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Lars Harms zu TOP 27+35 - Rauchfreier öffentlicher Raum
PresseinformationKiel, den 13.10.2006 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 27 & 35 Rauchfreier öffentlicher Raum Drs. 16/928Der Sozialausschuss hat ausgesprochen vernünftige Regeln für das Zusammenleben vonRauchern und Nichtrauchern entwickelt. Auf einen kurzen Nenner gebracht, haben die Fraktionenversucht, überall dort, wo man als Bürger nicht ausweichen kann, für Rauchfreiheit zu sorgen undansonsten setzt man mehr auf Freiwilligkeit und Vernunft. Wer also seinen Pass verlängernmöchte oder Fragen zu Hartz IV hat, soll in Zukunft darauf vertrauen können, dass er oder sie aufdem Amt oder Behörde nicht gesundheitsgefährdenden Rauch einatmen muss. EntsprechendeEmpfehlungen für Kreise, Städte, Ämter und Gemeinden soll die Landesregierung inunmittelbarer Zukunft entwickeln.Rauchfreie öffentliche Räume haben ganz gewiss auch eine Vorbildfunktion für andere Gebäudewie Versicherungen, Einkaufszentren und so weiter. Letztlich soll das Rauchen auf den privatenBereich beschränkt bleiben. Der SSW ist aber der Ansicht, dass gerade im Nichtraucherschutz derBogen nicht überspannt werden sollte. Wer zu rigide mit Strafen und Verboten umgeht, wird beivielen Rauchern eine Trotzreaktion hervorrufen. Die Schraube darf nicht zu eng angezogenwerden, denn sonst erreicht man das völlige Gegenteil. Gerade für Jugendliche übt der Reiz des 2Verbotenen eine große Anziehung aus. Repräsentativerhebungen der Bundeszentrale fürgesundheitliche Aufklärung zeigen bei den 12- bis 25-Jährigen einen Raucheranteil von immerhin35 Prozent, wenn auch mit leicht sinkender Tendenz. Am stärksten hat sich der Tabakkonsum inden letzten Jahren bei den 12- bis 17-Jährigen vermindert. Der Höchststand wurde 2001 mit 28Prozent erreicht und liegt nach Untersuchungen aus dem Jahr 2005 bei 20 Prozent.Den Einstieg in eine Raucherkarriere verhindern, sollte also das oberste Ziel bleiben. Also darumdas Rauchen in Gaststätten verbieten? Ein generelles Rauchverbot in Gaststätten und Restaurantsist keineswegs ein großes Unglück, wie uns das die Tabakindustrie weis machen möchte. Undtrotzdem bin ich hier ein wenig bedenklich. Wie viel Privatsphäre darf man den Menschennehmen? Was ist noch privat und was ist schon öffentlich? Ich glaube die Sichtweise desSozialausschusses – öffentlicher Raum ist immer da, wo man nicht ausweichen kann – ist inOrdnung. Niemand wird gezwungen, eine Kneipe oder eine Gaststätte zu besuchen. Und wennman sich also in seiner Privatsphäre befindet, hat der Staat sich herauszuhalten und keineVorschriften zu machen, wie man sein Leben gestaltet. Deshalb tue ich mich schwer damit, einRauchverbot in Gaststätten strikt vorzuschreiben. Wie geht die Entwicklung dann weiter? Darfman irgendwann auch nicht mehr in der Öffentlichkeit rauchen? Darf man in Auto rauchen, umdie Kinder auf dem Rücksitz zu schützen, oder lieber doch nicht? Müssen Kinder oderMitmenschen vor dem Rauch anderer geschützt werden, in dem man das Rauchen in den eigenenvier Wänden verbietet? Und wer überwacht das eigentlich alles? Wollen wir überhaupt einesolche Kontrolle? Ich bin da mehr für eine klare Trennung von Privatsphäre und Räumlichkeitenvon öffentlichen Institutionen.Eine freiwillige Regelung in Bezug auf die Gaststätten erscheint mir daher nachhaltiger. DennVerbote von außen müssen kontrolliert und ein Verstoß dagegen geahndet werden. Wenn sichdagegen die Restaurants und Gaststätten zu einer freiwilligen Regelung selbst verpflichten,erscheinen Verstöße sehr viel unwahrscheinlicher. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverbandhat eine entsprechende Internetseite eingerichtet, einen so genannten Nichtraucherführer, auf 3der sich alle Nichtraucher-Gaststätten registrieren lassen können. Nun gibt der Kunde nur nochden gewünschten Ort ein und erkennt mit einem Mausklick, wo es Restaurants in seiner Nähegibt, die Nichtraucherplätze anbieten. Die Schnellrestaurantketten haben übrigens die Zeichender Zeit erkannt und viele von ihnen sind ganz oder teilweise rauchfrei, ohne dass sich ein Kundedaran stören würde.In einer freiwilligen Verpflichtung des DeHoGa gegenüber dem Gesundheitsministerium sollenbis zum 1. März 2008 in 90 Prozent aller deutschen Lokale die Hälfte der Plätze für Nichtraucherreserviert sein. Derzeit geht der Verband davon aus, dass bislang 30 Prozent der gefordertenBetriebe mitziehen. So ganz freiwillig ist die ganze Aktion natürlich nicht. Aber wenn wir in denRestaurants und Gaststätten davon weg kommen, dass rauchen normal ist und nicht rauchen, dieAusnahme, dann haben wir einen riesigen Schritt voran gemacht. Genau dass will derSozialausschuss mit seinem Beschlussvorschlag erreichen. Aus kleinen Nichtraucherecken sollenin den Gaststätten in Zukunft Raucherecken werden. Ich glaube, der DeHoGa und dasGesundheitsministerium können es schaffen, ohne das Raucher stigmatisiert werden und ohnedass dies zu besonders großen Schwierigkeiten führt. Deshalb glauben wir, dass die freiwilligeSelbstverpflichtung der richtige Weg ist, um die gastronomischen Betriebe rauchfreier und amBesten rauchfrei zu bekommen.Der SSW ist sich bewusst, dass Rauchen kein Kavaliersdelikt ist, schließlich sind etwa 20 MillionenDeutsche der Sucht erlegen. Schätzungsweise 110.000 bis 140.000 Todesfälle gehen jährlich aufdas Konto der Glimmstängel. Dennoch wird eine Politik mit dem erhobenen Zeigefinger nicht dengewünschten Erfolg bringen, schließlich wissen die meisten Raucher durchaus um dieGesundheitsgefährdung des Rauchens.Wir müssen mit den Menschen reden, anstatt sie mit gut gemeinten Verboten von oben herab zueiner Änderung ihres Verhaltens zwingen zu wollen. Und wir sollten ein Werbeverbot fürTabakwaren aussprechen und endlich nicht mehr den Tabakanbau in der EU subventionieren. Dassind Maßnahmen, die dann wirklich durchschlagenden Erfolg haben könnten.