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30.11.06 , 18:03 Uhr
B 90/Grüne

Angelika Birk zu den Unterkunftskosten von ALG II-BezieherInnen

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 26 – Unterkunftskosten von ALG II- Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel BezieherInnen Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt die sozialpolitische Sprecherin Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 Angelika Birk: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de

Nr. 500.06 / 30.11.06



Wohnkostenübernahme für Langzeitarbeitslose: Landesregierung darf sich nicht länger raushalten!
Wie groß und wie teuer dürfen die Wohnungen für Langzeitarbeitslose sein, für die die öffentliche Hand die Wohnkosten bezahlt? Hierzu hat die Bundesgesetzgebung anläss- lich der letzten Arbeitsmarktreformen viel offen gelassen und die Länder ermächtigt, Kri- terien vorzugeben, bis zu welcher Höhe die Kommunen Wohnkosten für Langzeitarbeits- lose übernehmen müssen.
In Schleswig Holstein gibt es hierzu keine Landesausführungsbestimmungen. Dies nut- zen nicht wenige Kommunen, um so wenig wie möglich für die Wohnkosten zu bezahlen, insbesondere auch die gestiegenen Energiekosten nicht zu übernehmen. Sie zwingen im Zweifelsfall die Langzeitarbeitslose zu Umzügen. Zum Teil werden die Kriterien für die Kostenübernahme noch nicht einmal vor Ort veröffentlicht, wie die Bürgerbeauftragte in ihrem Bericht schon im Mai diesen Jahres kritisierte.
Anfang dieses Monats hat nun das Bundessozialgericht den Langzeitarbeitslosen in zwei Urteilen den Rücken gestärkt und Langzeitarbeitslosen auch höhere Wohnkosten zuge- standen, als die Kommunen bisher übernehmen wollten.
Wir Grüne fordern, dass die Landesregierung gemeinsam mit den Kommunen Kriterien für die Übernahme der Wohnkosten entwickelt, um Willkürentscheidungen einzudäm- men.
Die Landesregierung darf sich vor dieser Aufgabe nicht länger drücken.
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