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Anke Spoorendonk zu TOP 29 - Auskunftsrechte für Bürgerinnen und Bürger
PresseinformationKiel, den 30.11.2006 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 29 Auskunftsrechte von Bürgerinnen und Bürger Drs. 16/1083Wer viel über E-Mail korrespondiert, wird auch mit Spam-Filter fast täglich mit ärgerlichemDatenmüll überschwemmt. Viele persönliche Daten rotieren im Netz, werden weiterverkauftoder ausspioniert. Diese Erfahrungen haben viele Bürgerinnen und Bürger sensibel bezüglich derVerwendung ihrer Daten gemacht. Mündige Bürger wollen wissen, was andere über sie wissen.Diese Neugier hat der SSW immer unterstützt. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht zuletztdeshalb vom SSW so massiv eingefordert worden, weil immer mehr Bürger um ihreDatensicherheit besorgt sind.Dass die Polizei dem verfassungsrechtlich abgesicherten Anspruch der Bürger nachSelbstauskunft nur lückenhaft und fehlerhaft nachkommt, wiegt vor diesem Hintergrundbesonders schwer. Dass der Datenschutzbeauftragte ein Jahr auf eine Antwort desInnenministers warten musste, wann die Probleme abgestellt werden, die ihm zu Kenntnisgekommen sind, ist ein Skandal.Das Recht auf die Einsicht in Daten, die gespeichert werden, ist ein hohes Gut, das nichtleichtfertig aufs Spiel gesetzt werden darf. Der SSW hätte sich gewünscht, dass die Polizei das 2genau so sieht und dem Auskunftsersuchen der Bürgerinnen und Bürger aufmerksamernachkommt.Es geht hier nicht um Fehler. Die können schließlich jedem unterlaufen. Es geht umsystematische Defizite in Sachen Auskunftserteilung. Die Vermutung liegt nahe, dasssicherheitsrelevante Fragen vorgeschoben werden, um Auskunftsersuchen zu sabotieren. DieserVerdacht darf sich nicht erhärten, unterspült er doch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürgerin Polizei und Staat.Die Erfahrungen, die man als Bürgerin mit der Polizei macht, sind in den letzten Jahren vongegenseitigem Respekt und Achtung gekennzeichnet. Die Polizei ist für Schulen und andereEinrichtungen zum oft nachgefragten Partner geworden. Der Umgang untereinander istdurchweg zivil. Dieses Vertrauen kann aber durch die jetzt publik gewordenenAuskunftsverweigerung Schaden nehmen. Die Polizei gebärdet sich bei der Auskunftserteilungwie eine obrigkeitsstaatliche Behörde, die durch Anfragen der Bürger in ihren Routinen gestörtwird. Dieser Eindruck, dass Bürger als Nörgler gesehen werden, darf sich nicht verfestigen.Es ist im eigenen Interesse von Landeskriminalamt und Innenminister, wenn die vomUnabhängigen Landeszentrum für Datenschutz benannten Missstände so schnell wie möglichaus dem Weg geräumt werden.Ohne in Einzelheiten zu gehen, fordere ich den Innenminister auf, substantiell und zeitnah zuden Vorschlägen des ULD Stellung zu nehmen. Es ist gut, dass wir eine unabhängige Stellehaben, die mit viel Sachverstand auch die Polizei beraten könnte. Diese muss das aber auchzulassen. Niemand muss das Rad neu erfinden, wenn bereits gute Erfahrungen und Kenntnissevorliegen. Ich kann nicht nachvollziehen, dass Einige in der Polizei das ULD als Störenfriedbegreifen. Nach meinem Dafürhalten steht diese Einrichtung in Diensten der Bürgerinnen undBürger, genau wie die Polizei. 3Der SSW fordert klare Richtlinien, damit der Bürger bzw. die Bürgerin weiß, woran sie ist. DasVerfahren der Auskunftserteilung muss transparent sein. Das Auskunftsersuchen selbst darfnicht gespeichert werden. Zuständigkeiten und Zeitrahmen der Recherche seitens der Polizeimüssen für den Bürger klar nach zu vollziehen sein. Das erleichtert unter anderem auchNachfragen und stärkt das Vertrauen in die Polizei.Der vorliegende Antrag kann keine eingefahrenen Verhaltensweisen verändern. Das kann nurder Innenminister. Er muss als oberster Dienstherr die auskunftserteilenden Stellen besservernetzen und die Verfahren erleichtern. Er sollte den Dialog mit dem Datenschutzbeauftragtenwieder aufnehmen.Genauso wie beim Informationsfreiheitsgesetz lässt der SSW Argumente einer hohen unddarum störenden Zahl von Eingaben nicht gelten. Die Bürger und Bürgerinnen haben einverfassungsrechtliches Recht zur Selbstauskunft. Wenn sie das wahrnehmen, zeigen sie lediglichihren bürgerschaftlichen Sinn und nehmen ihre Grundrechte wahr.