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Lars Harms zu TOP 26 - Aktuelle Änderungen bei den Unterkunftskosten von Arbeitslosengeld-II BezieherInnen
PresseinformationKiel, den 1.12.2006 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 26 Aktuelle Änderungen bei den Unterkunftskosten von Arbeitslosengeld-II BezieherInnen Drs. 16/1078Auch wenn es lobenswert ist, dass die Kolleginnen und Kollegen von Bündnis90/Die Grünen mitdiesen Antrag eine weitere Problematik der Umsetzung der Hartz IV-Gesetze vor Ort – konkretgeht es um die Unterkunftskosten der Arbeitslosengeld II- Bezieher – aufgreifen, kann ich es mirnicht verkneifen, darauf hinzuweisen, dass die Grünen durch ihre Regierungsverantwortung imBund entscheidend an der damaligen fatalen Sozialgesetzgebung mitgewirkt haben. Aber wennsich die Grünen jetzt kritisch mit Hartz IV auseinander setzen, dann begrüßt der SSW dies.Denn gerade die Regelungen für die Finanzierung der Unterkunftskosten haben bereits für vielböses Blut gesorgt. Zum einen gab es den langen Streit zwischen den Kommunen und demBund, wie viel denn nun die Bundesregierung von den Unterkunftskosten – die ja formal von denKommunen getragen werden sollen – bezahlen will. Der Bundesfinanzminister und diekommunalen Spitzenverbände haben sich nun auf die vom Bund ursprünglich versprochenen 4,3Mrd. € geeinigt. Die Landesregierung hatte sich für diese Summe eingesetzt. Das begrüßen wirund hoffen, dass jetzt dieser Finanzierungsstreit für die nächsten Jahre vom Tisch ist. Die 2Kommunen brauchen in dieser Frage Planungssicherheit und die Politik kann sich nicht jedesJahr diese unwürdigen Gelddiskussionen in der Öffentlichkeit leisten.Zum anderen – und das ist für die Betroffenen viel gravierender – hat es sehr viele Fälle vonUneinigkeit zwischen ALG-II-Beziehern und der ARGE bzw. den Kommunen über dieAngemessenheit der Wohnung gegeben. Man kann sich vorstellen, dass es für Menschen, diearbeitslos sind, nicht gerade einfach ist, wenn sie zu wissen bekommen, dass ihre Wohnung – inder sie vielleicht schon Jahrelang wohnen – aus Sicht der Kommune zu groß oder zu teuer istund, dass sie daher ausziehen oder eben auf das Arbeitslosengeld II verzichten müssen. Aus Sichtder Kommune ist so ein Verhalten sicherlich verständlich, weil man Geld sparen will. Aber für dieBetroffenen kann eine solche Entscheidung von geradezu existentieller Bedeutung sein, weileine kleinere Wohnung für viele Menschen ein Zeichen für den sozialen Abstieg ist.Von daher darf es keinen verwundern, dass es in dieser Frage viele Gerichtsverfahren gegebenhat. Nun hat das Bundessozialgericht am 7. November anhand eines konkreten Falls sich mit derPrüfung von Angemessenheit der Unterkunftskosten beschäftigt. Aus meiner Sicht haben dieRichter dabei ein „salomonisches“ Urteil gefällt. So dürfen die ARGE´n nicht Anhand derbundesweit einheitlichen Wohngeldtabellen die vollständigen Unterhaltskosten für ALG-II-Bezieher ablehnen. Maßgeblich müssen stattdessen die konkreten Verhältnisse vor Ort sein.Das hört sich logisch an, weil man natürlich nicht die gleichen Mietverhältnisse und Mietpreisein Hamburg hat, wie zum Beispiel in Flensburg oder Husum. Der angemessene Wohnstandardfür Hilfebedürftige muss sich also in erster Linie am Wohnungsstandard am konkreten Wohnortorientieren. Für die Angemessenheit der Größe einer Wohnung ist laut BSG auf dielandesrechtlichen Ausführungsbestimmungen über die Förderung des sozialen Wohnungsbauszurück zu greifen. Salomonisch ist dieses Urteil, weil es dann am Ende weiterhin sehrentscheidend darauf ankommen wird, wie dann die zuständigen Behörden die Mietverhältnisse 3vor Ort einschätzen und dies im Verhältnis zur Anerkennung der Unterkunftskosten setzen. Hierwird es also weiterhin einen eigenen Entscheidungsspielraum für die Kommunen geben.Angesichts der Bedeutung, die dieses für die Betroffenen hat, müssen wir an die Kommunenappellieren, die gesetzlichen Regelungen und die Vorgaben, die sich aus dem Urteil des BSGergeben, im Sinne der ALG-II-Bezieher großzügig auszulegen. Denn eines darf man nichtvergessen: Diese Menschen sind keine Bittsteller, sondern sie haben zum Teil schon seit Jahrenin die Arbeitslosenversicherung eingezahlt und haben also einen Anspruch auf eine vernünftigeUnterstützung seitens des Staates.In übrigen erscheint mir die aktuelle Debatte über eine längere Beziehung desArbeitslosengeldes I - wie es ja Ministerpräsident Rüttgers vorgeschlagen hat - ziemlichverlogen. Schließlich hat die CDU ja ebenfalls für die Hartz-IV-Gesetze gestimmt und jeder weiß,dass die Bundesregierung unter Führung von Bundeskanzlerin Merkel die Beschlüsse des CDU-Parteitages in dieser Frage – so richtig sie aus SSW Sicht sind – nicht umsetzen wird. Das ist ausmeiner Sicht eine Verhöhnung der Betroffenen, die sich jetzt womöglich Hoffnung daraufmachen das ALG-I länger als ein Jahr zu beziehen.Leider hat auch ein anderes Urteil des Bundessozialgesetzes nicht dazu beigetragen, dieSituation von ALG-II-Beziehern zu verbessern. Denn das BSG hat die bisherigen Regelsätze desALG II als ausreichend für das Existenzminimum anerkannt. Dies erscheint aus Sicht des SSW alssehr zweifelhaft. Denn mit dem unveränderten Regelsatz von 345,-€ ist mir jedenfallsunverständlich, wie man Rücklagen für Einmalausgaben bilden soll oder wie man dieMehrwertssteuererhöhung und die steigenden Lebenshaltungskosten im nächsten Jahrauffangen soll? Insgesamt bleibt also das Fazit des SSW, dass die HARTZ-IV-Gesetzgebungweiterhin sehr unsozial und unausgegoren umgesetzt wird. Deshalb wird es sicherlich nicht dasletzte Mal sein, dass wir hier im Landtag uns mit den Folgen von HARTZ-IV beschäftigen werden.Und besser wäre es gewesen, diesen Unsinn überhaupt nicht einzuführen.