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12.10.06 , 16:25 Uhr
FDP

Heiner Garg: "Stromproduktion und Stromleitungs-netze sollten unternehmerisch getrennt werden."

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 296/2006 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Donnerstag, 12. Oktober 2006 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL
Es gilt das gesprochene Wort!
Energiepolitik/Strukturpolitik auf dem Strommarkt
Heiner Garg: „Stromproduktion und Stromleitungs- netze sollten unternehmerisch getrennt werden.“ In seinem Beitrag zu TOP 17 (Trennung von Stromproduktion und - netz) sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:
„Die Liberalisierung des Strommarktes ist sinnvoll und war gut gemeint—aber sie hat nicht gut geklappt. Das liegt unseres Erachtens daran, dass die Eigenarten des Angebots am Strommarkt nicht genügend berücksichtigt wurden. Denn in der Produktion und im Vertrieb von Strom spielt es eine entscheidende Rolle, wie groß der Anbieter ist—je größer desto besser. Das liegt daran, dass die notwendigen technischen Anlagen—Kraftwerke und Stromleitungsnetze—sehr teuer sind und sehr lange halten.
Auf Märkten mit diesen Eigenschaften kommt es häufig zur Konzentration beim Angebot. Denn wenn einer erst einmal Kraftwerke und ein Stromnetz hat, dann kann er den Markt preiswert mit zusätzlichem Strom versorgen. Für ihn sind die Anschaffungskosten der Kraftwerke und des Netzes bereits ganz oder teilweise versunken und insoweit ökonomisch irrelevant. Für einen neuen Anbieter jedoch schlagen sie voll ins Kontor; deshalb kann er mit dem Platzhirschen nicht mithalten—und versucht es auch gar nicht erst. Folglich beherrschen irgendwann wenige Anbieter den Markt; auf dem deutschen Strommarkt sind das bekanntlich EnBw, E.ON, Ruhrgas und Vattenfall.
Aus den gleichen Gründen, aus denen es zur Konzentration beim Angebot kommt, teilt sich der Markt auch regional auf—und zwar automatisch, ohne dass die Anbieter sich wettbewerbsrechtswidrig absprechen müssten. Spätestens dann haben die Platzhirsche kaum noch Konkurrenz zu fürchten und könnten auf die Idee kommen, ihre Marktmacht rechtwidrig zum Schaden der Stromkunden auszunutzen—mit überhöhten Preisen.
Nun ist es inzwischen technisch problemlos möglich, den Strom unterschiedlicher Anbieter gleichzeitig durch ein und dasselbe Netz zu unterschiedlichen Stromkunden zu leiten und die entstehenden Kosten ganz genau zuzurechnen.
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Aber—ein Schelm, wer Böses dabei denkt—die Stromproduzenten haben den Strom lieber, der aus ihren eigenen Kraftwerken durch ihre eigenen Netze zu ihren eigenen Kunden fließt—am liebsten hätten sie es wahrscheinlich, wenn nur ihre eigenen Kunden an ihrem Netz hingen.
Die Zustände ähneln denen im Schienenverkehr: Die Platzhirsche könnten neue Wettbewerber durch ihre Marktmacht über das technische Vertriebsnetz behindern—was ihnen in einem Rechtsstaat von Rechts wegen selbstverständlich nicht unterstellt werden darf, sondern im Einzelfall nachgewiesen werden müsste. Aber im Zusammenhang mit den hohen Fixkosten des Markteintritts schreckt allein diese Möglichkeit schon viele Wettbewerber ab. Das lässt den Wettbewerb regional erlahmen oder sogar erliegen. Der Markt ist dann nur noch theoretisch bestreitbar, praktisch nicht mehr. Und dann entfallen auch die segensreichen Wirkungen des Wettbewerbs: Ein vielfältigeres Angebot mit besserer Qualität zu niedrigeren Preisen.
Leider ist es auch auf dem deutschen Strommarkt so weit gekommen. Deshalb fordern wir jetzt, die Stromerzeugung und das Stromleitungsnetz von Gesetz wegen unternehmerisch zu trennen—genauso wie wir es für den Schienenverkehr fordern. Aber wir sind dagegen, die Stromnetze zu verstaatlichen—wir möchten, dass sie von Privaten betrieben werden.
Die zuständigen Regulierungsbehörden sollen erstens für diskriminierungsfreien Zugang zum Stromnetz sorgen und zweitens auch dafür, dass die Netzbetreiber ihre notwendigerweise vorhandene Marktmacht gegenüber Stromproduzenten und Stromverbrauchern nicht wettbewerbsrechtswidrig ausnutzen. Der diskriminierungsfreie Zugang soll selbstverständlich auch für Offshore-Windparks gelten. Wo der Anschlusspunkt festgelegt wird—am Windpark, an Land oder dazwischen auf hoher See—ist für die Stromverbraucher unerheblich: Bezahlen müssen sie die Durchleitung des Stroms so oder so.
Das alles sollte bundesweit gelten, weshalb wir eine Bundesratsintiative beantragen. In diesem Zusammenhang begrüßen wir es, dass die Bundesregierung ihre EU- Präsidentschaft offensichtlich auch dafür nutzen möchte, die europäischen Energiemärkte zu liberalisieren. Sie möge aber bitte die Fehler vermeiden, die bei der Liberalisierung des deutschen Strommarktes geschahen—und wir jetzt zum Nutzen der Menschen ausbügeln wollen.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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