Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

13.12.06 , 18:46 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 5 - Änderung des Schleswig-Holsteinischen Ausführungsgesetz zum Sozialgerichtsgesetz

Presseinformation
Kiel, den 13.12.2006 Es gilt das gesprochene Wort


Lars Harms
TOP 5 Änderung des Schleswig-Holsteinischen Ausführungsgesetz zum Sozialgerichtsgesetz 16/1115

Dass sich die Zahl der Klagen bezüglich Hartz IV immer noch auf einem sehr hohen Niveau
bewegen, ist sehr bedauerlich. In der Computerbranche kennt man das schon lange:
unausgereifte Computerprogramme werden frühzeitig ausgeliefert und im Zuge vieler
Kundenrückmeldungen und Kundenbeschwerden optimiert. Die Branche hat sogar einen eigenen
Namen für ein derartiges Vorgehen: Bananenprodukt: Das Programm reift beim Kunden.
Mit so etwas haben wir es auch bei Hartz IV zu tun. Viele Prozesse vor Gericht hätten sich durch
einen sorgfältigeren gesetzgeberischen Prozess vermeiden lassen können. Stattdessen müssen
gerade die Schwächsten der Gesellschaft in langwierigen Verfahren ihr Recht vor Gericht
erstreiten.


Ich möchte nicht missverstanden werden: nicht alle Klagen bezüglich Hartz IV sind gerechtfertigt.
Trotzdem haben wir es nicht mit notorischen Klägern zu tun. Etwas anderes verbirgt sich hinter
den Zahlen: Unsicherheit und fehlendes Zutrauen in die Verfahren. Viele Kläger klagen bereits aus
reinem Misstrauen, weil sie nicht wissen, woran sie sind. Die Entscheidungsverfahren sind
teilweise intransparent und die Bescheide auch für einen Muttersprachler nur schwer zu 2
begreifen. Da wundert es niemanden, wenn lieber einmal mehr geklagt wird als zu wenig. Die
Angst, durch die Maschen des Systems zu fallen, ist einfach riesig. Das kann ich niemandem
verdenken, denn unter Hartz IV ist kein Netz mehr gespannt.


Selbsthilfegruppen wirken angesichts dieser Verunsicherung Wunder. Dort finden Betroffene
nämlich solide und engagierte Hilfe rund um die Antragstellung. Selbst mancher Fall-Manager
wirft regelmäßig einen Blick auf die entsprechenden Internetseiten, da dort Fristen und
Vorschriften stets aktuell und leicht verständlich erklärt sind. Dass die Landesregierung gerade in
diesem Bereich 150.000 Euro einsparen will, ist daher besonders unverständlich. Ich greife hier
den morgigen Haushaltsberatungen etwas vor. Das tue ich, weil ich davon überzeugt bin, dass
ohne über die Konsequenzen nachzudenken, Maßnahmen parallelisiert werden: ein Ressort
stöhnt über eine Belastung durch steigende Klagezahlen und ein anderes Ressort streicht Mittel,
um diese Zahlen zu begrenzen, indem es Mittel für die Arbeitsloseninitiativen streicht. Ein
Schelm, der Böses dabei denkt.


Bereits bei der ersten Lesung war klar: ausschließlich justizinterne Gründe dürfen für
Standortentscheidungen nicht herangezogen werden: Raumausstattung und Richterwillen
interessieren einen Kläger herzlich wenig, wenn er mehrere Stunden durch das Land fahren muss.
Ich habe einmal nachgeschaut, wie lange es dauert, mit dem öffentlichen Nahverkehr
beispielsweise von Brunsbüttel nach Schleswig zu kommen. Mit drei Stunden ist man dabei; für
eine einfache Fahrt. Das ist kein guter Zustand. Von den Fahrtkosten ganz zu schweigen. Diese
sind gerade für Hartz-IV-Empfänger ein wichtiges Argument für die dezentrale Behandlung ihrer
Anliegen.


Abgesehen von der großen Entfernung ist es ausschlaggebend, dass die Bürgerinnen und Bürger
schnell zu ihrem Recht kommen. Die Konzentration der Hartz IV-Klagen in Schleswig hat aber
nicht zum gewünschten Ergebnis geführt: Stellungnahmen gehen sogar davon aus, dass wir nicht
einmal zur einheitlichen Rechtsprechung gekommen sind. 3
Für den Justizminister war der Anlass der Änderung, dass Schleswig aus allen Nähten platzt. Er hat
darum einen entsprechenden Änderungsvorschlag vorgelegt, der diesen Zustand ändern soll.
Statt nur noch Schleswig sollen auch andere Standorte vorgesehen werden.
Ich habe mich gewundert, welche Bedeutung dieser an sich geringen Änderung in der
Öffentlichkeit beigemessen wird. Selten hat dem SSW so viel Post erreicht zu einem an sich
trockenen Thema. Aber Hartz IV ist eben nicht trocken, sondern ein Thema in vielen Familien. An
der Westküste haben sich viele für den Standort Itzehoe stark gemacht, um die Wege für die
Hartz-IV-Bezieher zu verkürzen. Ich denke, es ist richtig, dass zukünftig entsprechende Verfahren
auch in Itzehoe beschieden werden können.


Hartz IV-Entscheidungen müssen sehr schnell getroffen werden, denn es liegt in der Natur der
Sache, dass die Arbeitslosen über kein finanzielles Polster verfügen. Aber auch Eilentscheidungen
sind aufgrund der hohen Fallzahlen kaum machbar. Der SSW hofft sehr, dass die neue
Zuständigkeitsregelung an diesem Missstand entscheidendes ändern wird und die Betroffenen
durch diese Regelungen – wahrsten Sinne des Wortes – leichter zu ihrem Recht kommen.

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen