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Heiner Garg zum Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
FDP Landtagsfraktion Schleswig-HolsteinPresseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 334/2006 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 29. November 2006 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdLEs gilt das gesprochene Wort!Heiner Garg zum Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz In seinem Beitrag zu TOP 13 (Gemeindeverkehrsfinanzierungs-gesetz) sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:„Mit dem vorliegen Gesetz wird formal der Föderalismus in Deutschland gestärkt. Denn bisher hat der Bund aufgrund eines Bundesgesetzes den Gemeindeverkehr mit finanziert, um den Kommunalen Straßenbau und den Öffentlichen Personennahverkehr zu fördern. Mit der Föderalismusreform wurde diese Aufgabe den Ländern übertragen: Ab dem 01. Januar 2007 sind die Länder dafür verantwortlich, die Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden zu verbessern—aber die meisten Länder haben dafür kein Geld. Die hiesige Landesregierung will den Kommunen ja sogar das Geld für gesetzliche Pflichtaufgaben wegnehmen! Damit der kommunale Straßenbau und der Öffentliche Personennahverkehr nicht vollständig der Gier unverantwortlicher Landesregierungen anheim fallen, wird der Bund den Ländern bis 2019 weiterhin zweckgebundene Kompensationsmittel zuweisen. Deren Höhe ist bis 2013 festgeschrieben; wie viel von 2014 bis 2019 gezahlt werden wird, ist noch Verhandlungssache. Allerdings erlischt am 31. Dezember 2006 die bundesgesetzliche Ermächtigung für die Länder, die Finanzhilfen des Bundes an die Gemeinden weiterzuleiten. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beraten wir über die zwingend notwendige Anschlusslösung. Damit unsere Gemeinden weiterhin von diesen Bundeshilfen profitieren können, werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen. Im Ausschuss sollten wir auch ernsthaft den Antrag der Grünen beraten:• Aus unserer Sicht spricht nichts dagegen, Fahrradverkehrsanlagen in den Katalog der förderfähigen Projekte aufzunehmen. • Den Gemeinden weitere Zweckbindungen aufzugeben, wie sie die bereits zweckgebundenen Zuweisungen des Bundes verwenden sollen, halten wir für fragwürdig.Wer den Kommunen die Kompetenz übertragen will, ob und wann Läden länger öffnen dürfen sollen, sollte die Kommunalen Selbstverwaltungen auch für kompetent genug halten, zu beurteilen, welche förderfähigen Projekte die Verkehrslage in der jeweiligen Gemeinde am stärksten verbessern.“ Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/