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30.11.06 , 18:03 Uhr
SPD

Wolfgang Baasch zu TOP 26: Es gibt nun klare Vorgabn auch für strittige Fälle

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 30.11.2006 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 26 - Aktuelle Änderungen bei den Unterkunftskosten von Arbeitslosengeld-II-BezieherInnen (Drs. 16/1078)

Wolfgang Baasch:

Es gibt nun klare Vorgaben auch für strittige Fälle

2007 wird sich der Bund mit 31,2 Prozent an den Leistungen der kommunalen Träger für Unterkunft und Heizung Arbeitssuchender beteiligen. So sieht es der heutige Beschluss des
Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales vor. Ab 2008 wird sich die Beteiligung des Bundes auf Basis einer Anpassungsformel angleichen.

Das ist ein enormer Erfolg, denn das bedeutet eine Entlastung der Kommunen um jährlich 2,5 Milliarden Euro und eine Mehrbelastung für den Bund um 2,3 Milliarden Euro gegen- über dem ursprünglichen Ansatz für 2007. Das ist ein enormer Erfolg, denn die Kosten der Unterkunft sind für die Kommunen schwer zu schultern, und jede Entlastung hilft hier weiter.

Und wie heute, am 30. November, von der Bundesagentur für Arbeit gemeldet wurde, gibt es weitere Entlastungen, die sowohl den Kommunen als auch – und das freut mich be- sonders – vielen Arbeitssuchenden zu Gute kommen: Die Arbeitslosenzahlen sind im No- vember in Schleswig-Holstein erheblich zurückgegangen. Unter den 24.000 Menschen, die im November 2006 im Vergleich zu Vorjahr weniger arbeitslos waren, sind 10.500 frühere Bezieherinnen von Arbeitslosengeld II. Das sind 10.500 Menschen, die vor einem Jahr noch keine berufliche Perspektive für sich gesehen hatten, die vor einem Jahr bereits seit langer Zeit arbeitslos waren und die inzwischen wieder sehr viel optimistischer in die Zukunft sehen
Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



können. Und es sind 10.500 Menschen, die ihren Lebensunterhalt und ihre Unterkunftskos- ten durch eigene Arbeit bestreiten und die dazu beitragen, die Sozialsysteme zu unterstüt- zen.

Das Bundessozialgericht hat in seinen ersten Urteilen zu den Gesetzen für moderne Dienst- leistungen am Arbeitsmarkt die Rechte von Langzeitarbeitslosen noch einmal gestärkt. Der „unbestimmte Rechtsbegriff der angemessenen Größe“ muss genauer gefasst werden. Diese muss sich an der Größe für Sozialwohnungen orientieren, entschieden die Richter.

In Schleswig-Holstein haben die SGB-II-Träger bereits in der Vergangenheit die Woh- nungsstandards des sozialen Wohnungsbaus zu Grunde gelegt. Ich bin sehr zufrieden damit, dass wir auch bei der Wohnungsgröße künftig zu einer Angleichung kommen müssen. Menschen, die seit langer Zeit arbeitslos sind, ist es kaum zuzumuten, Wohnungen zu finden, die unterhalb der im sozialen Wohnungsbau geltenden Regeln liegen. Die Ent- scheidung des Bundessozialgerichts ist für diese Menschen eine große Hilfe und sie wird auch dazu beitragen, mehr Klarheit und Transparenz zu schaffen. Nicht zuletzt haben die Schleswig-Holsteinischen Sozialgerichte nun klare Vorgaben an der Hand, wenn es um strit- tige Fälle geht.

Ich möchte noch auf die Weitergabe der Bundesmittel an die Kommunen eingehen. Schles- wig-Holstein hat noch zu Zeiten rot-grüner Regierung beschlossen, die Netto-Entlastung aus den vom Bund zur Verfügung gestellten Mitteln vollständig an die Kommunen weiterzugeben. Wir stehen nach wie vor zu diesem Beschluss und werden ihn nicht än- dern.

Bündnis 90/Die Grünen fragten nach der Übernahme der gestiegenen Energiekosten. So- weit es die Heizkosten betrifft, gehören sie selbstverständlich zu den Kosten der Unterkunft. Bei weiter steigenden Stromkosten muss über eine Anpassung des Regelsatzes gespro- chen werden. -3-



Langzeitarbeitslosigkeit ist für die Betroffenen und für den Sozialstaat eine große Belastung. Umso mehr sollten wir gemeinsam dafür Sorge tragen, die Bedingungen nicht zusätzlich zu erschweren. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung und mit den Entscheidungen des Bundessozialgerichts kommen wir aus meiner Sicht einen entscheidenden Schritt weiter. Ich danke Minister Uwe Döring für seinen Bericht.

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