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Siegrid Tenor-Alschausky zu TOP 38: Mehr Kooperation, um Kinder bestmöglich zu fördern
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 13.10.2006 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 38 – Frühförderung in Schleswig-Holstein (Drucksache 16/928)Siegrid Tenor-Alschausky:Mehr Kooperation, um Kinder bestmöglich zu fördernLassen Sie mich zu Beginn meiner Rede zunächst definieren, was unter „Frühförderung“ im Kontext des uns vorliegenden Berichts der Landesregierung zu verstehen ist. Nach der ge- setzlichen Definition des SGB IX wird darunter sowohl Früherkennung als auch Frühförde- rung verstanden. Die Leistungssysteme des SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung) und des SGB XII (Eingliederungshilfe) sind betroffen und sollen zusammenwirken.Wir haben weiter zu berücksichtigen, dass die zu erbringenden Leistungen entweder als Komplexleistung oder auch als ambulante Leistungen für die behinderten oder von Be- hinderung bedrohten Kinder erbracht werden können. Schon in dieser kurzen Darstellung wird deutlich, dass an dem Leistungskomplex „Frühförderung“ verschiedene Leistungserbrin- ger, verschiedene Kostenträger beteiligt sind.Im Bericht wird dargestellt, dass im Jahr 2004 in Schleswig-Holstein mehr als 2.800 unter siebenjährige Kinder heilpädagogisch betreut wurden. Wenn wir einmal der Vereinfachung wegen davon ausgehen, dass jährlich etwa 400 Kinder geboren werden, die behindert oder von Behinderung bedroht sind, heißt das, dass jedes Jahr die Eltern von 400 Kindern häufig erst nach der Geburt mit einer Situation konfrontiert sind, auf die sie sich nicht haben vorbe- reiten können. Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-Ihr Kind bedarf einer zusätzlichen, besonderen Förderung In dieser Situation sind Eltern zum Wohle ihrer Kinder auf kompetente Beratung und Unterstützung angewiesen. Deshalb wurde die Idee der Förderung „aus einer Hand“ entwickelt: Information über und Angebot von Frühfördermaßnahmen unter Hintanstellung einer vorrangigen Klärung der Frage, welcher Leistungsträger die Finanzierung welcher Teilleistung zu erbringen hat.Nachdem auf Bundesebene die Bemühungen um eine einvernehmliche Regelung gescheitert waren, weil die unterschiedlichen Interessen der Krankenversicherungen und der Sozialhilfe- träger nicht in Einklang zu bringen waren, hat das Bundesministerium für Gesundheit und Sozialordnung mit Wirkung zum 1. Juli 2003 die „Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (kurz Frühförde- rungsverordnung) erlassen.Auch diese Verordnung führte nicht dazu, dass offene Fragen und bestehende Konflikte ge- klärt oder gar gelöst wurden. Einzelne Fragen von grundsätzlicher Bedeutung im Zusammen- hang mit der Komplexleistung Frühförderung wurden deshalb Absprachen auf Landesebene überlassen.Die Frühförderung ist für die Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein ein Aufga- benbereich, dem sie sich schon seit Jahren widmen. Es gibt ca. 60 Frühförderstellen, die überwiegend als heilpädagogische Einrichtungen konzipiert sind. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen erfolgt häufig lediglich auf informeller Ebene. Darüber hinaus ist festzu- stellen, dass die Kreise und kreisfreien Städte bei der Gewährung von Leistungen zur Früh- förderung unterschiedlich handeln.Um zu einer landesweit guten und miteinander verzahnten Palette von Angeboten für Früh- fördermaßnahmen zu gelangen, ist es deshalb für meine Fraktion dringend erforderlich, dass die Rehabilitationsträger zu einer Kooperationsvereinbarung kommen. -3-Wir müssen die vorhandene Infrastruktur zu integrierten und interdisziplinär arbeitenden Frühförderstellen weiterentwickeln. Stationäre und ambulante Angebote haben für uns ihren Stellenwert, der sich nach dem Bedarf des jeweils betroffenen Kindes richtet. Um es klar zu formulieren: Ambulante Angebote der Frühförderung sind nicht als Sparkasse für die jeweils zuständigen Leistungserbringer zu betrachten!Unser Ziel: Behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder sind so zu fördern und ebenso wie ihre Eltern zu unterstützen, dass ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben er- möglicht wird und sie ihre jeweiligen Fähigkeiten bestmöglich entwickeln können!