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Lars Harms zu TOP 5 - Änderung des Schleswig-Holsteinischen Ausführungsgesetz zum Sozialgerichtsgesetz
PresseinformationKiel, den 13.12.2006 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 5 Änderung des Schleswig-Holsteinischen Ausführungsgesetz zum Sozialgerichtsgesetz 16/1115Dass sich die Zahl der Klagen bezüglich Hartz IV immer noch auf einem sehr hohen Niveaubewegen, ist sehr bedauerlich. In der Computerbranche kennt man das schon lange:unausgereifte Computerprogramme werden frühzeitig ausgeliefert und im Zuge vielerKundenrückmeldungen und Kundenbeschwerden optimiert. Die Branche hat sogar einen eigenenNamen für ein derartiges Vorgehen: Bananenprodukt: Das Programm reift beim Kunden.Mit so etwas haben wir es auch bei Hartz IV zu tun. Viele Prozesse vor Gericht hätten sich durcheinen sorgfältigeren gesetzgeberischen Prozess vermeiden lassen können. Stattdessen müssengerade die Schwächsten der Gesellschaft in langwierigen Verfahren ihr Recht vor Gerichterstreiten.Ich möchte nicht missverstanden werden: nicht alle Klagen bezüglich Hartz IV sind gerechtfertigt.Trotzdem haben wir es nicht mit notorischen Klägern zu tun. Etwas anderes verbirgt sich hinterden Zahlen: Unsicherheit und fehlendes Zutrauen in die Verfahren. Viele Kläger klagen bereits ausreinem Misstrauen, weil sie nicht wissen, woran sie sind. Die Entscheidungsverfahren sindteilweise intransparent und die Bescheide auch für einen Muttersprachler nur schwer zu 2begreifen. Da wundert es niemanden, wenn lieber einmal mehr geklagt wird als zu wenig. DieAngst, durch die Maschen des Systems zu fallen, ist einfach riesig. Das kann ich niemandemverdenken, denn unter Hartz IV ist kein Netz mehr gespannt.Selbsthilfegruppen wirken angesichts dieser Verunsicherung Wunder. Dort finden Betroffenenämlich solide und engagierte Hilfe rund um die Antragstellung. Selbst mancher Fall-Managerwirft regelmäßig einen Blick auf die entsprechenden Internetseiten, da dort Fristen undVorschriften stets aktuell und leicht verständlich erklärt sind. Dass die Landesregierung gerade indiesem Bereich 150.000 Euro einsparen will, ist daher besonders unverständlich. Ich greife hierden morgigen Haushaltsberatungen etwas vor. Das tue ich, weil ich davon überzeugt bin, dassohne über die Konsequenzen nachzudenken, Maßnahmen parallelisiert werden: ein Ressortstöhnt über eine Belastung durch steigende Klagezahlen und ein anderes Ressort streicht Mittel,um diese Zahlen zu begrenzen, indem es Mittel für die Arbeitsloseninitiativen streicht. EinSchelm, der Böses dabei denkt.Bereits bei der ersten Lesung war klar: ausschließlich justizinterne Gründe dürfen fürStandortentscheidungen nicht herangezogen werden: Raumausstattung und Richterwilleninteressieren einen Kläger herzlich wenig, wenn er mehrere Stunden durch das Land fahren muss.Ich habe einmal nachgeschaut, wie lange es dauert, mit dem öffentlichen Nahverkehrbeispielsweise von Brunsbüttel nach Schleswig zu kommen. Mit drei Stunden ist man dabei; füreine einfache Fahrt. Das ist kein guter Zustand. Von den Fahrtkosten ganz zu schweigen. Diesesind gerade für Hartz-IV-Empfänger ein wichtiges Argument für die dezentrale Behandlung ihrerAnliegen.Abgesehen von der großen Entfernung ist es ausschlaggebend, dass die Bürgerinnen und Bürgerschnell zu ihrem Recht kommen. Die Konzentration der Hartz IV-Klagen in Schleswig hat abernicht zum gewünschten Ergebnis geführt: Stellungnahmen gehen sogar davon aus, dass wir nichteinmal zur einheitlichen Rechtsprechung gekommen sind. 3Für den Justizminister war der Anlass der Änderung, dass Schleswig aus allen Nähten platzt. Er hatdarum einen entsprechenden Änderungsvorschlag vorgelegt, der diesen Zustand ändern soll.Statt nur noch Schleswig sollen auch andere Standorte vorgesehen werden.Ich habe mich gewundert, welche Bedeutung dieser an sich geringen Änderung in derÖffentlichkeit beigemessen wird. Selten hat dem SSW so viel Post erreicht zu einem an sichtrockenen Thema. Aber Hartz IV ist eben nicht trocken, sondern ein Thema in vielen Familien. Ander Westküste haben sich viele für den Standort Itzehoe stark gemacht, um die Wege für dieHartz-IV-Bezieher zu verkürzen. Ich denke, es ist richtig, dass zukünftig entsprechende Verfahrenauch in Itzehoe beschieden werden können.Hartz IV-Entscheidungen müssen sehr schnell getroffen werden, denn es liegt in der Natur derSache, dass die Arbeitslosen über kein finanzielles Polster verfügen. Aber auch Eilentscheidungensind aufgrund der hohen Fallzahlen kaum machbar. Der SSW hofft sehr, dass die neueZuständigkeitsregelung an diesem Missstand entscheidendes ändern wird und die Betroffenendurch diese Regelungen – wahrsten Sinne des Wortes – leichter zu ihrem Recht kommen.