Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

06.11.06 , 12:56 Uhr
B 90/Grüne

Monika Heinold zu den frühen Hilfen für Familien

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de

Nr. 450.06 / 06.11.06



Bundesfamilienministerin gibt die Verantwortung an die Länder zurück - Schleswig-Holstein muss jetzt handeln!
Zur Debatte um frühe Hilfen für Familien und anlässlich der heutigen Fachtagung von Familienministerium und Kinderschutzbund sagte die Parlamentarische Geschäftsführe- rin der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Monika Heinold:
Es ist bestürzend, wenn Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen eingestehen muss, dass pro Woche zwei Kinder in der Bundesrepublik Deutschland an den Folgen von Vernachlässigung und Misshandlung sterben. In einem Wohlstandsland sind solche Zustände nicht hinnehmbar.
Alle Ansätze auf Bundes- und Landesebene, die Vernetzung der frühen Hilfen zu verbessern und das Angebot freiwilliger Hilfsangebote dichter zu stricken, sind richtig und notwendig. Familienhebammen, regionale Bündnisse für Familien, Mehrgenerationen- häuser und Familienzentren, die Steigerung der Teilnahme an freiwilligen Gesundheits- vorsorgeuntersuchungen sind gute Möglichkeiten, um Familien lebenspraktische Unter- stützung zu geben. Sie allein reichen aber nicht aus.
Wir dürfen nicht darüber hinweg sehen, dass es Familien gibt, die durch freiwilligen An- gebote, so niedrigschwellig sie auch sind, nicht erreicht werden. Auch diese Kinder ha- ben das gleiche Recht auf Gesundheit, Erziehung und Bildung. Sie haben das gleiche Recht auf Schutz – im Zweifelsfall auch durch staatliches Handeln.

1/2 Deshalb hat die Grüne Landtagsfraktion schon vor Monaten ein Landesgesetz vorgelegt, das durch eine verpflichtende Vorsorgeuntersuchung aller Zweijährigen sicher stellen kann, dass kein Kind ungesehen durch das Hilferaster fällt. Wir denken nicht, dass diese Maßnahme allein Kindesvernachlässigung und –missbrauch verhindern kann. Aber sie ist ein unverzichtbarer Baustein in einem geschlossenen Gesamtkonzept praktischer Hil- fen für Kinder und Familien.
Die Bundesfamilienministerin hat erst vor wenigen Tagen deutlich gemacht, dass der Bund gesetzgeberisch nicht tätig werden wird. Sie hat damit den Druck auf die Länder erhöht, ihren eigenen Handlungsspielraum auszuschöpfen.
Deshalb sind wir optimistisch, dass der Sozialausschuss des Landtages unseren Ge- setzentwurf in seiner abschließenden Beratung am 16. November entsprechend unter- stützen wird.
Eine Pflichtuntersuchung im Alter von zwei Jahren ist auf Landesebene kurzfristig um- setzbar, sie stärkt die Kooperation und das Vertrauen zwischen Familien und niederge- lassenen KinderärztInnen und sie ist auch angesichts der aktuellen Haushaltslage mach- bar.

***

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen