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13.10.06 , 10:05 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 27+35 - Rauchfreier öffentlicher Raum

Presseinformation
Kiel, den 13.10.2006 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 27 & 35 Rauchfreier öffentlicher Raum Drs. 16/928

Der Sozialausschuss hat ausgesprochen vernünftige Regeln für das Zusammenleben von
Rauchern und Nichtrauchern entwickelt. Auf einen kurzen Nenner gebracht, haben die Fraktionen
versucht, überall dort, wo man als Bürger nicht ausweichen kann, für Rauchfreiheit zu sorgen und
ansonsten setzt man mehr auf Freiwilligkeit und Vernunft. Wer also seinen Pass verlängern
möchte oder Fragen zu Hartz IV hat, soll in Zukunft darauf vertrauen können, dass er oder sie auf
dem Amt oder Behörde nicht gesundheitsgefährdenden Rauch einatmen muss. Entsprechende
Empfehlungen für Kreise, Städte, Ämter und Gemeinden soll die Landesregierung in
unmittelbarer Zukunft entwickeln.

Rauchfreie öffentliche Räume haben ganz gewiss auch eine Vorbildfunktion für andere Gebäude
wie Versicherungen, Einkaufszentren und so weiter. Letztlich soll das Rauchen auf den privaten
Bereich beschränkt bleiben. Der SSW ist aber der Ansicht, dass gerade im Nichtraucherschutz der
Bogen nicht überspannt werden sollte. Wer zu rigide mit Strafen und Verboten umgeht, wird bei
vielen Rauchern eine Trotzreaktion hervorrufen. Die Schraube darf nicht zu eng angezogen
werden, denn sonst erreicht man das völlige Gegenteil. Gerade für Jugendliche übt der Reiz des 2
Verbotenen eine große Anziehung aus. Repräsentativerhebungen der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung zeigen bei den 12- bis 25-Jährigen einen Raucheranteil von immerhin
35 Prozent, wenn auch mit leicht sinkender Tendenz. Am stärksten hat sich der Tabakkonsum in
den letzten Jahren bei den 12- bis 17-Jährigen vermindert. Der Höchststand wurde 2001 mit 28
Prozent erreicht und liegt nach Untersuchungen aus dem Jahr 2005 bei 20 Prozent.

Den Einstieg in eine Raucherkarriere verhindern, sollte also das oberste Ziel bleiben. Also darum
das Rauchen in Gaststätten verbieten? Ein generelles Rauchverbot in Gaststätten und Restaurants
ist keineswegs ein großes Unglück, wie uns das die Tabakindustrie weis machen möchte. Und
trotzdem bin ich hier ein wenig bedenklich. Wie viel Privatsphäre darf man den Menschen
nehmen? Was ist noch privat und was ist schon öffentlich? Ich glaube die Sichtweise des
Sozialausschusses – öffentlicher Raum ist immer da, wo man nicht ausweichen kann – ist in
Ordnung. Niemand wird gezwungen, eine Kneipe oder eine Gaststätte zu besuchen. Und wenn
man sich also in seiner Privatsphäre befindet, hat der Staat sich herauszuhalten und keine
Vorschriften zu machen, wie man sein Leben gestaltet. Deshalb tue ich mich schwer damit, ein
Rauchverbot in Gaststätten strikt vorzuschreiben. Wie geht die Entwicklung dann weiter? Darf
man irgendwann auch nicht mehr in der Öffentlichkeit rauchen? Darf man in Auto rauchen, um
die Kinder auf dem Rücksitz zu schützen, oder lieber doch nicht? Müssen Kinder oder
Mitmenschen vor dem Rauch anderer geschützt werden, in dem man das Rauchen in den eigenen
vier Wänden verbietet? Und wer überwacht das eigentlich alles? Wollen wir überhaupt eine
solche Kontrolle? Ich bin da mehr für eine klare Trennung von Privatsphäre und Räumlichkeiten
von öffentlichen Institutionen.

Eine freiwillige Regelung in Bezug auf die Gaststätten erscheint mir daher nachhaltiger. Denn
Verbote von außen müssen kontrolliert und ein Verstoß dagegen geahndet werden. Wenn sich
dagegen die Restaurants und Gaststätten zu einer freiwilligen Regelung selbst verpflichten,
erscheinen Verstöße sehr viel unwahrscheinlicher. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband
hat eine entsprechende Internetseite eingerichtet, einen so genannten Nichtraucherführer, auf 3
der sich alle Nichtraucher-Gaststätten registrieren lassen können. Nun gibt der Kunde nur noch
den gewünschten Ort ein und erkennt mit einem Mausklick, wo es Restaurants in seiner Nähe
gibt, die Nichtraucherplätze anbieten. Die Schnellrestaurantketten haben übrigens die Zeichen
der Zeit erkannt und viele von ihnen sind ganz oder teilweise rauchfrei, ohne dass sich ein Kunde
daran stören würde.

In einer freiwilligen Verpflichtung des DeHoGa gegenüber dem Gesundheitsministerium sollen
bis zum 1. März 2008 in 90 Prozent aller deutschen Lokale die Hälfte der Plätze für Nichtraucher
reserviert sein. Derzeit geht der Verband davon aus, dass bislang 30 Prozent der geforderten
Betriebe mitziehen. So ganz freiwillig ist die ganze Aktion natürlich nicht. Aber wenn wir in den
Restaurants und Gaststätten davon weg kommen, dass rauchen normal ist und nicht rauchen, die
Ausnahme, dann haben wir einen riesigen Schritt voran gemacht. Genau dass will der
Sozialausschuss mit seinem Beschlussvorschlag erreichen. Aus kleinen Nichtraucherecken sollen
in den Gaststätten in Zukunft Raucherecken werden. Ich glaube, der DeHoGa und das
Gesundheitsministerium können es schaffen, ohne das Raucher stigmatisiert werden und ohne
dass dies zu besonders großen Schwierigkeiten führt. Deshalb glauben wir, dass die freiwillige
Selbstverpflichtung der richtige Weg ist, um die gastronomischen Betriebe rauchfreier und am
Besten rauchfrei zu bekommen.


Der SSW ist sich bewusst, dass Rauchen kein Kavaliersdelikt ist, schließlich sind etwa 20 Millionen
Deutsche der Sucht erlegen. Schätzungsweise 110.000 bis 140.000 Todesfälle gehen jährlich auf
das Konto der Glimmstängel. Dennoch wird eine Politik mit dem erhobenen Zeigefinger nicht den
gewünschten Erfolg bringen, schließlich wissen die meisten Raucher durchaus um die
Gesundheitsgefährdung des Rauchens.
Wir müssen mit den Menschen reden, anstatt sie mit gut gemeinten Verboten von oben herab zu
einer Änderung ihres Verhaltens zwingen zu wollen. Und wir sollten ein Werbeverbot für
Tabakwaren aussprechen und endlich nicht mehr den Tabakanbau in der EU subventionieren. Das
sind Maßnahmen, die dann wirklich durchschlagenden Erfolg haben könnten.

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