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Wilfried Wengler zu TOP 2: Der eingeschlagene Weg ist richtig und praktikabel
Nr. 446/06 13. Dezember 2006 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.deInnenpolitik Wilfried Wengler zu TOP 2: Der eingeschlagene Weg ist richtig und praktikabel Mit dem zweiten Verwaltungsstrukturreformgesetz setzen wir einen ersten gesetzge- berischen Schlusspunkt für eine umfassende Verwaltungsstrukturreform in Schles- wig-Holstein.Nach intensiven – teilweise auch harten – Diskussionen haben wir nun den rechtli- chen Rahmen für die veränderte Verwaltungslandschaft im kreisangehörigen Bereich geschaffen.CDU und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die Verwaltungen im kreisangehörigen Bereich 8.000 bis 9.000 Einwohnerinnen und Einwohner betreuen sollen, damit im ganzen Land leistungsstarke, wirtschaftliche und bürgernahe Verwal- tungseinheiten gewährleistet werden. Zur Erreichung dieses Zieles ist eine Gemein- degebietsreform – wie sie von Teilen der Opposition gefordert wird – nicht erforder- lich. Eine Zerschlagung der bestehenden Gemeinden wäre ein schwerer Verlust für die direkte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort.Daher haben wir uns auf das konzentriert, was tatsächlich reformbedürftig ist: die Verwaltungen.Entsprechend den Vorstellungen der CDU ist den Gemeinden auf dem Weg zu schlagkräftigen neuen Einheiten eine weitgehende Gestaltungsfreiheit gelassen wor- den. Dem entsprechend wird es den Gemeinden offen gelassen, ob sie als neues Amt oder aber als Verwaltungsgemeinschaft kooperieren wollen. In der tatsächlichen Ausgestaltung haben wir Hemmnisse für Verwaltungszusammenschlüsse in der bis- herigen Ämterverfassung weitgehend ausgeräumt und durch flexible Lösungen er- setzt.Ein Beispiel hierfür ist die Möglichkeit, zukünftig die Höhe der Amtsumlage selbst vertraglich zu regeln. Ein großer Knackpunkt war immer der Verlust hauptamtlicher Bürgermeister in den Gemeinden durch Verwaltungszusammenschlüsse. Dieses ist gerade in Orten mit zentralörtlicher Bedeutung verständlich, denn vielfach ist es kaum vorstellbar, wie dort die Aufgaben eines Bürgermeisters zukünftig ehrenamtlich wahrgenommen werden sollen. Grundsätzlich hoffen wir hier darauf, dass auch die Verwaltungen der Ämter vieles auffangen werden und ihrer Servicefunktion gegenüber den Gemeinden voll gerecht werden. Zugleich aber haben wir immer dafür eingesetzt, auch in der Frage der Hauptamtlichkeit der Bürgermeister den Gemeinden ein eigenes Entscheidungsrecht einzuräumen.Erstes Ergebnis intensiver Gespräche und Verhandlungen war der so genannte Ge- meindedezernent, welcher zusätzlich den ehrenamtlichen Bürgermeister in seinen Aufgaben unterstützen soll.Grundsätzlich hätte ich mir gewünscht, dass wir an dieser Stelle noch deutlich mehr Flexibilität gewonnen hätten, zum jetzigen Zeitpunkt lässt sich aber bereits feststel- len, dass an vielen Stellen Lösungen zur Zufriedenheit der Beteiligten gefunden wur- den. Daher wäre es auch nach Auffassung meiner Fraktion jetzt nicht mehr sachdien- lich, hier die Diskussionen des vergangenen Jahres nochmals vollständig aufzurol- len.Mit unserem Gesetzentwurf beziehungsweise dem Änderungsantrag hierzu schaffen wir aber weitere Möglichkeiten für Ausnahmen. Auch wenn es bei der Regel bleibt, dass es nur dort eine hauptamtliche Gemeindespitze gibt, wo eine eigene Verwal- tung vorhanden ist, geben wir dem Innenministerium die Möglichkeit, hiervon in be- stimmten Fällen abzusehen.Eines der hervorstechensten Beispiele wäre hier aus meiner Sicht die Stadt Niebüll mit rund 9.000 Einwohnern und erheblicher zentraler Bedeutung, die freiwillig sich dem Verwaltungsstrukturreformprozess angeschlossen hat und zukünftig im größten Amt des Landes mit rund 40.000 Einwohnern aufgehen wird.Auch aufgrund dieser Größe des neu zu bildenden Amtes erscheint hier doch frag- lich, inwieweit die Amtsverwaltung den Verlust eines hauptamtlichen Bürgermeisters tatsächlich noch auffangen kann. In solchen Fällen hat die Gemeinde jetzt die Mög- lichkeit, eine entsprechende Ausnahmeregelung zu beantragen.Am Beispiel des Amtes Südtondern wird ebenfalls der Handlungsbedarf in Bezug auf die Zusammensetzung der Amtsausschüsse deutlich sichtbar. Bei Anwendung des derzeitigen Rechtes käme man hier zu einer Ausschussgröße von 82 Mitgliedern, das heißt ein Gremium, das größer ist als dieser Landtag.Der Innenminister hat daher hier einen Systemwechsel vorgeschlagen, durch den auf der einen Seite handhabbare Ausschussgrößen gewährleistet werden sollten und zugleich eine angemessene Repräsentation der Gemeinden nach Einwohnerzahl. Nachteil des Vorschlags war jedoch, dass zum einen Abstimmungsverfahren durch Auseinanderfallen von Sitz- und Stimmenanzahl kompliziert werden und darüber hin- aus vielfach auch die politischen Kräfteverhältnisse in den beteiligten größeren Kommunen nicht mehr abgebildet werden können.Wir haben daher nach intensiven Beratungen und vielen Gesprächen mit den Vertre- tern der kommunalen Familie gemeinsam mit der SPD von diesem Vorschlag Ab- stand genommen und nehmen lediglich eine Veränderung in dem bisher schon be- währten System vor. Wie bisher werden die Gemeinden jeweils ein Grundmandat haben und darüber hin- aus pro 1.000 Einwohner einen weiteren Sitz im Amtsausschuss. Unterstützt wird diese Lösung übrigens auch durch die Bedenken, die der Wissenschaftliche Dienst gegen den Systemwechsel in dem gestern uns vorgelegten Gutachten deutlich ge- macht hat.Eine weitere Flexibilisierung haben wir auch hinsichtlich des Inkrafttretens der ent- sprechenden Vorschriften geschaffen. So war bereits im Ursprungsgesetzentwurf vorgesehen, dass bestehende Amtsausschüsse auch weiterhin nach dem bisherigen Schlüssel besetzt bleiben dürfen. Dies haben wir nun insoweit erweitert, als auch neu zu bildende Ämter bis zur nächsten Kommunalwahl die Amtsausschüsse nach dem jetzt geltenden Recht besetzen dürfen. Schließlich erscheint es nicht sinnvoll, dort wo die Größe eines Amtsausschusses nur unwesentlich erweitert wird, die Beteiligten zu einer umgehenden Neuwahl zu zwingen.Abschließend lässt sich feststellen, dass sich der eingeschlagene Weg der Verwal- tungsstrukturreform als richtig und praktikabel erwiesen hat. Tatsächlich sind jetzt überall im Land Lösungen gefunden worden, um schlagkräftige neue Verwaltungs- strukturen zu bilden. Dies hätte sicherlich kaum jemand angesichts der sehr hitzigen Diskussion des vergangenen Jahres so erwartet.Ich freue mich daher, dass der Kollege Hildebrandt am der heutigen Ausschusssit- zung erklärt hat, dass er die von mir gerade dargestellten für uns wesentlichen Ände- rungen des Gesetzes inhaltlich nicht ablehnt und er lediglich die Kurzfristigkeit der Einbringung der Änderungsanträge bemängelt. Ich verrate Ihnen aber sicherlich kein Geheimnis, dass in unsere Anträge auch die Wünsche von FDP Kommunalpolitikern eingeflossen sind. Ich stelle damit fest, dass wir somit für dieses Gesetz eine fast 90 prozentige Zustimmung haben werden.Noch ein Wort zu den kurzfristig eingeflossenen neuen Art. 8 und 9: Hier handelt es sich um wortgetreue Übernahmen aus den entsprechenden Passagen des Ersten Verwaltungsmodernisierungsgesetzes. Diese Ergänzungen sind notwendig, um Fris- ten einzuhalten, die wegen eines eingeleiteten bzw. drohenden Vertragsverletzungs- verfahrens der EU zu beachten sind.Ich hoffe, dass wir mit dem nun geändert zu beschließenden Gesetz einen Beitrag dazu leisten, dass die neuen Verwaltungsstrukturen auch in der Praxis zu einem Er- folg werden und ihren wichtigen Beitrag leisten zu einer schlanken, leistungsfähigen und bürgernahen Verwaltung.Gestatten Sie mir zum Abschluss eine persönliche Bemerkung:Eigentlich wollte ich heute vor Ihnen in Schwarz erscheinen, denn laut einer vom Gemeindetag meines Heimatkreises Segeberg veröffentlichten Anzeige, befinden wir uns in einer „schwarzen Woche“ für die Kommunen.Ich möchte hier nicht weiter auf die Polemik, Einseitigkeit und die persönlichen An- griffe auf die Koalitionsabgeordneten aus dem Kreis Segeberg in dieser Anzeige ein- gehen. Denn ich hoffe, dass wir trotzdem wieder zu dem konstruktiv kritischen Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden zurückfinden werden.