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Detlef Matthiessen zum Landesnaturschutzgesetz
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 008.07 / 11.01.07 Großer Murks und organisiertes Chaos im Naturschutz!Zur Anhörung des Landtages zum Landesnaturschutzgesetz erklärt der umweltpolitische Sprecher, Detlef Matthiessen:Nachdem die CDU in der Vergangenheit den Naturschutz als wesentliches Hindernis für die Wirtschaftsentwicklung im Land immer wieder angegriffen hat, musste die Große Ko- alition eine Gesetzesnovelle vorlegen, um ihre vollmundigen Wahlversprechungen ge- genüber den Lobbygruppen einzulösen.Dies ist gründlich danebengegangen. Das von Schwarz-Rot vorgelegte neue Landesna- turschutzgesetz ist Murks.Verlierer ist vor allem unsere Natur. Zum Beispiel wird der Schutz von Knicks und Klein- gewässern als wesentliche landschaftsprägende Elemente in Schleswig-Holstein massiv geschwächt. Andere Biotoparten wie Steilhänge im Binnenland, Bachschluchten oder anderes werden gar nicht erst erwähnt. Die bisher gültige Zielsetzung, 15 Prozent der Landesfläche für die Natur zu schützen, ist ersatzlos „weggekeult“ worden.Ministerpräsident Carstensen trampelt ohne Sinn und Verstand durch die Natur- und Kul- turlandschaft unseres schönen Landes.Wesentliche Regelungen sind nicht rechtskonform und widersprechen den vorgelagerten EU-Bestimmungen und dem Bundesnaturschutzgesetz. Für die BürgerInnen ist das Ge- setz in weiten Teilen unverständlich und unvollständig und für die für die Umsetzung Verantwortlichen in der Handhabung nicht praktikabel.1/2 Bei der Anhörung kritisierten viele Verbände die Regelung, dass privates Eigentum au- tomatisch zum Schutz der Natur beiträgt. Fachleute sehen darin ein Wiederaufleben der alten Landwirtschaftsklausel, die schon zweimal vor Gericht gescheitert ist.Das alte bewährte Landesnaturschutzgesetz wird zerschlagen, ohne dass neue funkti- onsfähige Regelungen die alten ersetzen. Die noch ausstehenden zirka 30 notwendigen Verordnungen machen das Gesetz unlesbar, bürgerunfreundlich und sind für die Fach- welt nicht handhabbar. Das Gesetz verlagert klare, eindeutige und abschließende legisla- tive Regelungen in die Verordnungsbürokratie.Das organisierte Chaos im Naturschutz!Deswegen erreicht das Gesetz auch nicht die behauptete höhere Wirtschaftsfreundlich- keit, sondern das Gegenteil! Interessanterweise fordert sogar der Bauernverband eine landesweite Genehmigungspraxis statt weiterer Verlagerung auf die kommunale Ebene.Die Wirtschaftsfeindlichkeit des Gesetzentwurfes tritt besonders deutlich zutage durch den Wegfall der Grünordnungspläne und der Landschaftsrahmenpläne, die wichtige In- formationen für Investoren enthalten. Ihnen drohen in Zukunft bei Vorhaben in Schles- wig-Holstein unvorhergesehene Hindernisse nach Projektbeginn und unterschiedliche Regelungen und Interpretationen von Kreis zu Kreis. Kosten gespart werden so nicht! ***