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12.10.06 , 17:22 Uhr
SPD

Jürgen Weber zu TOP 12: Kernaufgaben der Hochschule sind Lehre und Forschung

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 12.10.2006 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 12 – Gesetz über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Drucksache 16/1007)

Jürgen Weber:

Kernaufgaben der Hochschule sind Lehre und Forschung

Hochschulen definiert Jürgen Weber nicht in erster Linie als Dienstleister für die Wirtschaft, sondern für die Gesamtgesellschaft. Die Ideologie vom Studenten als Kunden eines Wissenschaftsdienstleisters „Universität“ lehnt er ab und betont, dass Lehre und Forschung die Kernaufgaben der Hochschulen sind. Die Leh- renden, Assistierenden und Studierenden seien integrale Akteure und nicht Ob- jekte des Wissenschaftsbetriebes. Deshalb seien Mitbestimmungsrechte aller Gruppen der Hochschule und Geschlechtergerechtigkeit aktuelle Anforderungen an gesetzliche Regelungen zur Hochschule. Weber umreißt die Rahmenbedin- gungen für ein modernes Hochschulrecht und die richtigen Antworten darauf. Er äußert sich skeptisch gegenüber dem Nutzen der Hochschulräte und auch dem Universitätsrat. In der Beratung soll ein Promotionsrecht der Fachhochschulen geprüft werden.



Die Rede im Wortlaut: Bei jeder großen Novellierung des Hochschulrechts stellt sich die Frage, nach welchen Grundsätzen und Leitbildern Hochschulen gestaltet werden sollen. Inso- fern ist die heutige Debatte auch im Zusammenhang mit der gestrigen 1. Lesung des Schulgesetzes zu sehen. Bildungspolitik ist Gesellschaftspolitik und da- Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: Internet: pressestelle@spd.ltsh.de www.spd.ltsh.de SPD -2-



her einer besonders intensiven Debatte in der Gesellschaft unterworfen, auch wenn weit mehr Menschen sich durch Fragen der Schule betroffen fühlen als durch die der Universitäten, der Kunst- und der Fachhochschulen.

Hochschulen sind für uns nicht in erster Linie Dienstleister für die Wirtschaft, sondern für die Gesamtgesellschaft. Wir teilen nicht die unselige Ideologie vom Studenten als Kunden eines Wissenschaftsdienstleisters „Universität“, die den Blick dafür verstellt, dass Lehre und Forschung die Kernaufgaben der Hoch- schulen sind und dass die Lehrenden, Assistierenden und Studierenden integ- rale Akteure und nicht Objekte des Wissenschaftsbetriebes sind.

Auch deswegen sind Mitbestimmungsrechte aller Gruppen der Hochschule und das Kriterium der Geschlechtergerechtigkeit keine altmodischen, sondern höchst aktuelle Anforderungen an gesetzliche Regelungen zur Hochschule, ein Themenkomplex, der in der Anhörung sicherlich eine Rolle spielen wird.

Für das neue Hochschulgesetz gilt wie für das Schulgesetz, dass sich beide Partner einer Koalition von zwei annähernd gleichstarken Partnern darin wieder finden müssen und dass kein Partner seine Idealvorstellungen in Reinkultur um- setzen kann.

Das Mantra für ein modernes Hochschulrecht lautet heutzutage: mehr Wettbe- werb, mehr Autonomie und mehr Leitungs- und Handlungskompetenz. Herr Mi- nister Austermann nimmt für sich ebenso in Anspruch, das modernste Hoch- schulrecht Deutschlands vorgelegt zu haben, wie dies in den letzten Jahren alle Länderminister getan haben, die neue Hochschulgesetze entwickelt haben. Ich bin mir nicht so ganz sicher, ob das Wort „modern“ zu den steigerungsfähigen Adjektiven gehört und ob bereits so etwas wie ein Modernometer für Gesetze entwickelt wurde - aber sei’ s drum. -3-



Die aktuellen Rahmenbedingungen und Herausforderungen sind bekannt: - der Bologna-Prozess, der internationale Standards definiert, neue Quali- fikationsrahmen setzt und der Qualitätssicherung unausweichliche Struk- turen gibt und auch das Verhältnis Universitäten und Fachhochschulen neu bestimmt, - die Zertrümmerung des kooperativen Föderalismus durch die Föderalis- musreform, die die regionalen Verwerfungen vergrößert und Vernetzun- gen und Bildungsplanungen erschwert, - die im internationalen Vergleich zu geringe Finanzausstattung unserer Hochschulen, - eine äußerst angespannte Haushaltslage des Landes, - ein in den kommenden Jahren deutlicher Anstieg der Studierendenzah- len, - die Anstrengungen unserer Hochschulen, an der Exzellenzförderung mit eigenen Clustern zu partizipieren, - eine gewachsene Hochschullandschaft mit immer noch viel zu geringen Synergien vor allem im Bereich der Medizin, - die notwendige Stärkung der Nachwuchsförderung.

Ich möchte nur einige Punkte des heute vorliegenden Entwurfes beispielhaft nennen, die richtige Antworten auf diese Herausforderungen geben: - die Stärkung der Autonomie durch die volle Zuständigkeit der Hoch- schulen für die Berufung der Professoren, - die klaren Regelungen zu einem zweistufigen Studiengangsystem mit den internationalen Abschlüssen Bachelor und Master, - die Anerkennung der Studien- und Prüfungsleistungen von Frühstu- dierenden, - die Meisterprüfung als Hochschulzugangsberechtigung, -4-



- die Stärkung der wissenschaftlichen Weiterbildung und auch - die Präsidialverfassung, wenn sie zu einer Stärkung der Leitungskom- petenz führt.

Natürlich stehen die vorgesehenen Änderungen der inneren Hochschulverfas- sung im Mittelpunkt der öffentlichen Debatte. Es ist kein Geheimnis, dass wir skeptisch sind, was den Nutzen der Hochschulräte angeht. Deswegen möchte ich heute einmal einen positiven Ausgangspunkt wählen: Wenn Hochschulräte mit externer Kompetenz die Entwicklung der Hochschulen unterstützen können, wenn sie kompetent als Promotoren für ihre Hochschulen agieren, wenn sie helfen, Ressourcen zu erschließen, wenn sie als Mittler zwischen Staat und Gesellschaft sowie Hochschule wirken, wenn sie als wissenschaftspolitische Autorität Einfluss auf die Entwicklungspro- zesse in den Hochschulen nehmen - dann kann und wird auch Nutzen für die Hochschulen entstehen.

Wenn aber Hochschulräte, die ja ehrenamtlich tätig sein sollen, Entschei- dungsbefugnisse erhalten, wird man sehr genau hinsehen müssen, welche Wirkungen entstehen: - hinsichtlich der Verantwortlichkeit gegenüber Gesellschaft und Hochschu- le, - im Hinblick auf das Zusammenwirken von Hochschulleitungen, Senaten und Hochschulräten in der Praxis - und nicht zuletzt in Bezug auf die Rechte des Gesetz- und Haushaltsge- bers, der für die Finanzierung der Hochschulen verantwortlich ist.

Die im Gesetzentwurf noch verbliebenen Entscheidungsbefugnisse in grund- sätzlichen Fragen der Planung und Strukturentwicklung, wie sie auch weni- -5-



ge andere Hochschulgesetze vorsehen, können ein akzeptabler Weg für Schleswig-Holsteins Hochschulen sein, wenn dabei die Verbindlichkeit von Ziel- vereinbarungen zwischen dem Land und den einzelnen Hochschulen und das Evaluierungsverfahren gesichert wird. Autonomie und Rätestruktur bedeuten nicht, dass sich der Staat aus seiner Verantwortung für Grundsatzentscheidun- gen zurückziehen darf.

Die größten Probleme sehen wir dort, wo ein Hochschulrat seine Funktion für mehrere Hochschulen gleichzeitig ausüben soll. Der neue Universitätsrat ist in gewisser Weise eine Art Zwitter: nicht Hochschulrat und damit Interessensförde- rer einer Hochschule, aber auch nicht Landeshochschulrat, der der Hochschul- landschaft insgesamt verpflichtet ist. Der Universitätsrat soll nun unter der Aus- sparung der Fach- und Kunsthochschulen seine Aufgaben für die drei Universitä- ten des Landes erledigen. Hier kann jede Beschlusskompetenz zu einem Prob- lem werden.

Die Idee des Ministeriums ist, ein Gremium zu schaffen, das unabhängig von den Interessen der einzelnen Universitäten, aus eigener Kompetenz heraus strukturbildend und strukturverändernd agieren kann. Ich bin hier skeptisch. Da die Unis die Mitglieder benennen, wird es zumindest in einer ersten Wahlperiode ein Abbild von Regionalinteressen geben.

Daher halte ich es für richtig, dass in diesem Gremium die mit Abstand größte Universität, die CAU, nicht überstimmt werden kann. Aber die bisherigen Reakti- onen haben gezeigt, dass für die Besetzung des Universitätsrates wegen der Asymmetrie unserer Universitäten keine konsensfähige Formel gefunden werden kann. -6-



Was wir für richtig halten, ist, dass der vorliegende Gesetzentwurf keinen Ein- stieg in Studiengebühren bringt, und das ist sehr gut so!

Die Fachhochschulen haben gerade vor dem Hintergrund eines erheblichen zu- sätzlichen Kapazitätsbedarfs aufgrund steigender Studierendenzahlen eine wachsende Bedeutung. Zudem stellt der Bologna-Prozess mit seinen gestuften Abschlüssen auch die Frage der Kooperation von Fachhochschulen und Univer- sitäten neu. Wir wollen daher prüfen, ob ein Promotionsrecht der Fachhoch- schulen ggf. als Experimentierklausel Eingang in Gesetz finden sollte.

Ein weiterer zentraler Punkt zum Schluss: Die Zukunft der Hochschulmedizin in Schleswig-Holstein ist eine der drängendsten Fragen, nicht nur, weil sie den Lö- wenanteil der Hochschulausgaben des Landes verzehrt. Durch die Verknüpfung mit dem UKSH, durch die Aufteilung in zwei Fakultäten an zwei Universitäten mit ganz unterschiedlicher Struktur stellt sich die Frage, wie ein Mehr an Effizienz, eine stärkere Profilbildung und eine bessere Aufgabenteilung zwischen Kiel und Lübeck erreicht werden kann.

Das Instrument des Medizinausschusses halten wir für richtig. Er muss so kon- struiert sein, dass kein zusätzliches Spielfeld für regionale Auseinandersetzun- gen entsteht, sondern die Grundlage für mehr Synergien mit breiter Akzeptanz gelegt wird.

Es gibt noch viel zu tun im Ausschuss. Ich bin optimistisch, dass alle Fraktionen sich konstruktiv daran beteiligen werden, Folgerungen aus der Anhörung zu zie- hen.

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