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30.11.06 , 18:03 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 26 - Aktuelle Änderungen bei den Unterkunftskosten von Arbeitslosengeld-II BezieherInnen

Presseinformation
Kiel, den 1.12.2006 Es gilt das gesprochene Wort


Lars Harms
TOP 26 Aktuelle Änderungen bei den Unterkunftskosten von Arbeitslosengeld-II BezieherInnen Drs. 16/1078
Auch wenn es lobenswert ist, dass die Kolleginnen und Kollegen von Bündnis90/Die Grünen mit
diesen Antrag eine weitere Problematik der Umsetzung der Hartz IV-Gesetze vor Ort – konkret
geht es um die Unterkunftskosten der Arbeitslosengeld II- Bezieher – aufgreifen, kann ich es mir
nicht verkneifen, darauf hinzuweisen, dass die Grünen durch ihre Regierungsverantwortung im
Bund entscheidend an der damaligen fatalen Sozialgesetzgebung mitgewirkt haben. Aber wenn
sich die Grünen jetzt kritisch mit Hartz IV auseinander setzen, dann begrüßt der SSW dies.


Denn gerade die Regelungen für die Finanzierung der Unterkunftskosten haben bereits für viel
böses Blut gesorgt. Zum einen gab es den langen Streit zwischen den Kommunen und dem
Bund, wie viel denn nun die Bundesregierung von den Unterkunftskosten – die ja formal von den
Kommunen getragen werden sollen – bezahlen will. Der Bundesfinanzminister und die
kommunalen Spitzenverbände haben sich nun auf die vom Bund ursprünglich versprochenen 4,3
Mrd. € geeinigt. Die Landesregierung hatte sich für diese Summe eingesetzt. Das begrüßen wir
und hoffen, dass jetzt dieser Finanzierungsstreit für die nächsten Jahre vom Tisch ist. Die 2
Kommunen brauchen in dieser Frage Planungssicherheit und die Politik kann sich nicht jedes
Jahr diese unwürdigen Gelddiskussionen in der Öffentlichkeit leisten.


Zum anderen – und das ist für die Betroffenen viel gravierender – hat es sehr viele Fälle von
Uneinigkeit zwischen ALG-II-Beziehern und der ARGE bzw. den Kommunen über die
Angemessenheit der Wohnung gegeben. Man kann sich vorstellen, dass es für Menschen, die
arbeitslos sind, nicht gerade einfach ist, wenn sie zu wissen bekommen, dass ihre Wohnung – in
der sie vielleicht schon Jahrelang wohnen – aus Sicht der Kommune zu groß oder zu teuer ist
und, dass sie daher ausziehen oder eben auf das Arbeitslosengeld II verzichten müssen. Aus Sicht
der Kommune ist so ein Verhalten sicherlich verständlich, weil man Geld sparen will. Aber für die
Betroffenen kann eine solche Entscheidung von geradezu existentieller Bedeutung sein, weil
eine kleinere Wohnung für viele Menschen ein Zeichen für den sozialen Abstieg ist.


Von daher darf es keinen verwundern, dass es in dieser Frage viele Gerichtsverfahren gegeben
hat. Nun hat das Bundessozialgericht am 7. November anhand eines konkreten Falls sich mit der
Prüfung von Angemessenheit der Unterkunftskosten beschäftigt. Aus meiner Sicht haben die
Richter dabei ein „salomonisches“ Urteil gefällt. So dürfen die ARGE´n nicht Anhand der
bundesweit einheitlichen Wohngeldtabellen die vollständigen Unterhaltskosten für ALG-II-
Bezieher ablehnen. Maßgeblich müssen stattdessen die konkreten Verhältnisse vor Ort sein.


Das hört sich logisch an, weil man natürlich nicht die gleichen Mietverhältnisse und Mietpreise
in Hamburg hat, wie zum Beispiel in Flensburg oder Husum. Der angemessene Wohnstandard
für Hilfebedürftige muss sich also in erster Linie am Wohnungsstandard am konkreten Wohnort
orientieren. Für die Angemessenheit der Größe einer Wohnung ist laut BSG auf die
landesrechtlichen Ausführungsbestimmungen über die Förderung des sozialen Wohnungsbaus
zurück zu greifen. Salomonisch ist dieses Urteil, weil es dann am Ende weiterhin sehr
entscheidend darauf ankommen wird, wie dann die zuständigen Behörden die Mietverhältnisse 3
vor Ort einschätzen und dies im Verhältnis zur Anerkennung der Unterkunftskosten setzen. Hier
wird es also weiterhin einen eigenen Entscheidungsspielraum für die Kommunen geben.


Angesichts der Bedeutung, die dieses für die Betroffenen hat, müssen wir an die Kommunen
appellieren, die gesetzlichen Regelungen und die Vorgaben, die sich aus dem Urteil des BSG
ergeben, im Sinne der ALG-II-Bezieher großzügig auszulegen. Denn eines darf man nicht
vergessen: Diese Menschen sind keine Bittsteller, sondern sie haben zum Teil schon seit Jahren
in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt und haben also einen Anspruch auf eine vernünftige
Unterstützung seitens des Staates.


In übrigen erscheint mir die aktuelle Debatte über eine längere Beziehung des
Arbeitslosengeldes I - wie es ja Ministerpräsident Rüttgers vorgeschlagen hat - ziemlich
verlogen. Schließlich hat die CDU ja ebenfalls für die Hartz-IV-Gesetze gestimmt und jeder weiß,
dass die Bundesregierung unter Führung von Bundeskanzlerin Merkel die Beschlüsse des CDU-
Parteitages in dieser Frage – so richtig sie aus SSW Sicht sind – nicht umsetzen wird. Das ist aus
meiner Sicht eine Verhöhnung der Betroffenen, die sich jetzt womöglich Hoffnung darauf
machen das ALG-I länger als ein Jahr zu beziehen.


Leider hat auch ein anderes Urteil des Bundessozialgesetzes nicht dazu beigetragen, die
Situation von ALG-II-Beziehern zu verbessern. Denn das BSG hat die bisherigen Regelsätze des
ALG II als ausreichend für das Existenzminimum anerkannt. Dies erscheint aus Sicht des SSW als
sehr zweifelhaft. Denn mit dem unveränderten Regelsatz von 345,-€ ist mir jedenfalls
unverständlich, wie man Rücklagen für Einmalausgaben bilden soll oder wie man die
Mehrwertssteuererhöhung und die steigenden Lebenshaltungskosten im nächsten Jahr
auffangen soll? Insgesamt bleibt also das Fazit des SSW, dass die HARTZ-IV-Gesetzgebung
weiterhin sehr unsozial und unausgegoren umgesetzt wird. Deshalb wird es sicherlich nicht das
letzte Mal sein, dass wir hier im Landtag uns mit den Folgen von HARTZ-IV beschäftigen werden.
Und besser wäre es gewesen, diesen Unsinn überhaupt nicht einzuführen.

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