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29.11.06 , 11:32 Uhr
B 90/Grüne

Detlef Matthiessen zu den Ladenöffnungszeiten

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 4 – Gesetz über die Ladenöffnungszeiten Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Dazu sagt der wirtschaftspolitische Sprecher Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Detlef Matthiessen: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de

Nr. 482.06 / 29.11.06


Mit der Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten unterwerfen wir uns einem unbegrenzten Ökonomismus
Dem vorliegenden Gesetzesentwurf stimmt die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht zu. Diese so genannte Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten macht nicht frei, sondern wir unterwerfen uns damit einem unbegrenzten Ökonomismus. Einkaufskultur und Konsum statt Lebenskultur. Wir erschließen uns uneingeschränkte Einkaufserlebnis- welten bei gleichzeitiger kultureller Verarmung.
In Abwandlung von Karl Marx heißt es in Zukunft: „Das Design prägt das Bewusstsein“. Diese so genannte Liberalisierung macht auch nicht diejenigen freier, die im Einzelhandel über Nacht schuften müssen. Schichtarbeit ist kein Vergnügen. Man sollte sie auf das notwendige Maß beschränken.
Das schlechte Gewissen der Großkoalitionäre zeigt sich auch in dem krampfhaften Bemü- hen im Paragraf 13, wo großzügig ein Absatz 4 hinzugefügt wird, der lautet: „Arbeitnehme- rinnen und Arbeitnehmer können verlangen, an einem Sonnabend im Monat von der Ar- beit freigestellt zu werden“.
Damit wollen sie die Arbeitnehmerschaft für blöd verkaufen, indem sie sagen: „Schaut her, wir tun ja was für euch“. Hätten sie doch wenigstens den Arbeitgeber verpflichtet, einen – es hätten ja auch zwei sein können – Sonnabende gewähren zu müssen. Stattdessen müssen die Arbeitnehmer beim Chef angebettelt kommen. Ich bezweifle, ob diese Rege- lung eindeutig ist. Die Arbeitnehmerseite kann verlangen, ob die Arbeitgeberseite dann gewähren muss, geht so aus der Norm in Paragraf 13 nicht zwingend hervor.
1/2 Ich hoffe, sie haben das Problem der konkurrierenden Gesetzgebung ausreichend berück- sichtigt. Das Ladenöffnungszeitengesetz regelt Ladenöffnungszeiten. Es ist kein Arbeits- zeitgesetz und auch kein Tarifgesetz. Sie treffen hier jedoch Arbeitszeitregelungen.
Diese so genannte Liberalisierung macht auch nicht diejenigen freier, die als Inhaber ein vergleichsweise weniger großes Geschäft führen. Sie haben die Freiheit der Wahl zwi- schen Personalkostenerhöhung und weiterer Selbstausbeutung, um sich gegen die Ketten behaupten zu können.
Mittelbar stärkt das Gesetz die Ketten und Filialisten, ein ganz besonderer Beitrag zur deutschen Einheit. Städte im Einheitslook. Wir wollen die Innenstädte stärken und nicht die Grüne Wiese in der Peripherie, die nur über das Auto erschlossen sind. Genau das aber wird die Folge des schwarz-roten Gesetzes sein: Ein weiterer Schritt hin zu amerika- nischer Lebenskultur hier im Norden Europas.
Damit vergibt die Mehrheit hier im hohen Hause die Chance, mit einem fortschrittlichen Gesetz zu Ladenöffnungszeiten aktive Strukturpolitik zuzulassen. Wir Grüne fordern, dass die kommunale Ebene über die Gestaltung der Ladenöffnungszeiten entscheiden soll.
Insbesondere die CDU wird doch nicht müde, die Verlagerung von Kompetenzen auf die Gemeinden und Städte zu fordern. An dieser Stelle, sind sie völlig zentralistisch. Das Ge- setz von CDU und SPD ist keine kommunale, sondern eine zentralistische Regelung. Da- mit verschenken sie Chancen: -> auf eine Privilegierung der Innenstadtgeschäfte gegenüber den Einkaufszentren auf der Grünen Wiese; -> auf eine Privilegierung kleiner, inhabergeführter Läden gegenüber Filialisten und Ein- kaufszentren; -> auf mehr Gestaltung des Lebens der BürgerInnen durch die Kommunen; -> auf Regelungen für bessere Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Einzelhandel.
Im Koalitionsvertrag von CDU und SPD steht auf Seite 13: „Alle Ladenschlussbeschrän- kungen an Werktagen wollen wir ersatzlos streichen, sobald dafür die landesrechtliche Zuständigkeit besteht.“ Das haben sie jetzt geschafft. Dem Land haben sie damit einen schlechten Dienst erwiesen.

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