Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

01.12.06 , 11:09 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 42 - Bericht über das Projekt "Regionale Berufsbildungszentren"

Presseinformation
Kiel, den 1.12.2006 Es gilt das gesprochene Wort


Anke Spoorendonk
TOP 42 Bericht zum Abschluss des Projekts „Weiterentwicklung der Beruflichen Schulen zu Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ) Drs. 16/1074

Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Weiterentwicklung des Schulwesens in Schleswig-
Holstein sieht vor, dass Schulträger ihre Beruflichen Schulen in Regionale Berufsbildungszentren
und Anstalten des öffentlichen Rechts umwandeln können. Sinn und Zweck dieser Option ist es,
den Schulen mehr Eigenverantwortung und erweiterte Gestaltungsmöglichkeiten zu geben.


Was das im Einzelnen bedeuten könnte, geht aus einer vier jährigen Erprobungsphase hervor, an
der sich anfangs 15 Projektschulen beteiligten – die dann später durch Zusammenlegungen auf
13 reduziert wurden. Die Projektphase endete im Sommer dieses Jahres mit einer
Bestandsaufnahme, die dem vorliegenden Bericht der Landesregierung zu Grunde liegt. Der
Bericht selbst ist klar strukturiert, gut zu lesen und enthält eben auch als Anlage die genannte
Bestandsaufnahme, die den gesamten Prozess der Erprobung noch mal durchleuchtet und aus
Sicht des SSW überzeugend darlegt, warum es richtig war, den Weg für die Errichtung von
Regionalen Berufsbildungszentren frei zu machen. Da der Bericht eine Fülle von Informationen
beinhaltet, werde ich mich im Folgenden auf einige wenige Aspekte konzentrieren: 2
Aus der Übersicht über die Aktivitäten der Schulen hinsichtlich der Erprobungen in den Feldern
Organisationsentwicklung und Organisationsstruktur geht hervor, dass die Projektschulen
individuelle Prioritäten gesetzt haben. – Sie haben sich sozusagen herausgesucht, was ihnen am
Herzen lag. Bei acht Schulen, steht zu lesen, ist die Erprobung der Organisationsentwicklung
und -struktur auf der Grundlage klar umrissener und dokumentierter Leitbilder, Konzepte und
Zielvorstellungen erfolgt.


Da ich die Umsetzung des „Flensburger RBZ-Modells“ aus nächster Nähe verfolgen konnte, weiß
ich, was die Gewerblich Berufliche Schule geleistet hat, um dort hin zu gelangen, wo man heute
angekommen ist. Entscheidende Stichworte sind hier: die Steigerung der Unterrichtsqualität
durch Teamarbeit, Lernfeldorientierter Unterricht und der Abbau von Hierarchien. Das heißt mit
anderen Worten, dass es nach Beendigung der Erprobungsphase nicht einfach sein wird,
Projektschulen mit anderen beruflichen Schulen zu Regionalen Berufsbildungszentren
zusammen zu führen. Dieser Prozess verlangt sehr viel Fingerspitzengefühl, wie man sich ohne
weiteres vorstellen kann. Daher ist es gut, dass der Bericht der Landesregierung unter der
Überschrift „Schlussfolgerungen und weitere Maßnahmen“ genau dort nachhakt. Dabei hoffe
ich sehr, dass das Ministerium sich als Moderator und nicht als Behörde versteht.


Meines Erachtens ist also nicht Peitsche, sondern Zuckerbrot angesagt, wenn es darum geht, die
erzielten Ergebnisse der Erprobungsphase – und die Erfolge – zu sichern und durch den
Umwandlungsprozess von Beruflichen Schulen in RBZ zu verstetigen. Vor diesem Hintergrund
unterstützt der SSW ausdrücklich die Bestrebungen des Bildungsministeriums, den RBZ auch in
finanzieller Hinsicht mehr Gestaltungsspielraum zu geben. Ihnen muss aus unserer Sicht die
Möglichkeit eingeräumt werden, durch die Bereitstellung von Budgets auch Rücklagen bilden zu
können. Alles andere wäre eine Gängelung, die nicht zu den Zielsetzungen des RBZ-Prozesses
passt. 3
Die Autonomie der Berufsbildungszentren – und damit auch die Umwandlung in Anstalten des
öffentlichen Rechts - ist weiterhin eine Voraussetzung dafür, dass die RBZ vertraglich
abgesicherte Kooperationen eingehen können – sei es, wie die Berufliche Schule in Schleswig,
um sich auf Angebote für leistungsschwache Schülerinnen und Schüler zu spezialisieren – oder
sei es, um in Weiterbildungsverbünden tätig zu sein.


Wer sich noch an den Anfang der Erprobungsphase erinnern kann, weiß auch, wie umstritten
der Aspekt „Weiterbildung“ damals war. Zum Glück haben sich die Wogen geglättet, denn wie
so oft hat sich auch hier gezeigt, dass man vor Ort sehr viel pragmatischer denkt als diejenigen,
die meinen, sich aus der Distanz über das Thema Weiterbildung an Berufsbildungszentren
auslassen zu müssen. Der Bericht sagt dazu: “Auf der Grundlage einer Befragung von
Projektschulen kann festgestellt werden, dass durch die verstärkte Kooperation mit Dritten,
insbesondere mit den zuständigen Handwerkskammern, Industrie- und Handwerkskammern,
der regionalen ARGE, Bildungsträgern sowie regionalen Betrieben, Berufsbildungsnetzwerken
entstanden sind, die die Bedarfsorientierung verstärken und die gegenseitige
Ressourcennutzung erhöhen“.


– Und daher teilt der SSW auch die Auffassung des Bildungsministeriums, dass sich die RBZ zu
Zentren regionaler Bildungslandschaften entwickeln können. - Erzwingen können wir diese
Entwicklung jedoch nicht. Der Schleswig-Holsteinische Landtag kann aber die
Rahmenbedingungen dafür schaffen - zum einen, indem wir mit dem neuen Schulgesetz die
Weichen dafür stellen, und zum anderen, indem wir die regionalen Akteure davon überzeugen,
dass alle am Ende gewinnen werden, wenn es gelingt, starke regionale Netze von beruflicher
Aus- und Weiterbildung zu knüpfen.

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen