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12.10.06 , 16:17 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 17 - Trennung von Stromerzeugung und Leitungsnetz

Presseinformation
Kiel, den 12.10.2006 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 17 Trennung von Stromerzeugung und Leitungsnetz Drs. 16/986

In den letzten Jahren mussten wir machtlos zusehen, wie die Strompreise immer wieder erhöht
wurden. Obwohl der Strom zu über 30 Prozent aus abgeschriebenen Kernkraftwerken kommt
und rund 40 Prozent aus Kohlekraftwerken die heimische Braunkohle oder gar subventionierte
Steinkohle nutzen, wird immer wieder behauptet, der Weltmarkt zwinge die Unternehmen zu
saftigen Preiserhöhungen. Raus kommen dabei Milliardengewinne, die eigentlich nur darauf
beruhen, dass der Kunde keine Wahl hat. Wir können feststellen, dass die so genannte
Liberalisierung des Strommarktes gescheitert ist und der Kunde draufzahlen muss.


Nun hat man versucht, dem Treiben der Stromkonzerne Herr zu werden, in dem man eine
Preisaufsicht für Tarifkunden und eine für Strom-Großhandelspreise eingerichtet hat. Auf
Bundes- und auf Landesebene sollen das Kartellamt, die Bundesnetzagentur und die
Bundesländer, die vier Großkonzerne kontrollieren. Dass dies nicht funktioniert, konnten wir vor
kurzem sehen. Während in anderen Bundesländern der Preis für Strom geringfügig sinken wird, 2
weil die Behörden festgestellt haben, dass die Leitungsgebühren zu hoch sind, hat der
Landeswirtschaftsminister Schiffbruch erlitten. Bei uns werden die Preise nicht sinken, weil sich
Herr Austermann mit der Begründung zufrieden gibt, dass angeblich alle Preissenkungen, die
erst kürzlich andernorts durchgesetzt wurden, schon immer in den E.ON-Durchleitungspreisen
enthalten waren. Einen Beweis dafür, haben die Kunden aber nicht. Zahlen dürfen sie aber Dank
dieser Landesregierung trotzdem.


Die vier größten Stromkonzerne haben eine Monopolstellung. Sie produzieren den Strom und sie
haben die Infrastruktur in Form von Tochterunternehmen in ihrem Besitz. Das ist definitiv keine
Basis auf der sich marktwirtschaftliche Strukturen entwickeln können. Und wenn diese
Strukturen sich nicht entwickeln können – also, wenn der Markt nicht funktioniert – dann muss
der Staat eingreifen. Allerdings darf er dieses nicht dirigistisch tun und Preisvorschriften machen
oder durch Aufsichtsbehörden in die Preisbildung eingreifen, sondern er muss die Grundlagen
dafür schaffen, dass der Markt wieder funktionieren kann. Deshalb ist eine Vielfalt der
Stromanbieter so wichtig und deshalb ist es noch wichtiger, dass die Infrastruktur nicht in den
Händen einiger weniger ist, die dann den Zugang selbst regeln und die Preise nach eigenem
Gutdünken ohne Wettbewerb festlegen können. Nach meiner Auffassung ist es kein Zufall, dass
der von E.ON, Vattenfall und EWE zu betreibende Offshore-Windpark vor Borkum jetzt
angeschlossen werden soll und dies offensichtlich keine Schwierigkeiten macht, aber die
Windparks vor unserer Westküste, die nicht von den eben genannten Firmen betrieben werden,
hier vor riesigen finanziellen Hürden stehen. Deshalb muss das Leitungsnetz aus den großen
Konzernen heraus gelöst werden.


Dabei meine ich nicht, dass diese Netze verstaatlicht oder enteignet werden sollen. Vielmehr
müssen die Netze eigentumsrechtlich von den Energiekonzernen getrennt werden. Es muss also
eine bundesgesetzliche Regelung geschaffen werden, dass diese Netze verkauft werden müssen
und sie so unabhängig von den Konzernen betrieben werden. Erst dann hätte man die Chance, 3
dass sich die Durchleitungsgebühren an den wirklichen marktgerechten Preisen orientieren.
Hierzu fordern wir die Landesregierung auf.


Zweitens wollen wir in einem weiteren Schritt die Netzbetreiber verpflichten, die Kosten für den
Anschluss von Windparks im Offshore-Bereich zu tragen. Was an Land gilt, muss auch auf See
gelten, damit beide Erzeugungsformen - landgestützte und seegestützte - die gleichen
Bedingungen im Wettbewerb haben. Dies würde zur Folge haben, dass die Investitionskosten für
Offshore-Windparks vor unserer Küste auf Schlag um 25 Prozent sinken würden. Mit einer
solchen Regelung würde man daher nicht nur potentielle Investoren glücklich machen, sondern
vor allem einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass sich hier eine Industrie entwickeln kann und
so Arbeitsplätze in einer Hochtechnologie in unserem Land entstehen würden. Es ist das
ureigenste Landesinteresse eine solche Regelung zu bekommen.


Zu guter Letzt fordern wir in unserem Antrag, dass bei Investitionen ins Leistungsnetz eine
Betrachtung über den gesamten Lebenszyklus einer Investition erfolgt. Mit einer solchen
Vorschrift würde man in der Diskussion über Freileitungen und Erdkabel zu einer für alle
tragbaren Lösung kommen. Da dies aber nach unserer Auffassung gesetzlich festgelegt werden
muss, haben wir eine Formulierung genutzt, die an eine entsprechende Formulierung der
Landesregierung aus ihrem Vorschlag für ein ÖPP-Gesetz entnommen ist.


Wir wollen mit unserem Vorschlag die Grundlage für eine funktionierende Marktwirtschaft im
Stromsektor schaffen und dafür sorgen, dass die Stromkunden in Zukunft nicht überfordert
werden und marktgerechte und nachvollziehbare Preise zahlen. Hierfür bitten wir um Ihre
Unterstützung.

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