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30.11.06 , 12:50 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 29 - Auskunftsrechte für Bürgerinnen und Bürger

Presseinformation
Kiel, den 30.11.2006 Es gilt das gesprochene Wort


Anke Spoorendonk
TOP 29 Auskunftsrechte von Bürgerinnen und Bürger Drs. 16/1083

Wer viel über E-Mail korrespondiert, wird auch mit Spam-Filter fast täglich mit ärgerlichem
Datenmüll überschwemmt. Viele persönliche Daten rotieren im Netz, werden weiterverkauft
oder ausspioniert. Diese Erfahrungen haben viele Bürgerinnen und Bürger sensibel bezüglich der
Verwendung ihrer Daten gemacht. Mündige Bürger wollen wissen, was andere über sie wissen.
Diese Neugier hat der SSW immer unterstützt. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht zuletzt
deshalb vom SSW so massiv eingefordert worden, weil immer mehr Bürger um ihre
Datensicherheit besorgt sind.


Dass die Polizei dem verfassungsrechtlich abgesicherten Anspruch der Bürger nach
Selbstauskunft nur lückenhaft und fehlerhaft nachkommt, wiegt vor diesem Hintergrund
besonders schwer. Dass der Datenschutzbeauftragte ein Jahr auf eine Antwort des
Innenministers warten musste, wann die Probleme abgestellt werden, die ihm zu Kenntnis
gekommen sind, ist ein Skandal.
Das Recht auf die Einsicht in Daten, die gespeichert werden, ist ein hohes Gut, das nicht
leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden darf. Der SSW hätte sich gewünscht, dass die Polizei das 2
genau so sieht und dem Auskunftsersuchen der Bürgerinnen und Bürger aufmerksamer
nachkommt.


Es geht hier nicht um Fehler. Die können schließlich jedem unterlaufen. Es geht um
systematische Defizite in Sachen Auskunftserteilung. Die Vermutung liegt nahe, dass
sicherheitsrelevante Fragen vorgeschoben werden, um Auskunftsersuchen zu sabotieren. Dieser
Verdacht darf sich nicht erhärten, unterspült er doch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger
in Polizei und Staat.


Die Erfahrungen, die man als Bürgerin mit der Polizei macht, sind in den letzten Jahren von
gegenseitigem Respekt und Achtung gekennzeichnet. Die Polizei ist für Schulen und andere
Einrichtungen zum oft nachgefragten Partner geworden. Der Umgang untereinander ist
durchweg zivil. Dieses Vertrauen kann aber durch die jetzt publik gewordenen
Auskunftsverweigerung Schaden nehmen. Die Polizei gebärdet sich bei der Auskunftserteilung
wie eine obrigkeitsstaatliche Behörde, die durch Anfragen der Bürger in ihren Routinen gestört
wird. Dieser Eindruck, dass Bürger als Nörgler gesehen werden, darf sich nicht verfestigen.
Es ist im eigenen Interesse von Landeskriminalamt und Innenminister, wenn die vom
Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz benannten Missstände so schnell wie möglich
aus dem Weg geräumt werden.


Ohne in Einzelheiten zu gehen, fordere ich den Innenminister auf, substantiell und zeitnah zu
den Vorschlägen des ULD Stellung zu nehmen. Es ist gut, dass wir eine unabhängige Stelle
haben, die mit viel Sachverstand auch die Polizei beraten könnte. Diese muss das aber auch
zulassen. Niemand muss das Rad neu erfinden, wenn bereits gute Erfahrungen und Kenntnisse
vorliegen. Ich kann nicht nachvollziehen, dass Einige in der Polizei das ULD als Störenfried
begreifen. Nach meinem Dafürhalten steht diese Einrichtung in Diensten der Bürgerinnen und
Bürger, genau wie die Polizei. 3
Der SSW fordert klare Richtlinien, damit der Bürger bzw. die Bürgerin weiß, woran sie ist. Das
Verfahren der Auskunftserteilung muss transparent sein. Das Auskunftsersuchen selbst darf
nicht gespeichert werden. Zuständigkeiten und Zeitrahmen der Recherche seitens der Polizei
müssen für den Bürger klar nach zu vollziehen sein. Das erleichtert unter anderem auch
Nachfragen und stärkt das Vertrauen in die Polizei.


Der vorliegende Antrag kann keine eingefahrenen Verhaltensweisen verändern. Das kann nur
der Innenminister. Er muss als oberster Dienstherr die auskunftserteilenden Stellen besser
vernetzen und die Verfahren erleichtern. Er sollte den Dialog mit dem Datenschutzbeauftragten
wieder aufnehmen.


Genauso wie beim Informationsfreiheitsgesetz lässt der SSW Argumente einer hohen und
darum störenden Zahl von Eingaben nicht gelten. Die Bürger und Bürgerinnen haben ein
verfassungsrechtliches Recht zur Selbstauskunft. Wenn sie das wahrnehmen, zeigen sie lediglich
ihren bürgerschaftlichen Sinn und nehmen ihre Grundrechte wahr.

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