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13.10.06 , 11:27 Uhr
CDU

Axel Bernstein zu TOP 9: Gesetzentwurf für ein neues Landesnaturschutzgesetz ist unbürokratisch und zeitgemäß

Nr. 365/06 13. Oktober 2006


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de
Es gilt das gesprochene Wort Umweltpolitik Axel Bernstein zu TOP 9: Gesetzentwurf für ein neues Landesnaturschutzgesetz ist unbürokratisch und zeitgemäß Lassen Sie mich meine Ausführungen mit einem Dank an den Minister für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seines Hauses begin- nen.
Das Haus hat dem Landtag in einer Phase, in der es in vielen Bereichen überdurchschnittlich gefordert ist, zügig einen in sich runden und ausgewogenen Gesetzentwurf vorgelegt. Die Koalitionspartner haben sich vorgenommen, auch die Gesetze im Umweltbereich unter dem Gesichtspunkt der Deregulierung und Entbürokratisierung zu überprüfen und zu überarbei- ten. Das gilt auch für das Landesnaturschutzgesetz, das wir heute in erster Lesung beraten.
Für uns muss ein zeitgemäßes Landesnaturschutzgesetz insbesondere drei Kriterien gerecht werden:
1. Es muss dem nachhaltigen Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen und Ressour- cen, unserer Tier- und Pflanzenwelt und unserer Kulturlandschaft wirkungsvoll dienen.
2. Es muss die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass die inhaltlichen Ziele des Geset- zes mit den künftig noch zur Verfügung stehenden Mitteln erreicht werden können. Wir bekennen uns ausdrücklich dazu, dass es wirkliche Nachhaltigkeit nur dann gibt, wenn wir auch endlich schrittweise dahin kommen, finanziell nachhaltig zu arbeiten. Auch der bisherige Regelungsumfang und Regelungsaufwand im Umweltbereich hat hier seinen Beitrag zu leisten.
3. Wir stellen an ein Landesnaturschutzgesetz die Erwartung, dass es zum Mitmachen mo- tiviert und noch mehr Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner ermuntert, sich aktiv im Sinne der Ziele des Naturschutzes einzubringen.
Der uns jetzt vorliegende Gesetzentwurf wird diesen drei grundlegenden Kriterien gerecht und findet deshalb unsere Unterstützung. Wir hätten uns an einigen Stellen eine noch enge- re Orientierung am Gesetzentwurf der CDU aus dem Jahr 2003 gewünscht. Zumal dieser Entwurf ja so gut war, dass er von Teilen der Opposition übernommen wurde. Politik ist aber auch die Kunst des Machbaren und der Entwurf stellt für uns unter den gegebenen Rahmen- bedingungen einen fairen und sinnvollen Kompromiss dar.
In seiner Rede hat der Minister auf die konkreten Maßnahmen hingewiesen, die zur Deregu- lierung beitragen, Verfahren beschleunigen und die Möglichkeit zu Kostenreduzierungen bieten. Das gilt nicht nur für den Landeshaushalt, der jede realisierbare Einsparung bitter nötig hat.
Das gilt auch für die kommunale Ebene, die beispielsweise von Planungsverpflichtungen befreit wird und mehr Spielraum für sachgerechte, ortsnahe Entscheidungen bekommt. Ganz im Sinne des Entwurfes setzen wir auf Eigeninitiative und Eigenverantwortung zum Schutze der Natur. Dazu gehört auch und gerade, dass wir die Verantwortung aber auch die Rechte, die sich aus privatem Eigentum ergeben, ausdrücklich anerkennen und respektieren. Man- che – bis hinein in dieses Haus – verstehen diesen Ansatz offenbar noch nicht.
Ich formuliere das ganz bewusst so, weil die andere Alternative – nämlich ideologische Star- re bei einigen Verbänden und Teilen der Opposition, dem gemeinsamen Anliegen sicher nicht gerecht würde.
Wem es mehr um den tatsächlichen Schutz der Natur als um den Schutz seines Weltbildes geht, der sollte zur Kenntnis nehmen:
- Das Land Schleswig-Holstein muss sich auf seine Kernaufgaben konzentrieren und diese so effizient wie möglich erfüllen.
- Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes lieben unsere heimische Natur und sind in vielfältiger Weise bereit, ihren eigenen persönlichen Beitrag – nicht nur verbal in Diskus- sionsrunden, sondern ganz praktisch vor Ort – zu erbringen.
Dieses Potenzial wollen wir nutzen und gemeinsam mit den Menschen den Naturschutz vo- ranbringen. Einen wesentlichen Beitrag zu einem echten Miteinander für unsere Natur leistet die Stärkung des Vertragsnaturschutzes. Dieses Instrument soll landesweit weiterentwickelt werden und stößt auf große Akzeptanz. Das dient der Natur mehr, als manche Regelung, die eben gerade nicht akzeptiert worden ist.
Diese konsequente und zeitgemäße Weiterentwicklung des Landesnaturschutzgesetzes ist in der Verbandsanhörung von vielen ausdrücklich unterstützt worden. Lassen Sie mich an dieser Stelle ein Wort sagen zu einigen Bedenken, die u. a. von der kommunalen Ebene ge- äußert worden sind. Es entspricht dem Geist dieses Entwurfes und den Zielen der Koalition, auf einzelfallbezogene Detailregelungen zu verzichten und somit Freiraum für sachgerechte, ortsangemessene Entscheidungen zu schaffen.
Gerade das dient dazu, unbürokratisch und bürgerfreundlich mehr zum Schutze der Natur zu erreichen, als dies bisweilen heute möglich ist. Dieser Gesetzentwurf bietet Rechtssicherheit und trägt den Anforderungen der EU Rechnung.
Gegenteilige Behauptungen gewinnen durch häufige Wiederholung nicht an Substanz. Das Ministerium hat alle Anregungen aus der Anhörung ernst genommen, beurteilt und zum Teil aufgenommen.
Die CDU bedankt sich für diese fundierte und zügige Vorarbeit und freut sich auf eine eben- so gründliche, offene, aber auch zielorientierte Ausschussberatung.
Ich beantrage die Überweisung in den Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft, mit bera- tend in den Wirtschaftsausschuss (und Innen- und Rechtsausschuss).

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