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Olaf Schulze zu TOP 9: Gesetze entbürokratisieren, inhaltliche Standards erhalten
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 01.12.2006 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 9 - Änderung des Landesbodenschutz- und Altlastengesetzes (Drucksache 16/1063)Olaf Schulze:Gesetze entbürokratisieren, inhaltliche Standards erhalten„Es gibt in der ganzen Natur keinen wichtigeren, keinen der Betrachtung würdigeren Gegens- tand als den Boden! Es ist ja der Boden, welcher die Erde zu einem freundlichen Wohnsitz der Menschen macht; er allein ist es, welcher das zahllose Heer der Wesen erzeugt und ernährt, auf welchem die ganze Schöpfung und unsere eigene Existenz letztendlich beruhen." Dieses Zitat stammt von dem Juristen Friedrich Albert Fallou aus dem Jahr 1862. Es zeigt, dass der Boden ein schützenswertes Gut ist.Heute liegt uns – neben dem in der letzten Tagung in 1. Beratung debattierten Landesnatur- schutzgesetz – ein weiteres Umweltgesetz, das Bodenschutz- und Altlastengesetz, zur Bera- tung vor. Es ist allerdings nur die Hälfte eines Tandems, das von der Landesregierung vorgelegt wurde. Ohne Aussprache soll in der Tagung auch das Abfallwirtschaftsgesetz durch Entwurf der Landesregierung geändert werden. Beide Gesetze sollen auf Basis des Koalitionsvertrages im Hinblick auf Entbürokratisierung und Deregulierung auf den Prüf- stand gestellt werden.Ich möchte für beide Gesetzentwürfe vorausschicken, dass unsere Fraktion im Gegensatz zum Entwurf des Landesnaturschutzgesetzes keine wesentlichen Verstöße in den Entwürfen er- kennen kann. Die vorgeschlagenen Änderungen dienen der Straffung und Vereinfachung der Regelungen, ohne inhaltliche Standards abzusenken. Hintergrund sind hier inzwischen geltende Bundesgesetze (1998 wurde ein umfassendes Bundesbodenschutzgesetz und 1999 Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: Internet: pressestelle@spd.ltsh.de www.spd.ltsh.de SPD -2-die Bundesbodenschutz- und Altlasten-Verordnung erlassen), die zuvor notwendiges Landes- recht bundeseinheitlich geregelt haben.Wussten Sie schon, dass ... es 100 bis 300 Jahre dauert, bis in unserem Klima eine Humus- schicht von 1 cm Dicke entsteht? Und 30 bis 40 cm sollten es schon für eine hohe Fruchtbar- keit unserer Ackerböden sein. Dies zeigt: Der Bodenschutz ist ein wichtiger Bestandteil des Umweltschutzes insgesamt. Grundsatz für uns alle muss bleiben: die vorsorgeorientierte, standortgerechte und umweltfreundliche Nutzung der Böden in Schleswig-Holstein.Ziele eines medienübergreifenden Bodenschutzes sind die Erhaltung der Vielfalt von Boden- formen in ihrer räumlichen Verteilung und die Erhaltung der ökologischen Bodenfunktionen. Diese Ziele sollen erreicht werden durch: • Reduzierung der diffusen und direkten Stoffeinträge • Verminderung nicht rückholbarer mechanischer Veränderungen • standortgerechte nachhaltige Nutzungen • Verminderung von Bodenverlusten, das heißt des Flächenverbrauchs, der Versie- gelung, der Bodenerosion und -zerstörung • Sanierung oder Isolation bereits belasteter Bodenflächen (Altlasten)Diese Ziele und Maßnahmen sind durch den Gesetzentwurf erhalten, sie müssen jedoch im Handeln erkennbar verankert bleiben, dafür werde ich mich einsetzen. Vor allem der Gedan- ke des vorsorgenden Bodenschutzes, der Gefährdungen rechtzeitig in Planungen erkennt und minimiert, statt sie später kostenträchtig im Nachhinein zu beseitigen, muss noch stärker ge- lebt werden.Wussten Sie schon, dass pro Jahr und ha Boden bundesweit ca. 1000 m3 Grundwasser neu gebildet wird und dabei überwiegend Trinkwasserqualität erreicht wird? Deshalb ist die nach- haltige Flächennutzungs- und Siedlungspolitik ein Auftrag für den Bodenschutz. Immer noch werden täglich in Deutschland 100 ha freie Landschaft für Bauvorhaben in Anspruch ge- -3-nommen. Die Sanierung und Wiederverwendung von Altstandorten kann hier einen Teil dazu leisten, das Ziel der Bundesregierung zu erreichen, den Flächenverbrauch bis 2020 auf 30 ha am Tag zu senken.In der Verbandsanhörung wurde von kommunaler Seite als Beitrag zur Entbürokratisierung vorgeschlagen, das Altlastenkataster abzuschaffen. Ich bin froh, dass diesem Vorschlag nicht gefolgt wurde, denn zielgerichtete Planung ohne umfassende Informationen über Altlasten- standorte und deren mögliche Nutzung ist ohne ein Altlastenkataster nicht möglich.Wir werden in den Ausschussberatungen zu beiden Gesetzentwürfen nochmals die Gelegen- heit bekommen, uns zu informieren und zu checken, ob noch Änderungsbedarf aus parlamen- tarischer Sicht erforderlich ist. Hierzu stehen meine Fraktion und ich als Gesprächspartner gerne zur Verfügung. Enden möchte ich mit einem Zitat von Friedrich Albert Fallou: „Eine Nation, die ihren Boden zerstört, zerstört sich selbst.“