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29.11.06 , 16:02 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 14 - Änderung des Landesbesoldungsgesetzes

Presseinformation
Kiel, den 29.11.2006 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 14 Änderung des Landesbesoldungsgesetzes Drs. 16/1077

Aus sachlicher und inhaltlicher Sicht hat der SSW keine Einwände gegen die vorliegende
Änderung des Landesbesoldungsgesetzes, die ja auch noch in dieser Landtagssitzung in zweiter
Lesung beschlossen werden soll. Denn selbstverständlich können auch wir die Intention dieses
Gesetzes unterstützen, dass die Beamten im Landesdienst hinsichtlich der Tarifsteigerung und
Einmalzahlungen mit den Angestellten und Arbeitern gleichgestellt werden sollen.


Daher befürworten wir auch die Einmalzahlungen in 2006 und 2007 sowie die Erhöhung der
Besoldung und Versorgung der Beamten um 2,9% ab 1.Januar 2008. Damit wird die
Besoldungssituation der Beamten des Landes zumindest in der Frage der Tarifsteigerung mit
den Tarifbeschäftigten des Landes, die seit dem 1.November 2006 nach dem neuen TV-L bezahlt
werden, quasi gleichgestellt.


Sicherlich ist es auch ein Ausdruck des guten Willens der Landesregierung, dass die zweite
Einmalzahlung von Januar 2007 auf Dezember 2006 vorgezogen wird. Damit kompensiert man 2
die gleichzeitige Kürzung der Sonderzahlungen zumindest teilweise. Das wurde auch von allen
Gruppierungen des Landesdienstes entsprechend begrüßt.


Dennoch dürfen sich die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen nichts
vormachen. Der Groll der Beamten des Landes über die geplante Kürzung des Urlaubs- und
Weihnachtsgeldes ist weiterhin sehr groß – und ich meine auch zurecht. Denn es bleibt weiterhin
die Haltung des SSW, dass die Kürzungen bei den Sonderzuwendungen für die Beamten des
Landes – nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund früherer Eingriffe – nicht hinnehmbar sind.
Dass es sich dabei erwiesenermaßen um Wortbruch handelt, macht die Sache nicht gerade
einfacher.


Hinzu kommt, dass die genannten Kürzungen meines Erachtens Ausdruck für schlechte
Personalpolitik sind. Wer die öffentliche Verwaltung modernisieren oder die Polizeiarbeit
verändern will, braucht motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mit den geplanten
Eingriffen bei den Bediensteten des Landes erreicht die Große Koalition das Gegenteil.


Hier zeigt sich denn auch, dass die Föderalismusreform im Bereich der Beamtenbesoldung für
Schleswig-Holstein kontraproduktiv ist. Denn mit dieser Reform wird die Beamtenbesoldung in
landeseigener Regie fortentwickelt und damit bekommen ärmere Länder wie Schleswig-Holstein
ein großes Problem im zukünftigen Wettbewerb um die besten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter. Zugegebenermaßen sah dies auch die Landesregierung so, und sie hat bekanntlich
nicht zuletzt deswegen gegen die Föderalismusreform gestimmt. Leider ohne Erfolg.


Soviel zur grundsätzlichen Problematik der Beamtenbesoldung in Schleswig-Holstein. Dem
konkreten Gesetzentwurf wird der SSW allerdings zustimmen, weil die Beamten des Landes eine
Erhöhung der Besoldung verdient haben.

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