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Axel Bernstein zu TOP 9: Änderung des Landesbodenschutzgesetzes ist weiterer Baustein zur Entbürokratisierung
Nr. 426/06 01. Dezember 2006 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.deUmweltpolitik Axel Bernstein zu TOP 9: Änderung des Landesbodenschutzgesetzes ist weiterer Baustein zur Entbürokratisierung Über alle Fraktionsgrenzen hinweg besteht unverändert Einvernehmen, dass der Bo- den auch weiterhin dringend unseres Schutzes bedarf.Diese Botschaft ist nun nicht neu.Bereits Anfang 1997 – also vor fast genau 10 Jahren – wurde ein Bundesboden- schutzgesetz in den Bundestag eingebracht.Etwa zur gleichen Zeit wurden auch in Schleswig-Holstein mit dem Bodenschutzpro- gramm und dann 2002 mit dem Landesbodenschutz- und Altlastengesetz entspre- chende Regelungen getroffen.Dieser legislative Rahmen hat sich grundsätzlich bewährt und wird auch weiterhin zum Schutz des Bodens und zum Altlastenmanagement benötigt.Im Koalitionsvertrag wurde zwischen den Regierungsfraktionen vereinbart, dass um- fangreiche landesrechtliche Regelwerk – so auch das Landesbodenschutz- und Alt- lastengesetz – mit den Zielen der Deregulierung und des Bürokratieabbaus zu über- arbeiten. Das gilt im Übrigen auch für das Landesabfallwirtschaftsgesetz, das wir heute ohne Aussprache in den Umwelt- und Agrarausschuss überweisen.Ich begrüße es außerordentlich, Herr Minister, dass es Ihnen und Ihrem Hause ge- lungen ist, neben der Mammutaufgabe der Überarbeitung des Landesnaturschutzge- setzes und anderen anstehenden Arbeiten diese vorliegenden Gesetzentwürfe auch noch auf den Weg zu bringen.Nun ist das Landesbodenschutz- und Altlastengesetz ein überschaubares Gesetz mit 17 Paragraphen. Hinzu kommt, dass es von Anfang an kein „Reizgesetz“ war.Und so sind auch die jetzigen Änderungen nach meiner Auffassung parlamentarisch unproblematisch. Sie sind an der Sache orientiert und generell nachvollziehbar. Immerhin vier Paragraphen (§§ 7, 8, 14 und 16) können ganz gestrichen werden. Fast drängt sich die Frage auf: Brauchen wir die restlichen 13 Paragraphen über- haupt noch?Um es vorweg zu nehmen: Ich bin der Auffassung, wir brauchen sie.So werden die Regelungen des Bundesbodenschutzgesetzes auf Grund der konkur- rierenden Gesetzgebung des Bundes sinnvoll ergänzt und die Voraussetzungen für einen wirkungsvollen Vollzug geschaffen.Auch hat sich gezeigt, dass das Gesetz im Umgang mit Altlasten im weitesten Sinne des Wortbegriffes einen effizienten Vollzug sicherstellt.Darüber hinaus wird der Boden als Nahrungsmittelstandort für kommende Generati- onen gesichert.So geht es denn bei den Veränderungen des Gesetzes auch nicht um einen Para- digmenwechsel, sondern um die Anpassung des Rahmens an eine schlanke und moderne Aufgabenerledigung.Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die anstehenden Gesetzesänderungen inhaltlich und systematisch sinnvoll sind.Da ideologische Vorbehalte und Emotionen kaum berührt sein dürften, hoffe ich auf eine zügige Beratung im Umwelt- und Agrarausschuss.Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang aber auch noch etwas zur geplanten EU- Bodenschutzrichtlinie sagen.Würde die Kommission mit ihrem Vorschlag durchkommen, würden unsere Anstren- gungen in Schleswig-Holstein mit dem vorliegenden Gesetzentwurf bezüglich Dere- gulierung und Bürokratieabbau konterkariert.Überregulierung und größerer Verwaltungsaufwand wären die Folgen.Für den Boden relevante, grenzüberschreitende Faktoren wie Luft und Wasser wer- den bereits auf europäischer Ebene kontrolliert.Das Monitoring des Bodens ist etwas anderes und das sollte auch weiterhin den Na- tionalstaaten zugeordnet werden.Eine Worthülse im Namen des Umweltschutzes, die letztlich dazu dient, Geld in ost- europäische Mitgliedsstaaten zu leiten, lehnen wir ab.Sie ist nicht an der Sache orientiert. Diese Auffassung wird zum Glück von immer mehr Mitgliedes des Europäischen Parlaments geteilt.Ich beantrage die Überweisung in den Ausschuss für Landwirtschaft und Umwelt.