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Thomas Stritzl zu der Notwendigkeit eines so genannten Terrorgerichts: Kein Sondergericht schaffen
Nr. 010/07 15. Januar 2007 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.deJustizpolitik Thomas Stritzl zu der Notwendigkeit eines so genannten „Terrorgerichts“: Kein Sondergericht schaffen Zu der Initiative Justizminister Dörings für ein gemeinsames „norddeutsches Terror- gericht“ erklärt der justizpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Thomas Stritzl, MdL:„Auch wenn das Verfahren Motassadeq vor dem hanseatischen Oberlandesgericht seine Zeit gedauert hat, zeigt es im Ergebnis gleichwohl die Funktionsfähigkeit unse- res Rechtssystems.“ Es sei nicht ungewöhnlich, dass bei Strafverfahren dieser Di- mension im Verfahren auch alle prozessualen Möglichkeiten zum Tragen kommen, welche die Prozessordnung vorsieht. Allein aus dem Gang des Verfahrens selbst lasse sich deshalb nicht die Notwendigkeit der Schaffung eines so genannten „Ter- rorgerichts“ ableiten.Darüber hinaus müsse auch der Besorgnis begegnet werden, dass durch die Einrich- tung eines solchen „Sondergerichtes“ der Eindruck erweckt werden könne, dass ins- besondere der norddeutsche Raum entweder durch die Terrorgefahr besonders ge- kennzeichnet sei oder nicht über eine entsprechend schlagkräftige Strafverfolgung bis hin zur Rechtssprechung verfüge.