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Schleswig-Holsteinische CDU-Fraktion zum Lotto-Kompromiss: Von der Ministerpräsidentenkonferenz eingesetzte Kommission hat am 22. Februar 2006 den Weg vorgezeichnet
Nr. 390/06 16. November 2006 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.deWirtschaftspolitik Schleswig-Holsteinische CDU-Fraktion zum Lotto- Kompromiss: Von der Ministerpräsidentenkonferenz ein- gesetzte Kommission hat am 22. Februar 2006 den Weg vorgezeichnet Im Streit um den Lotteriestaatsvertrag hat die CDU-Landtagsfraktion heute ihren am Wo- chenende angekündigten neuen Kompromissvorschlag zur Diskussion gestellt.Kern des Kompromissvorschlages sind zwei Elemente: 1. Hinsichtlich der Sportwetten werden die von der durch die Ministerpräsidentenkonfe- renz mit Beschluss vom 23. Juni 2005 eingesetzten „Kommission Sportwetten“ ver- einbarten Empfehlungen vom 22. Februar 2006 (in Fachkreisen als „Non-Paper be- zeichnet) umgesetzt 2. Der Lotteriebereich bleibt unverändert„Handlungsbedarf besteht nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bis zum Ende des Jahres nur für den Bereich Sportwetten“, erklärten Fraktionschef Johann Wadephul und Lottofachmann Hans-Jörn Arp den Vorschlag.Im Sportwettenbereich sollen nach Ansicht der Fraktion die „Empfehlungen der Kommission Sportwetten“ vom 22. Februar 2006 umgesetzt werden. „An der Kommission waren Unions- und SPD-regierte Länder ebenso beteiligt wie der Deutsche Sportbund, der Deutsche Fuß- ball Bund sowie die Deutsche Fußball-Liga. Wir hoffen deshalb, dass aufgrund dieser sehr weit gehenden Vorarbeit der wesentlichen beteiligten Akteure auf dieser Grundlage die er- forderliche Einigung erzielt werden kann “, erklärten Wadephul und Arp. Immerhin habe der wissenschaftliche Dienst des Schleswig-Holsteinischen Landtags festgestellt, dass die im Entwurf des Staatsvertrags ursprünglich vorgesehene Regelung, nach der nur 13 der 16 Bundesländer den Vertrag ratifizieren müssen, damit er in Kraft tritt, verfassungsrechtlich äußerst bedenklich ist, und damit nicht trägt.Die Empfehlungen dieser Kommission seien ausdrücklich mit dem Ziel formuliert worden, eine bundeseinheitliche Regelung zu schaffen, die sowohl den Vorgaben des Europäischen Wettbewerbsrechts als auch der Förderung von Gemeinwohlbelangen und dabei insbeson- dere des Sports Rechnung trägt. Nach Ansicht der Schleswig-Holsteinischen CDU-Fraktion berücksichtigen sie auch die Forderungen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Frühjahr 2006. „Wir hoffen, dass die Ministerpräsidenten die Empfehlungen der von ihnen eingesetz- ten Kommission nun auch umsetzen“, so Wadephul und Arp abschließend.