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Johannes Callsen (CDU) und Peter Eichstädt (SPD):,CDU/SPD-Ladenöffnungszeitengesetz im Wirtschaftsaus-schuss beschlossen
PRESSESPRECHER PRESSESPRECHERIN Dirk Hundertmark Petra Bräutigam Landeshaus, 24105 Kiel Landeshaus Telefon 0431-988-1440 Postfach 7121, 24171 Kiel Telefax 0431-988-1444 Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-mail: info@cdu.ltsh.de Fax: 0431/ 988-1308 Internet: http://www.cdu.ltsh.de E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de Kiel, 22. November 2006Johannes Callsen (CDU) und Peter Eichstädt (SPD): CDU/SPD-Ladenöffnungszeitengesetz im Wirtschaftsaus- schuss beschlossen Zur Verabschiedung des Ladenöffnungszeitengesetzes im Wirtschaftsausschuss erklärten der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Johannes Callsen, und der SPD-Sozialpolitiker Peter Eichstädt:Der Wirtschaftsausschuss hat heute mit der Beschlussfassung über das von CDU und SPD eingebrachte Ladenöffnungszeitengesetz den Weg dafür frei gemacht, dass schon das dies- jährige Weihnachtsgeschäft nach den neuen Regeln ablaufen kann.Kernelemente des Gesetzentwurfs von CDU und SPD sind die Freigabe sämtlicher Laden- öffnungszeiten von Montag bis Sonnabend. Den Unternehmen wird damit ermöglichst, selbst zu bestimmen, wann sie an Werktagen öffnen möchten. Es bleibt bei der Beibehaltung des bestehenden Schutzes der Sonn- und Feiertage, an denen die Geschäfte grundsätzlich ge- schlossen sein müssen.Erhalten bleibt die bisherige Möglichkeit, nach der so genannten Bäderregelung in Kur- und Erholungsorten auch an Sonn- und Feiertagen in der Zeit vom 15. Dezember bis 31. Oktober mit Ausnahme des Karfreitags und des ersten Weihnachtstages die Geschäfte zu öffnen. Damit tragen wir den besonderen Bedürfnissen dieser vom Tourismus geprägten Orte Rech- nung und sichern die Wettbewerbsposition der schleswig-holsteinischen Tourismusorte ge- genüber anderen Urlaubsregionen.Abweichend vom grundsätzlichen Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen dürfen Verkaufs- stellen aus besonderem Anlass an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen zeitlich be- grenzt geöffnet sein. Als verkaufsoffene Sonntage dürfen nicht zugelassen werden der Kar- freitag, der 1. Mai, der Oster- und Pfingstsonntag, der Volkstrauertag und der Totensonntag, die Adventssonntage, die Sonn- und Feiertage im Dezember sowie der 24. Dezember. Damit tragen wir der besonderen Bedeutung dieser Feiertage Rechnung.Im engen Zusammenwirken von Parlament, Wirtschaftsministerium und Innenministerium soll die Neuregelung am 1. Dezember in Kraft treten.