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13.10.06 , 15:27 Uhr
FDP

Heiner Garg zur Frühförderung: Probleme sind oft hausgemacht

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 303/2006 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Freitag, 13. Oktober 2006 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL
Es gilt das gesprochene Wort!
Menschen mit Behinderungen/Frühförderung
Heiner Garg: Probleme sind oft hausgemacht In seinem Redebeitrag zu TOP 38 (Frühförderung in Schleswig-Holstein) sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig- Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg:
„Seit dem In-Kraft-treten des SGB IX am 1. Juli 2001 werden Leistungen zur Früherkennung und Frühförderung, Schulvorbereitende Maßnahmen der Schulträger sowie heilpädagogische Leistungen als so genannte „Komplexleistungen“ erbracht. Durch dieses gewünschte Zusammenspiel der verschiedenen Leistungsträger soll den betroffenen Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder sehr früh eine adäquate Förderung zuteil. Die Eltern von Kindern mit Behinderungen können deshalb zu Recht eine umfassende und ortsnahe Beratung erwarten.
Das Zusammenspiel zwischen ärztlichen, medizinisch-therapeutischen, psychologischen, pädagogischen, heilpädagogischen und psychosozialen Maßnahmen ist dabei sehr komplex. Gerade dann, wenn Kinder mit Behinderungen – oder wenn sie von einer Behinderung bedroht sind – nicht nach Schema „F“ behandelt, sondern individuell gefördert werden sollen, brauchen Eltern die Beratung „aus einer Hand“. Eltern eines körperlich behinderten Dreijährigen beispielsweise, der eine logopädische Förderung braucht, ist es ziemlich egal, welcher Träger welche Leistungen erbringt. Aber genau hieran scheitert zu oft das politisch Gewollte an der praktischen Umsetzung in der Realität.
Die Probleme sind zu oft hausgemacht:
Unklare Formulierungen des SGB IX tragen erheblich dazu bei, dass bereits die gesetzliche Grundlage den Betroffenen unnötige Hürden in den Weg stellen.


Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Denn diese Formulierungen geben den Rehabilitationsträgern einen weiten Interpretationsspielraum über Art und Umfang der Leistungserbringung.
Dieser Interpretationsspielraum konnte auch durch die Frühförderungsverordnung des Bundes nicht in allen Bereichen weiter eingegrenzt werden.
Vielmehr wurde erst gar nicht versucht, das Problem auf Bundesebene weiter zu lösen, sondern an die zuständigen Rehabilitationsträger auf Länderebene weitergereicht.
Für die Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen bedeutet dies in vielen Fällen, dass sie keine „Komplexleistung“ aus einer Hand erhalten, sondern vor einem komplexen System stehen, das ihnen keine Hilfe bietet.
Und das nur, weil Spielräume bei Entscheidungen nicht ausgelotet werden und die Frage nicht vollständig geklärt ist, wie die Kosten hierfür zwischen den Trägern aufgeteilt werden sollen.
Eine Chance böte hier die Einführung einer Landesrahmenempfehlung zur Konkretisierung der Anforderungen.
Wenn absehbar ist, dass auf Bundesebene keine Verbesserung der Gesetzesgrundlage vorgenommen wird und das Problem auf Länderebene durchgereicht worden ist, dann sollten wir auf Landesebene aktiv werden, um eine Lösung zu erreichen.
Ich erkenne deshalb die Bemühungen auf Landesebene an, auf den Abschluss einer solchen Landesrahmenempfehlung hinzuwirken. Dass dies ein mühsamer Prozess ist, wird allein schon dadurch deutlich, dass bereits seit über einem Jahr in Schleswig-Holstein um eine solche Vereinbarung gerungen wird.
Denn durch eine vertragliche Lösung zwischen den Trägern könnten gerade die Interpretationsspielräume durch gemeinsam verabredete Vorgaben gelöst werden.
Unstimmigkeiten würden dann nicht auf dem Rücken der Betroffenen sondern im Innenverhältnis zwischen den Leistungserbringern geklärt. Wir wären dem Ziel einen ganzen Schritt weiter, Komplexleistungen aus einer Hand anbieten zu können.
Dass eine solche Rahmenempfehlung natürlich nicht alle Probleme lösen kann, haben bereits andere Bundesländer feststellen müssen, bei denen bereits eine solche existiert.
Gerade, wenn es darum geht, bei klar abgegrenzten Zuständigkeiten ein Paket von verschiedenen Hilfsangeboten zu schnüren, tun sich einige Kostenträger schwer.
Doch genau das ist die Aufgabe der Landesregierung hier entsprechend auf die Vertragspartner einzuwirken – und wird von unserer Seite auch unterstützt.
Allerdings rächt es sich aus unserer Sicht, dass es in Schleswig-Holstein bis heute kein behindertenpolitisches Gesamtkonzept gibt.
Ein solcher roter Faden könnte allen Beteiligten – den Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen und Trägern – die langfristige Planung erleichtern und würde Verhandlungen zu einer Landesrahmenempfehlung vielleicht etwas beschleunigen.“


Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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