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12.10.06 , 12:14 Uhr
CDU

Hans-Jörn Arp zu TOP 16 und 22: Wir lehnen den derzeitigen Entwurf des Staatsvertrages ab

Nr. 360/06 12. Oktober 2006


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Wirtschaftspolitik Hans-Jörn Arp zu TOP 16 und 22: Wir lehnen den derzeitigen Entwurf des Staatsvertrages ab Dem deutschen Lotto- und Sportwettenmarkt stehen tiefgehende Veränderungen bevor. Ur- sache für diesen Prozess, dessen Ausgang keinesfalls feststeht, sind Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes vom 28. März 2006 und des Bundeskartellamtes vom 22. Au- gust 2006. Diese nationalen Entscheidungen, auf die ich gleich noch näher eingehen werde, zwingen uns Politiker zu handeln. Darüber hinaus wird der Einfluss der Europäischen Recht- setzung und Rechtsprechung auf dem Lotto- und Sportwettenmarkt immer größer. Die EU- Kommission hat bereits angedeutet, dass sie eine Abschottung des deutschen Lotto- und Sportwettenmarktes für ausländische Anbieter und damit deren Diskriminierung nicht zulas- sen wird.
Worüber hat das Bundesverfassungsgericht genau entschieden? Das Bundesverfassungs- gericht hat sich in seinem Urteil vom 28. März 2006 lediglich zum Sportwettenmarkt geäußert und nicht wie häufig zu hören und zu lesen ist zu Glückspielen im Allgemeinen. Im Kern gern geht es darum, welche Rolle der Staat auf diesen Markt einnehmen darf. Die Verfassungs- richter urteilten, dass die gegenwärtige Sportwettenpraxis, wie sie von den Ländern im Toto- Bereich, z.B. über Oddset ausgeübt wird, nicht verfassungsmäßig ist und bis Ende 2007 eine verfassungsgemäße Regelung zu finden ist. Kritisiert wird weiter, dass das bestehende staatliche Monopol mit der Schutzbedürftigkeit der Bürgerinnen und Bürger begründet wird, der Staat aber gleichzeitig in einer sehr „privatwirtschaftlichen Weise“ agiert, indem er sein Wettangebot offensiv bewirbt. Ein solches Verhalten ist in der Tat nicht richtig. Hier sehe ich uns Abgeordnete in der Pflicht zu handeln. Entweder meine Damen und Herren liegt ein ord- nungspolitischer Ausnahmebereich vor, der ein staatliches Monopol rechtfertigt, dann halte ich es für richtig, dass der Staat eingreift. Er muss sich dann aber auch entsprechend zu- rückhaltend verhalten. In letzter Konsequenz bedeutet dieses für mich, dass Sportwetten verboten werden und dieses Verbot mit aller Kraft durchgesetzt wird. Oder, und das ist die zweite Möglichkeit, es liegt kein ordnungspolitischer Ausnahmebereich vor. In diesem Fall muss sich der Staat zurückziehen und das wirtschaftlichen Handeln den privaten Unternehmen überlassen, die es in der Regel auch besser können.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich ferner mit den Suchtgefährdungspotentialen ver- schiedener Arten von Glückspielen auseinandergesetzt. Es kommt zu dem Ergebnis, dass dieses Suchtpotential je nach Art des Glückspiels unterschiedlich hoch ist, ohne sich jedoch konkret zu einzelnen Glückspielen zu äußern. Insbesondere sei eine abschließende Bewer- tung von Sportwetten mit festen Gewinnquoten nicht möglich. Somit kann, meine Damen und Herren, das Suchtpotential nicht pauschal als Rechtfertigung für ein staatliches Monopol dienen.
Betrachtet man nun die Entscheidung des Bundeskartellamtes vom 22. August 2006 wird man feststellen, dass sich diese nicht gegen das staatliche Angebotsmonopol richtet. Viel- mehr werden die folgenden drei Verhaltensweisen der regionalen Lottogesellschaften des Deutschen Lotto und Totoblocks, die sich aus dem bestehenden Lottostaatsvertrag ergeben, für kartellrechtlich unzulässig erklärt. Als da wären:
1. die Aufforderung des Deutschen Lotto- und Totoblocks an die Lottogesellschaften, keine Spieleinsätze aus stationärer gewerblicher Spielvermittlung anzunehmen; 2. Vereinbarungen, wonach die Lottogesellschaften jeweils nur in dem Bundesland tätig werden dürfen, in dem sie eine Genehmigung haben; 3. die Übermittlung von Informationen durch die Lottogesellschaften an die Bundeslän- der über die Spieleinsätze, die vereinnahmten Gebühren und den auf gewerbliche Spielvermittler entfallenden Anteil, d.h. die Regionalisierung der Umsätze.
Das Bundeskartellamt erklärt also die bisherige ordnungsrechtliche Ausgestaltung des deut- schen Lotto- und Totoblocks und dessen Praxis für unzulässig. Die gegenwärtige Praxis, z.B. die Beschränkung der Tätigkeit auf ein Bundesland, die Wahrnehmung hoheitlicher Aufga- ben und das gemeinschaftliche und abgesprochene Vorgehen gegen Wettbewerber, wird sowohl mit deutschem als auch mit europäischem Kartellrecht für unvereinbar erklärt. Der derzeit gültige Lotteriestaatsvertrag verstößt damit gegen §§ 1 und 21 Abs. 1 GWB sowie gegen die Art. 80 und Art. 81. i.V.m. Art.10 EG-Vertrag.
Die beiden von mir eben erörterten Entscheidungen machen einen neuen Staatsvertrag not- wendig. Wir müssen uns nun aber an dieser Stelle entscheiden, welchen Weg wir künftig gehen wollen. Wollen wir einen Staatsvertrag, der privates unternehmerisches Handeln zu- lässt, oder wollen wir einen Staatsvertrag, der ein staatliches Monopol zementiert.
Nun liegt seit kurzen ein Staatsvertrag vor, der das staatliche Monopool zementiert. Ich frage mich meine Damen und Herren, warum kann angeblich nur ein staatlich organisiertes Glück- spiel dafür Sorge tragen, dass Abgaben für den Sport, für soziale und kulturelle Zwecke er- wirtschaftet werden. Warum, liebe Kolleginnen und Kollegen, soll nur der Staat in der Lage sein, Spielsucht zu bekämpfen. Warum soll es privaten Anbietern und Vermittlern nicht mög- lich sein, ihre Dienstleistung in Deutschland anzubieten, wenn sie sich an bestimmte, klar definierte Regeln halten.
Wir als CDU-Fraktion haben auf diese Fragen keine plausiblen Antworten. Uns ist nicht er- sichtlich, warum das staatliche Monopol zementiert werden soll. Wir haben uns daher festge- legt. Die CDU-Fraktion, meine Damen und Herren, lehnt den derzeit vorliegenden Entwurf des Lottostaatsvertrages ab. Neben grundlegenden ordnungspolitischen, auf die ich jetzt nicht weiter eingehe, sondern stattdessen auf unser Eckpunktepapier verweise, welches im Übrigen von allen Seite gelobt wird, gibt es eine Vielzahl von Formulierungen und Vorschrif- ten im Staatsvertragsentwurf, die für mich nicht tragbar sind.

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