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Thomas Rother zu TOP 29: Das Anliegen des Antrages ist erfüllt
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 30.11.2006 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 29: Auskunftsrechte von Bürgerinnen und Bürgern (Drucksache 16/1083)Thomas Rother:Das Anliegen des Antrages ist erfülltEs ist schon etwas Besonderes, wenn das Parlament die Regierung schlichtweg auffor- dern soll, ein Gesetz - in diesem Falle das Landesverwaltungsgesetz - einzuhalten. Dar- über hinaus soll die Regierung Vorgaben der Verfassung beziehungsweise der Recht- sprechung des Verfassungsgerichtes einhalten. Eigentlich ein unerhörter Vorgang, wenn dies nicht der Fall sein sollte!Ursächlich für den Antrag ist eine Anmerkung des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz im Tätigkeitsbericht für das Jahr 2005. In der Überschrift zur Textziffer 4.2.5 heißt es: „Eingaben bestätigen die Zweifel an der Richtigkeit von an Betroffene ge- geben Auskünften über Datenspeicherungen durch die Polizeibehörden des Landes.“Konkret wurde angemahnt, dass: • „Auskünfte über Datenspeicherungen bei örtlichen Polizeibehörden vollständig sein müssen, • Speicherungen in Dateien anderer Stellen der Landespolizei zu berücksichtigen sind, • über interne Dateien des Landeskriminalamtes Auskunft erteilt werden muss, • INPOL-Verbunddateien umfassend abgefragt werden müssen.“ Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: Internet: pressestelle@spd.ltsh.de www.spd.ltsh.de SPD -2-Bereits in einer Stellungnahme des Innenministeriums von Juli 2006 wurde dem Vorsit- zenden des Innen- und Rechtsausschusses mitgeteilt, dass die frühere tatsächlich re- striktive Sichtweise des Landeskriminalamtes in Bezug auf die Informationsgewäh- rung verändert worden ist. Dem lag ein umfassender Schriftwechsel zwischen ULD und Innenministerium zu Grunde und im September hat das ULD dann nochmals umfassend Stellung bezogen.Nunmehr hat das Innenministerium dem Vorsitzenden des Innen- und Rechtsausschus- ses mit Schreiben vom 17. November 2006 mitgeteilt, dass die verschiedenen problema- tischen Sachverhalte geklärt seien. Am 23.11.2006 schrieb Herr Weichert für das ULD zurück und sah weiteren Klarstellungsbedarf, insbesondere bei der plausiblen Darlegung der Ablehnung eines Informationsersuchens.Aus dem internen Umdruck 16/1233 der den Schriftverkehr enthält, der zu der Anmer- kung im Datenschutzbericht geführt hat, ist unter anderem ersichtlich, dass das Landes- kriminalamt den Empfehlungen des ULD gefolgt ist und dem Betroffenen eine ergän- zende Auskunft nebst Verfahrenshinweisen erteilt hat. Damit ist der Beschwerde aus meiner Sicht abgeholfen und die Angelegenheit eigentlich erledigt.Etwas anderes würde gelten, wenn die Regelung des § 198, Absatz 3, Ziffer 1 des Lan- desverwaltungsgesetzes verfassungswidrig wäre. Diese besagt: „Die Auskunftserteilung oder die Gewährung von Akteneinsicht entfällt, soweit eine Prüfung ergibt, dass dadurch die Erfüllung ordnungsbehördlicher oder polizeilicher Aufgaben erheblich erschwert oder gefährdet werden würde.“Das kann ich mir allerdings kaum vorstellen, zumal die Kommentierung in der „Praxis der Gemeindeveraltung“ eine sogar strengere Regelung zur Auskunftserteilung, als im Bundesdatenschutzgesetz vorgeschrieben, in Schleswig-Holstein sieht, dann müss- ten wir das ändern. Aber das behaupten die Antragsteller ja auch nicht. -3-Ich kann mich der Entscheidung des Innenministers in dem Einzelfall anschließen. Rich- tig ist aber auch, dass so etwas dem Betroffenen so mitgeteilt werden muss, dass ihm auch klar ist, warum er die begehrte Information nicht erhält. Dies ist, wenn auch nach- träglich, geschehen und ich habe keinen Zweifel daran, dass das Innenministerium dies künftig auch beachten wird.Zu mir kommen gelegentlich Leute, die von mir eine politische Initiative fordern, um ein Klageverfahren in ihrer Angelegenheit zu vermeiden. In der Regel kann ich denen nicht das Risiko eines Gerichtsverfahrens abnehmen. Genauso wenig würde ein Beschluss des Landtages in Sinne von FDP, Bündnisgrünen und SSW dem Petenten nutzen, denn aus meiner Sicht ist das Anliegen der drei Antragsteller in beiden Punkten sowie in Gesetzes-Theorie und Einzelfall-Praxis erfüllt.Aber das sollten wir dann abschließend im Innen- und Rechtsausschuss – vielleicht unter Einbeziehung des wissenschaftlichen Dienstes – klären.