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Anke Spoorendonk zu TOP 42 - Bericht über das Projekt "Regionale Berufsbildungszentren"
PresseinformationKiel, den 1.12.2006 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 42 Bericht zum Abschluss des Projekts „Weiterentwicklung der Beruflichen Schulen zu Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ) Drs. 16/1074Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Weiterentwicklung des Schulwesens in Schleswig-Holstein sieht vor, dass Schulträger ihre Beruflichen Schulen in Regionale Berufsbildungszentrenund Anstalten des öffentlichen Rechts umwandeln können. Sinn und Zweck dieser Option ist es,den Schulen mehr Eigenverantwortung und erweiterte Gestaltungsmöglichkeiten zu geben.Was das im Einzelnen bedeuten könnte, geht aus einer vier jährigen Erprobungsphase hervor, ander sich anfangs 15 Projektschulen beteiligten – die dann später durch Zusammenlegungen auf13 reduziert wurden. Die Projektphase endete im Sommer dieses Jahres mit einerBestandsaufnahme, die dem vorliegenden Bericht der Landesregierung zu Grunde liegt. DerBericht selbst ist klar strukturiert, gut zu lesen und enthält eben auch als Anlage die genannteBestandsaufnahme, die den gesamten Prozess der Erprobung noch mal durchleuchtet und ausSicht des SSW überzeugend darlegt, warum es richtig war, den Weg für die Errichtung vonRegionalen Berufsbildungszentren frei zu machen. Da der Bericht eine Fülle von Informationenbeinhaltet, werde ich mich im Folgenden auf einige wenige Aspekte konzentrieren: 2Aus der Übersicht über die Aktivitäten der Schulen hinsichtlich der Erprobungen in den FeldernOrganisationsentwicklung und Organisationsstruktur geht hervor, dass die Projektschulenindividuelle Prioritäten gesetzt haben. – Sie haben sich sozusagen herausgesucht, was ihnen amHerzen lag. Bei acht Schulen, steht zu lesen, ist die Erprobung der Organisationsentwicklungund -struktur auf der Grundlage klar umrissener und dokumentierter Leitbilder, Konzepte undZielvorstellungen erfolgt.Da ich die Umsetzung des „Flensburger RBZ-Modells“ aus nächster Nähe verfolgen konnte, weißich, was die Gewerblich Berufliche Schule geleistet hat, um dort hin zu gelangen, wo man heuteangekommen ist. Entscheidende Stichworte sind hier: die Steigerung der Unterrichtsqualitätdurch Teamarbeit, Lernfeldorientierter Unterricht und der Abbau von Hierarchien. Das heißt mitanderen Worten, dass es nach Beendigung der Erprobungsphase nicht einfach sein wird,Projektschulen mit anderen beruflichen Schulen zu Regionalen Berufsbildungszentrenzusammen zu führen. Dieser Prozess verlangt sehr viel Fingerspitzengefühl, wie man sich ohneweiteres vorstellen kann. Daher ist es gut, dass der Bericht der Landesregierung unter derÜberschrift „Schlussfolgerungen und weitere Maßnahmen“ genau dort nachhakt. Dabei hoffeich sehr, dass das Ministerium sich als Moderator und nicht als Behörde versteht.Meines Erachtens ist also nicht Peitsche, sondern Zuckerbrot angesagt, wenn es darum geht, dieerzielten Ergebnisse der Erprobungsphase – und die Erfolge – zu sichern und durch denUmwandlungsprozess von Beruflichen Schulen in RBZ zu verstetigen. Vor diesem Hintergrundunterstützt der SSW ausdrücklich die Bestrebungen des Bildungsministeriums, den RBZ auch infinanzieller Hinsicht mehr Gestaltungsspielraum zu geben. Ihnen muss aus unserer Sicht dieMöglichkeit eingeräumt werden, durch die Bereitstellung von Budgets auch Rücklagen bilden zukönnen. Alles andere wäre eine Gängelung, die nicht zu den Zielsetzungen des RBZ-Prozessespasst. 3Die Autonomie der Berufsbildungszentren – und damit auch die Umwandlung in Anstalten desöffentlichen Rechts - ist weiterhin eine Voraussetzung dafür, dass die RBZ vertraglichabgesicherte Kooperationen eingehen können – sei es, wie die Berufliche Schule in Schleswig,um sich auf Angebote für leistungsschwache Schülerinnen und Schüler zu spezialisieren – odersei es, um in Weiterbildungsverbünden tätig zu sein.Wer sich noch an den Anfang der Erprobungsphase erinnern kann, weiß auch, wie umstrittender Aspekt „Weiterbildung“ damals war. Zum Glück haben sich die Wogen geglättet, denn wieso oft hat sich auch hier gezeigt, dass man vor Ort sehr viel pragmatischer denkt als diejenigen,die meinen, sich aus der Distanz über das Thema Weiterbildung an Berufsbildungszentrenauslassen zu müssen. Der Bericht sagt dazu: “Auf der Grundlage einer Befragung vonProjektschulen kann festgestellt werden, dass durch die verstärkte Kooperation mit Dritten,insbesondere mit den zuständigen Handwerkskammern, Industrie- und Handwerkskammern,der regionalen ARGE, Bildungsträgern sowie regionalen Betrieben, Berufsbildungsnetzwerkenentstanden sind, die die Bedarfsorientierung verstärken und die gegenseitigeRessourcennutzung erhöhen“.– Und daher teilt der SSW auch die Auffassung des Bildungsministeriums, dass sich die RBZ zuZentren regionaler Bildungslandschaften entwickeln können. - Erzwingen können wir dieseEntwicklung jedoch nicht. Der Schleswig-Holsteinische Landtag kann aber dieRahmenbedingungen dafür schaffen - zum einen, indem wir mit dem neuen Schulgesetz dieWeichen dafür stellen, und zum anderen, indem wir die regionalen Akteure davon überzeugen,dass alle am Ende gewinnen werden, wenn es gelingt, starke regionale Netze von beruflicherAus- und Weiterbildung zu knüpfen.