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14.12.06 , 17:48 Uhr
FDP

Heiner Garg: Kinder wirksam schützen

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 373/2006 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Donnerstag, 14. Dezember 2006 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL
Es gilt das gesprochene Wort!
Gesundheit/Kinder/Vorsorgeuntersuchungen
Heiner Garg: Kinder wirksam schützen In seinem Redebeitrag zur TOP 24 (Gesundheit von Kindern schützen – Gesundheitsvorsorge ganzheitlich und verbindlich organisieren und Vorfahrt für Kinder – Ausbau von Frühförderung und Einführung einer verbindlichen Vorsorgeuntersuchung für Zweijährige in Schleswig-Holstein) sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig- Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg:
„Gesundheitliche Störungen, Fehlentwicklungen, Vernachlässigungen und Misshandlungen von Kindern sollten nicht nur frühzeitig erkannt, sondern auch von vornherein verhindert werden. Deshalb sind zu Recht die erst kürzlich definierten Anforderungen an gesundheitliche und soziale Frühwarnsysteme in drei Leitprinzipien festgehalten worden:
1. Die möglichst frühe Wahrnehmung von Defiziten. 2. Die schnelle Reaktion, wenn Defizite festgestellt werden und 3. Eine bessere Kooperation der einzelnen Akteure, um eine umfassende Hilfe zu erreichen.
Wie können Defizite in der Entwicklung der Kinder überhaupt erkannt werden, wenn die Kinder bei den entsprechenden Stellen erst gar nicht auftauchen? Wenn diese Ausgangsfrage nicht beantwortet werden kann, laufen die vielfältigen Angebote ins Leere. Damit steht und fällt die staatliche Handlungskette. Die bisherigen Antworten auf diese Frage sind bekannt: Hebammen arbeiten eng mit Kinderärzten zusammen, so dass gerade in den ersten Wochen und Monaten auf Fehlentwicklungen reagiert werden kann. Vorsorgeuntersuchungen beim Kinderarzt werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Broschüren oder sog. Elternbriefe geben Eltern erste Hinweise und Ratschläge.
Eigentlich - so die Theorie - müssten damit alle Eltern erreicht werden. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Leider werden diese Angebote nicht oder nur unzulänglich gerade von denjenigen Eltern wahrgenommen, die eine umfassende Begleitung durch Fachleute bräuchten. Damit rutschen von Anfang an Kinder durch das Angebotsnetz und tauchen erst wieder zur Schuleingangsuntersuchung wieder auf - schlimmstenfalls sogar erst dann, wenn es zu spät ist und der Tod des Kindes mehr oder weniger zufällig festgestellt wurde.
Wie können aber gerade diese Eltern und damit deren Kinder erreicht werden? Genau an dieser Stelle haben staatliche Institutionen ein Problem, wenn Regelungen gefunden werden sollen, die Eltern zu bestimmten Handlungen verpflichten sollen. Das beginnt mit dem Datenaustausch zwischen den einzelnen Institutionen. Zwar wird bereits heute bei der Entlassung aus dem Krankengaus nach der Entbindung nach der betreuenden Hebamme und dem Kinderarzt gefragt, um eine lückenlose Informationskette zumindest im Ansatz zu garantieren. Dieser Ansatz läuft schon dann ins Leere, wenn diese Eltern nicht mehr dort zur Vorsorgeuntersuchung auftauchen.
Um so mehr muss es deshalb um die Abwägung zwischen Kindeswohl und Elternrecht gehen – zumindest aber um dessen Gleichstellung.
Ist es gerechtfertigt, alle Eltern in der Entscheidungsfreiheit einzuschränken, um eine kleine Zahl von Kindern vor Erziehungsohnmacht, Gewalt und Verwahrlosung zu schützen?
Wie kann eine Regelung gefunden werden, die genau diese Abwägung vornimmt und diejenigen nicht weiter zu belasten, die um das wohl ihrer Kinder besorgt sind und die Eltern zu erreichen, die Rat und Hilfe brauchen?
Ein erster pragmatischer Vorschlag auf diese Fragen wurde bereits in der Form eines Gesetzentwurfes zur Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes von Bündnis90/Die Grünen eingebracht.
Ein weiterer Vorschlag, um diese Abwägung zu erleichtern, wäre der von FDP, Grünen und SSW eingebrachte Änderungsantrag zur Landesverfassung gewesen - der von Union und SPD in namentlicher Abstimmung abgelehnt worden ist. Mit der Verankerung eines Art. 6a, „Schutz und Förderung von Kindern und Jugendlichen“, wäre eine Abwägung zwischen Elternrecht und Kindeswohl zumindest einfacher geworden.
Wie weitere Alternativen auf Landesebene aussehen könnten, das soll mit dem jetzigen Antrag des Sozialausschusses ausgelotet werden.
Dazu soll geklärt werden, wie eine schnelle Reaktion gewährleistet werden kann, wenn gesundheitliche Defizite und Entwicklungsstörungen festgestellt werden. Das muss auch die Frage beantworten, wie eine bessere Kooperation der einzelnen Institutionen zum Wohl des Kindes erfolgen kann. Denn der Vorfall, wie der des kleinen Kevin aus Bremen hat gezeigt, dass das Zusammenspiel staatlicher Hilfen trotz Kenntnis aller Fakten sträflich versagt hat.
Aufgabe muss es jetzt sein, die vorhandenen Erkenntnisse nicht nur zusammenzutragen, sondern daraus klare Handlungen abzuleiten. Der Antrag des Sozialausschusses bietet hierfür eine Beratungsgrundlage.“ Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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