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01.12.06 , 11:39 Uhr
SPD

Jutta Schümann zu TOP 45: Erprobungsphase bringt positive Resonanz

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 01.12.2006 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 45 – Bericht zum Abschluss des Projekts „Weiterentwicklung der Beruflichen Schulen zu Regio- nalen Berufsbildungszentren (RBZ)“ (Drucksache 16/1074)

Jutta Schümann:

Erprobungsphase bringt positive Resonanz

Bei der umfassenden Novellierung des Schulgesetzes, die im kommenden Jahr einen der Schwerpunkte der Arbeit des Landtags bilden wird, greifen wir den häufig geäußerten Wunsch der Berufsschulen auf, diesen Bereich in einem eigenständigen Kapitel des Schul- gesetzes zu regeln. Dieser Wunsch ist berechtigt, weil sich die strukturellen und inhaltlichen Besonderheiten der berufsbildenden Schulen soweit von den allgemein bildenden Schulen wegentwickelt haben, dass eine grundsätzliche Neuordnung geboten ist.

Natürlich geht es dabei nicht um bloße Gesetzestechnik. Im berufsschulischen Bereich ste- hen Vollzeitunterricht und Berufsschulunterricht als eine der beiden Säulen der dualen Be- rufsausbildung nebeneinander. In letzterem Bereich sind die beruflichen Schulen auf die Zusammenarbeit mit den Ausbildungsbetrieben und den überbetrieblichen Ausbildungsstät- ten angewiesen. Als weiterer Eckpfeiler kommt hinzu, dass die berufsbildenden Schulen künftig neben dem staatlichen Unterrichtsauftrag einen eigenständigen Weiterbildungs- auftrag erhalten sollen.

Die Landesregierung hat bereits 2001 ein Konzept zur Weiterentwicklung der Berufsschulen zu Regionalen Berufsbildungszentren vorgelegt und mit dem Schuljahr 2002/03 eine Erpro- bungsphase eingeleitet, an der sich bis zum Ende des laufenden Schuljahres insgesamt 14

Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



berufsbildende Schulen mit 9 kommunalen Schulträgern beteiligen. Als Ergebnisse der Er- probungsphase lässt sich folgendes festhalten: - die Kooperation aller Beteiligten in Weiterbildungsverbünden hat sich erheblich verbes- sert, die Werkstätten werden effizienter genutzt, - die Arbeit in Gremienstrukturen, an denen die ausbildende Wirtschaft beteiligt ist, hat sich bewährt , - es gibt keine Alternative dazu, daneben an schulinternen Gremienstrukturen festzuhalten, die mit pädagogischen Fragen befasst sind und die die Mitbestimmungsrechte der Schüler und gegebenenfalls der Eltern wahren, - die Beratungen zu den Bildungsgängen wurden optimiert, - die Regionalen Berufsbildungszentren müssen die Möglichkeit haben, freie Stellen nicht für die Unterrichtsvertretung, sondern auch für Weiterbildungsaufgaben zu kapitalisieren, soweit gewährleistet ist, dass die zusätzlichen Einnahmen aus Weiterbildungsangeboten wieder in das Stellenbudget zurückfließen.

Wir gehen davon aus, dass über die an der Erprobungsphase teilnehmenden beruflichen Schulen hinaus auch weitere Schulen bzw. Schulträger einen Antrag auf Umwandlung in ein RBZ stellen werden.

Es wird dabei in den nächsten Jahren sicher zu einer Pluralität zwischen Berufsschulen traditioneller Prägung, Berufsschulen, die in ein eigenständiges RBZ umgewandelt wurden, und RBZs auf Kreisebene oder in kreisübergreifender Trägerschaft, die mehrere örtliche Ab- teilungen unter einem Dach vereinigen, kommen. Für das Land als Haushaltsgeber ist da- bei wichtig, dass die Rechte und Pflichten aller Ebenen sorgfältig und transparent voneinan- der getrennt sind. Es bleibt dabei, dass das Land Dienstherr der Lehrerinnen und Lehrer an RBZs ist und dass das Land zuständig für Funktionsstellen, Vertretungsfonds sowie Mittel für Dienstreisen und Weiterbildung bleibt. -3-



Die Schulträger werden auch künftig die finanziellen, sächlichen und personellen Mittel für den Schulbetrieb zur Verfügung stellen. Im Rahmen einer kaufmännischen Buchführung wird die Leitung der künftigen RBZs diese Mittel getrennt in Form eines Wirtschaftsplans und eines Geschäftsberichts abrechnen, ebenso die aus Weiterbildungsangeboten fließen- den Einnahmen.

Die bisherige Erprobungsphase hat auf allen Seiten, bei den Berufsschulen, bei den Schul- trägern und bei der Wirtschaft ein hohes Maß an Zustimmung für die neuen Strukturen und die neue Rechtsform gezeigt. Natürlich wird ein so weitgehender Umgestaltungspro- zess nicht reibungslos sein; der Landtag und der Bildungsausschuss sowie der Wirt- schaftsausschuss werden diesen Umwandlungsprozess begleiten und gegebenenfalls nachsteuern.

Ich danke dem Ministerium für seinen Bericht und die vor wenigen Tagen öffentlich vorge- stellten Eckwerte.

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