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Klaus-Peter Puls zu TOP 10a und 10b: Wahlgesetze sind für die Wähler und nicht für die Parteien gemacht!
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 13.12.2006, Nr.: 233/2006zu TOP 10a und 10b - Gesetz über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen/Änderung des Ge- meinde- und Kreiswahlgesetzes sowie Gesetz zur Abschaffung der Direktwahl von hauptamtli- chen Bürgermeistern und Landräten/Änderung der Gemeinde- und Kreisordnung (Drucksachen 16/794, 16/768 und 16/1120)Klaus-Peter Puls:Wahlgesetze sind für die Wähler und nicht für die Parteien gemacht!In der Landtagsdebatte zum Kommunalwahlrecht erklärte der innen- und rechtspoliti- sche Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Klaus-Peter Puls:Die grüne Fraktion schlägt eine Änderung des Kommunalwahlrechts vor, die darauf abzielt, - die 5%-Hürde bei Kommunalwahlen abzuschaffen, - bei der Stimmenabgabe das sogenannte „Kumulieren“ und „Panaschieren“ ein- zuführen und - bei der Stimmenauszählung nicht mehr nach d’Hondt sondern nach einer neue- ren mathematischen Methode zu verfahren.Alle drei Vorschläge zielen darauf ab, kleinere Parteien zu begünstigen. Wir als größe- re Partei sind nicht übermäßig geneigt, uns durch Wahlrechtsmanipulation selbst zu beschneiden, und lehnen den Gesetzentwurf der grünen Fraktion ab.Wir halten die 5%-Klausel weiterhin nicht nur für geeignet, sondern für erforderlich, - um die Handlungsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften sicher- zustellen, - um der Zersplitterung unserer kommunalen Parlamente in allzu viele nicht mit- einander koalitions- und deshalb insgesamt nicht entscheidungsfähige Klein- gruppen vorzubeugen, - aber auch, und das nicht zuletzt, um möglichst auf Dauer unsere kommunale Demokratie vor undemokratischen links- und rechtsextremistischen Splitter- trupps zu schützen.Die vorgeschlagene Einführung des „Kumulierens“ und „Panaschierens“ bei Gemein- de- und Kreiswahlen lehnen wir ab, - weil dadurch das Wahlverfahren nicht vereinfacht, sondern erheblich verkompli- ziert würde und - weil wir damit bei denen, von denen wir mit möglichst hoher Wahlbeteiligung gewählt werden wollen, mit Sicherheit nicht für zusätzliche Attraktivität sorgen Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: Internet: pressestelle@spd.ltsh.de www.spd.ltsh.de SPD -2- würden: Wahlrecht wird nicht für Parteien gemacht, sondern für die Wählerin- nen und Wähler. Wahlrechtsreformen als Überlebenshilfe für Kleinstfraktionen lehnen wir ab.Wir lehnen auch den Gesetzentwurf des SSW ab, der darauf abzielt, die Direktwahlen von hauptamtlichen Bürgermeistern und Landräten wieder abzuschaffen. Die schriftli- che Begründung des SSW-Gesetzentwurfs ist in doppelter Hinsicht falsch: 1. Die SSW-Behauptung, die Direktwahl habe nicht zu mehr direkter Demokratie geführt, ist falsch, weil bei Direktwahlen ja gerade nicht mehr die Volks- Vertretung, sondern das Volk selbst über Bürgermeister und Landräte entschei- det – direkter geht es nicht. Dass Direktwahlen zu einem Mehr an direkter De- mokratie führen, ist schon begrifflich eine Selbstverständlichkeit. 2. Komplett falsch ist auch die zweite SSW-Behauptung, aus der Direktwahl folg- ten erweiterte Machtbefugnisse der Verwaltungschefs, es gebe keine ausrei- chende demokratische Kontrolle und die kommunalen Parlamente würden ge- schwächt: Ob Bürgermeister oder Landräte direkt gewählt werden, hat auf die Kompetenzverteilung innerhalb der Kommunalverwaltung überhaupt keinen Ein- fluss. Die Kompetenzen sind in der Gemeinde- und Kreisordnung gesetzlich ge- regelt.Ob es bei direkten Landratswahlen bleiben soll, werden wir im Zuge der anstehenden Diskussion über eine Kreisgebietsreform näher beraten. Denn: Wenn – speziell bei Al- leinbewerbungen – z.B. in Dithmarschen (2002) nur 12,3 %, in Segeberg (2002) nur 14,0 % und in Steinburg (2006) nur 14,1 % zur Landratswahl gehen und wenn auch bei Konkurrenzbewerbungen wie z.B. in Schleswig-Flensburg am 7. Mai dieses Jahres nur 23,2 % von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, dann muss die Frage erlaubt sein, ob das so spärlich in Anspruch genommene Mehr an Demokratie den damit auch im- mer verbundenen Mehraufwand an Organisation, an haupt- und ehrenamtlichem Ein- satz und an knappen finanziellen Ressourcen rechtfertigt. An der Direktwahl der Bür- germeister werden wir festhalten.