Profit anstreben. Daran ist an
sich nichts Verwerfliches, aber noch mehr als bei den staatlichen Anbietern ist der Schutz der
Spieler bei diesem Ziel ein Hindernis. Mir erschließt sich schlicht nicht, welchen wirklichen Anreiz
ein privater Wettanbieter hat, um Spielsucht und problematisches Spielverhalten wirksam zu
bekämpfen. Diese Frage müssten wir im Ausschuss noch mal im Detail ausdiskutieren.


Der Grünen-Antrag will zwar das staatliche Lotteriemonopol erhalten, aber stattdessen den
Vertreib von Glückspielen liberalisieren. Begründet wird dies mit dem Beschluss des 4
Bundeskartellsamtes vom 29. August dieses Jahres, wo den staatlichen Lotto-Gesellschaften
untersagt wird, den Markt weiterhin mit strikter Gebietsaufteilung zu beherrschen. Ich verstehe
allerdings nicht wie es funktionieren soll, ein staatliches Lotteriemonopol zu haben und
gleichzeitig private Vertreiber zuzulassen. Auch hier müssten wir uns in der Ausschussberatung
noch mal im Detail darüber unterhalten, in welche Richtung wir uns eigentlich bewegen wollen.


Aus Sicht des SSW gibt es keine leichte Lösung dieser Problematik und bevor die
Landesregierung Ja oder Nein zu dem neuen Lotteriestaatsvertrag sagt, brauchen wir als
Landtag mehr Informationen über die Auswirkungen der verschiedenen Alternativen. Daher
schlägt der SSW eine Anhörung zu diesem Thema vor.

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