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29.11.06 , 15:05 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 34 - Staatsmonopol bei Sportwetten und Erhalt des Staatlichen Lotteriemonopols

Presseinformation
Kiel, den 29.11.2006 Es gilt das gesprochene Wort


Anke Spoorendonk
TOP 34 Anträge zum Staatsmonopol bei Sportwetten und dem Erhalt des Staatlichen Lotteriemonopols Drs. 16/1070
Sowohl die Diskussion im Schleswig-Holsteinischen Landtag als auch die Debatte in der
Öffentlichkeit haben gezeigt, dass die Zukunft des Staatlichen Lotteriemonopols sehr umstritten
und auch die Sachlage äußerst unübersichtlich ist. Deshalb hofft der SSW auch, dass sich die
Landesregierung dafür einsetzt, mit der Entscheidung über die Neufassung des Staatsvertrages
über das Lotteriewesen zumindest solange zu warten, bis der Finanzausschuss des Schleswig-
Holsteinischen Landtages die Anhörungen der Ministerpräsidentenkonferenz ausgewertet hat.


Allerdings sehen wir schon ein Problem in der weiteren Formulierung der Beschlussempfehlung,
wo es heißt, dass der Beschluss zur Neuordnung des Lotteriewesens in Deutschland verschoben
werden soll, bis der Europäische Gerichtshof über das Sportwetten- und Lotteriewesen
entschieden hat. Nach unseren Informationen, die uns letzte Woche leider noch nicht vorlagen,
soll der Europäische Gerichtshof nur über einen Fall in Italien entscheiden, in dem es im Kern um
die Frage geht, ob die italienischen Strafvorschriften Grundlage für die Versagung der Erteilung
von Konzessionen sein können. Allerdings wird das staatliche Monopol in Deutschland mit einer
anderen Zielsetzung als in Italien begründet, nämlich mit dem Schutz vor den Gefahren der
Spielsucht. Das heißt, jedweder Ausgang des Verfahrens in Italien ist für die deutsche Regelung 2
des Glückspiels ohne Bedeutung. Zumal der zuständige EU-Kommissar nicht das
Glückspielmonopol an sich in Frage gestellt hat, sondern genau wie die Karlsruher
Verfassungsrichter nur die konkrete Umsetzung dieses Monopols. Dazu ist es schwer absehbar,
wann der Europäische Gerichtshof seine Entscheidung in diesem Fall treffen wird.


Unabhängig von den Formulierungen in der Beschlussempfehlung sieht der SSW aber immer
noch eine ganze Reihe von Fragen, die geklärt werden müssen, bevor wir als Abgeordnete die
Neufassung des Staatsvertrages über das Lotteriewesen endgültig bewerten können. Wir
meinen, der Finanzausschuss muss die Zeit bis zur Entscheidung im Frühjahr nutzen, um
folgende Fragen zu klären:


1. Wie hoch wird ein möglicher Umsatzrückgang wirklich sein, wenn der jetzt vorliegende
Staatsvertrag mit den Restriktionen des Bundesverfassungsgerichtes umgesetzt wird? Die
bisher in die Diskussion eingebrachten Zahlen von einem Umsatzrückgang von bis zu 40%
erscheinen viel zu hoch.


2. Die Befürworter einer Liberalisierung wollen in Zukunft private Glückspielanbieter bzw.
deren Veranstalter und Vermittler besteuern, um so die Förderung für die Bereiche Soziales,
Kultur und Sport im gebotenen Umfang weiterhin zu ermöglichen. Allerdings stellt sich die
Frage, wie man z.B. nach einer Liberalisierung ausländische Glückspielanbieter besteuern
will. Das würde doch nur über eine europaweite Besteuerung gehen, die ziemlich
unrealistisch ist. - Oder gibt es hier andere Ansätze, die wir noch nicht erfahren haben? Die
Frage ist also, ob eine Aufhebung des Glückspielmonopols nicht letztlich zum Wegfall der
Förderung für die Bereiche Soziales, Kultur und Sport führen würde. Und das wollen wir doch
sicherlich alle verhindern.


3. Der letzte Punkt ist auf jeden Fall auch für den SSW sehr wichtig. Denn es ist aus unserer
Sicht auch weiterhin unklar, wie private Wettanbieter wirkungsvoll zur Suchtbekämpfung 3
beitragen können, wenn sie doch gleichzeitig das Unternehmensziel der
Gewinnmaximierung haben? Auch hier schulden uns die Liberalisierungsbefürworter klare
Aussagen.


Diese Fragen will der SSW also in den anstehenden Beratungen des Finanzausschusses
sachkundig beantworten haben, bevor wir uns in der Lage sehen, eine Entscheidung über die
Neuordnung unseres Lotteriewesens zu treffen.

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