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Ekkehard Klug: "Austermanns ,Rätesystem' untergräbt die Hochschulautonomie und führt zu organisierter Verantwortungslosigkeit"
FDP Landtagsfraktion Schleswig-HolsteinPresseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 295/2006 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Donnerstag, 12. Oktober 2006 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdLEs gilt das gesprochene Wort!Hochschulpolitik / HochschulbauEkkehard Klug: „Austermanns ‚Rätesystem’ untergräbt die Hochschulautonomie und führt zu organisierter Verantwortungslosigkeit“ In der Landtagsdebatte zur Ersten Lesung der Hochschulgesetznovelle (Gesetzentwurf der Landesregierung) - TOP 12 - erklärte der hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Ekkehard Klug:„Unter Wissenschaftlern kursiert der Spruch:‚Die großen Tragödien der Wissenschaft sind die grausigen Morde an schönen Theorien durch hässliche Fakten.’Wesentliche Teile des vorliegenden Hochschulgesetzentwurfs können zwar für sich das Attribut „schön“ ganz gewiss nicht beanspruchen, aber ansonsten lässt sich das Zitat durchaus auf die Regierungsvorlage übertragen.Dies gilt insbesondere für die geplante Einrichtung von Hochschulräten und des gemeinsamen Universitätsrat.Hochschulräte gibt es zwar mittlerweile in hochschulgesetzlichen Bestimmungen vieler Länder, aber ihre Aufgaben und Zusammensetzung fallen dabei extrem unterschiedlich aus. In Schleswig-Holstein erreichen die Kompetenzzuweisungen an diese Gremien einen extremen Umfang. Die daraus resultierenden Probleme werden noch weiter verschärft durch die Einführung eines gemeinsamen Universitätsrats für die Unis in Kiel, Lübeck und Flensburg und durch Bestimmungen, die sowohl die Hochschulautonomie als auch die verantwortliche Leitung der Hochschulen auf zerstörerische Weise beeinträchtigen.Der Gesetzentwurf von Herrn Austermann zerstört nämlich die Autorität der eigentlichen Hochschulleitung, indem er in § 25 den Kanzlern (Verwaltungschefs) der Hochschulen das Recht gibt, bei Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Meinungsverschiedenheit im Hochschulpräsidium (bisher: Rektorat) den Hochschulrat bzw. den gemeinsamen Universitätsrat zur Letztentscheidung anzurufen. Die Präsidien bzw. Rektorate der Hochschulen, und insbesondere die Ämter der Hochschul- und Universitätspräsidenten, werden dadurch wesentlich geschwächt.Der gemeinsame Universitätsrat der Unis Kiel, Lübeck und Flensburg bleibt auch in seiner neuen Zusammensetzung ein Gremium, das mit seinen Aufgaben völlig überfordert ist und im schlimmsten Falle durch lokale Lobby- Interessen gelähmt sein wird. Das Gezerre um die Zusammensetzung bzw. um die Anzahl der Vorschlagsrechte der einzelnen Universitäten bietet einen Vorgeschmack auf die Probleme, die sich aus dieser Gesetzesbestimmung ergeben.Die fünfköpfigen Hochschulräte bzw. der neunköpfige Universitätsrat sollen ehrenamtlich tätig sind. Ehrenamtlichkeit und Umfang der geplanten Zuständigkeiten sind völlig unvereinbar. Dass ehrenamtliche ‚Räte’ nebenbei wesentliche Beschlusskompetenzen sachgerecht wahrnehmen können, ist schlechterdings nicht vorstellbar: die Struktur- und Entwicklungsplanung der Hochschulen soll ihnen ebenso übertragen werden wie Grundsätze für die Verteilung der Finanz- und Sachmittel, zur Personalausstattung und das Überwachen von Ziel- und Leistungsvereinbarungen, Stellungnahmen zum Haushaltsplan sowie Zustimmungsrechte zu wesentlichen Satzungen der Hochschule.Während die Hochschulräte in den meisten Bundesländern nur Aufgaben der Beratung sowie der Abgabe von Empfehlungen erhalten haben, sollen sie in Schleswig-Holstein - ähnlich wie in Hamburg, dessen Vorbild die Autoren des Gesetzentwurf hier offenkundig ‚abgekupfert’ haben - über sehr weitgehende Entscheidungsbefugnisse verfügen.All dies betrifft den ‚operativen Kern’ der Aufgaben einer Hochschulleitung bzw. des Hochschulmanagements - oder es betrifft Aufgaben der hochschuleigenen Gremien wie der insbesondere der Hochschulsenate. Die Aufgabenbeschreibung geht jedenfalls weit hinaus über das, was klassischerweise einem Aufsichtsgremium zuwiesen wird, und der Umfang der Aufgaben ist so bemessen, dass eine sachgerechte und verantwortliche Aufgabenwahrnehmung durch ehrenamtliche Räte nicht machbar sein wird. Es ist völlig klar, dass ehrenamtliche Räte, die gar nicht über das Zeitbudget und die Sachkenntnis zur inhaltlichen Durchdringung der ihnen übertragenen Aufgaben verfügen, letzten Endes nur Vorlagen abnicken werden, von nachgelagerten Stäben und Apparaten erstellt worden sind. Im Ergebnis führt dies zu einem tatsächlichen Regiment der Sekretäre.Apropos „verantwortlich“: Das Hochschulgesetz definiert diverse Rechenschaftspflichten, aber gegenüber wem sind eigentlich die künftigen Hochschulräte angesichts ihrer zahlreichen Befugnisse und Aufgaben rechenschaftspflichtig und verantwortlich?Einmal eingesetzt, schweben sie für ihre Amtszeit frei und ungebunden in der Hochschullandschaft, verfügen über die Verwendung beträchtlicher Landesmittel und bestimmen über Fragen, die für den Forschungs- und Hochschulstandort Schleswig-Holstein von weitreichender Bedeutung sind.Klare Verantwortungsstrukturen, wie sie hochschulintern gegenüber der jeweiligen ‚professionellen’, hauptamtlichen Hochschulleitung definiert sind bzw. zwischen Landesregierung und Landesparlament einerseits und Hochschulen andererseits, werden bei Einführung der Hochschulräte – in der Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ vorgesehenen Form - durchbrochen, und das Ergebnis ist eine organisierte Verantwortungslosigkeit, bei der sich sowohl die Hochschulen als auch das Ministerium im Zweifelsfall achselzuckend mit Hinweis auf Entscheidungen der Hochschulräte aus der Affäre ziehen können.Fazit:Herrn Austermanns Gesetzentwurf untergräbt durch Einführung dieses Rätesystems die Hochschulautonomie und führt zu einer organisierten Verantwortungslosigkeit.Der Wissenschaftsminister erhebt den Anspruch, das Land ziehe sich mit dem neuen Hochschulgesetz aus der Detailsteuerung zurück und überlasse den Hochschulen viele Aufgaben in Eigenverantwortung. In einzelnen Punkten mag dies auch zutreffen, wie etwa bei der vollständigen Übertragung von Berufungsentscheidungen. Dies wird von uns Liberalen auch ausdrücklich begrüßt.Wir kritisieren jedoch, dass die Regierung sich nach wie zahlreiche Hintertüren offen lässt, um auch weiterhin Detailsteuerung vornehmen zu können. So sieht der Gesetzentwurf in § 49 Absatz 6 weiterhin vor, dass die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen der Zustimmung des Ministeriums bedarf. Diese Bestimmung, die auch das bisherige Hochschulgesetz enthält, ist bereits in den letzten Jahren vom Ministerium dazu genutzt worden, sich alle Entwürfe für neue Studien- und Prüfungsordnungen vorlegen zu lassen. Die bereits vor Jahren vom Landtag beschlossene Abschaffung der Genehmigungspflicht für solche Satzungen und Studienordnungen ist damit faktisch unterlaufen worden, und es ist zu erwarten, dass dies auch weiter so der Fall sein wird.Darüber hinaus wirft der Gesetzentwurf eine Reihe weiterer Fragen auf, die Gegenstand der Ausschussberatung sein müssen. Einer diese Punkte betrifft zum Beispiel die fehlende Beschreibung der Rechte der Gleichstellungsbeauftragten (§ 27). Eigenartigerweise enthält nur die Bestimmung über die Gleichstellungsbeauftragte des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (in § 89) eine klare Bezugnahme auf Rechte und Pflichten nach dem Gleichstellungsgesetz.“Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 3 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/