Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Anke Spoorendonk zum Schulgesetz: Die Einführung der Regionalschulen führt in eine Sackgasse
PresseinformationKiel, den 24.01.2007 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 2 u. 19 Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulgesetzes Drs. 16/1000 u. 16/1145Aus Erfahrung wissen wir: Vor der Schuldebatte ist nach der Schuldebatte. Daran wird sich auchin Zukunft nichts ändern, zumal die Bildungspolitik zu den Kernaufgaben des Schleswig-Holsteinischen Landtages gehört. Doch mit der Verabschiedung des neuen Schulgesetzes gebenwir als Parlament erst einmal das Heft der Entscheidung wieder aus der Hand. Dabei gibt es ausSicht des SSW genug, was noch geklärt werden müsste. Aber die Koalitionspartner haben genauwie beim Hochschulgesetz aufs Tempo gedrückt, um endlich diese kontroversen Gesetze unterDach und Fach zu bringen. Politisch ist dies sicherlich ein kluger Schachzug, ob es aber auchhandwerklich richtig war, lasse ich mal dahin gestellt sein.Mit der heutigen 2. Lesung des neuen Schulgesetzes geht ein langer politischer Prozess zu Ende,der schon fast ein Jahr vor der Landtagswahl 2005 begann. Die harten politischenAuseinandersetzungen um zukunftsweisende Schulreformen haben Politik, Eltern, Lehrer undnicht zuletzt Schülerinnen und Schüler jahrelang in Atem gehalten. Das vorliegende Ergebnis ist 2allerdings zweischneidig und lässt aus Sicht des SSW am Ende immer noch offen, wohin denndie Reise der zukünftigen Schulpolitik in Schleswig-Holstein ganz genau gehen soll.Ohne Zweifel wird das neue Gesetz die Schullandschaft in Schleswig-Holstein nachhaltigverändern. Und mit der Einführung der Gemeinschaftsschule kommen wir endlich einen Schrittvoran – hin zur ungeteilten Schule, was der SSW bekanntlich schon seit Jahrzehnten fordert. Diesalles will ich also auch gar nicht klein reden. Wenn man bedenkt, wie die ungeteilte Schule nochim Landtagswahlkampf gerade zu verteufelt und der Untergang des bildungspolitischenAbendlandes heraufbeschworen wurde, dann hat sich insbesondere die CDU in dieser Fragestark bewegt.Dennoch trägt das Schulgesetz die Handschrift zweier Koalitionspartner, die sich auf der Basisgrundverschiedener Positionen auf einen gemeinsamen Nenner einigen mussten, und das istihnen beileibe nicht immer gut gelungen. Die Einführung der Regionalschule ist das besteBeispiel dafür, dass ein politischer Kompromiss nicht immer zum Wohle der Betroffenen ist. Aberdazu später mehr.Bei der Novellierung des Schulgesetzes ging es bekanntlich um vier zentrale Bereiche:1. um Schulentwicklungsplanung, Schulträgerschaft und Schullastenausgleich2. um die berufliche Bildung und die Regionalen Berufsbildungszentren3. um die gymnasialen Oberstufe und das neue „G8“4. um Gemeinschaftsschulen und RegionalschulenWie steht es nun also mit diesen vier Bereichen nach der parlamentarischen Beratung und denAnhörungen im Bildungsausschuss? - Die Gemeinden werden auch in Zukunft die Schulträgersein – nicht die Ämter, wie es mal angedacht war. Hier bleibt das Problem, dass dieSchulentwicklung nicht los gelöst von anderen Verwaltungsstrukturen gesehen werden kann. –Soll heißen: Die zukünftige Schulentwicklungsplanung wird regional betrachtet sehr schwierig 3werden, je nachdem ob sich die Gemeinden und Städte für Regional- oderGemeinschaftsschulen entscheiden. Hier ist unser Kritikpunkt, dass es seitens derLandesregierung keinerlei Vorgaben gibt, wie denn diese verschiedenen Schularten vor Ortmiteinander verzahnt werden können.Ein weiteres Problem ist – wie immer – die Frage der Finanzen. Der zukunftsfähige Ansatz einesSchullasten-Ausgleichsfonds wurde leider wieder eingesammelt, und die kommunalenSpitzenverbände haben zu recht auf die ungeklärten Folgekosten für die Gemeindenhingewiesen - zum Beispiel, wenn sie bei der Einführung von Regionalschulen neu bauenmüssen. In diesem Zusammenhang begrüßt der SSW, dass künftig bei der Berechnung desGastschulbeitrages auch die Schulinvestitionen mit einbezogen werden. Angesichts des großenInvestitionsstaus bei den Schulen im Lande erscheint uns dies nur gerecht. Die Elternbeteiligungvon 30% bei der Schülerbeförderung lehnen wir allerdings ganz klar ab. Man kann es drehen undwenden, wie man will: Hier ist die Landesregierung den Kommunen auf Kosten der Familien imländlichen Raum entgegen gekommen.Die Verankerung der regionalen Bildungsbildungszentren im Schulgesetz und die damitverbundene Weiterentwicklung der beruflichen Bildung in Schleswig-Holstein ist eines derpositiven Elemente im neuen Schulgesetz. Nun kommt es aber auf die weitere Umsetzung vorOrt an. Wir hoffen, dass dies mit viel Fingerspitzengefühl geschieht, damit alle beruflichenSchulen letztlich als Gewinner dieses Umstellungsprozesses dastehen können. Die RegionalenBerufsbildungszentren stellen aus Sicht des SSW eine große Chance für die Berufsbildung imLande dar – eine Chance, die nicht vertan werden darf. Der SSW begrüßt, dass dieregierungstragenden Fraktionen in ihren Änderungsanträgen auf den Wunsch desLandeselternbeirats der Beruflichen Schulen eingegangen sind, wonach auch Eltern vonvolljährigen Schülerinnen und Schülern – mit Genehmigung des Jugendlichen - über Probleme inder Schule zu informieren sind. 4Unsere Kritik an der Oberstufenreform halten wir aufrecht – auch, wenn eingewendet werdenkönnte, dass Schleswig-Holstein in dieser Frage wenig Spielraum hat, denn mit der neuenOberstufe ist Schleswig-Holstein nun auch im Mainstream der bundesdeutschen Schulpolitikangekommen. Leider sind unsere bisherigen Bedenken gegen die angestrebte Profilbildung nichtausgeräumt worden. Die Rückkehr zu „Profilen“ im Sinne von Schulzweigen reduziert dasBildungsangebot. Ohne grundlegende Reformen – wie z.B. die Bildung von Oberstufzentren –bleibt die Profilbildung ein Schritt zurück in die bildungspolitische Vergangenheit der 60´erJahre. Aus Sicht des SSW ist die Oberstufenreform nur ein Sparmodell. Wir sagen, es gibtweiterhin viele gute Gründe für die Beibehaltung der reformierten Oberstufe und die Arbeit anihrer qualitativen Ausgestaltung.Die Einführung der neuen Schularten - der Gemeinschaftsschule und der Regionalschule - ist diewirkliche Erneuerung in diesem Schulgesetz. Dass dieser Punkt von Verbänden, Elternbeiräten,Schulen und Kommunen besonders intensiv diskutiert wurde, ist daher mehr als verständlich.Wobei man bei den Aktionen des Philologen- und des Realschulschullehrerverbandes - bei sovielVerharren an den überalterten Strukturen - leider nur noch den Kopf schütteln kannDer SSW hofft daher, dass die neue Gemeinschaftsschule vor Ort wirklich als ein Signal desAufbruchs verstanden wird, denn gerade im ländlichen Raum könnte sie dazu betragen, kleineSchulstandorte weiter zu entwickeln – und damit vor der Schließung zu retten. Es wird jetztdarauf ankommen deutlich zu machen, dass die Gemeinschaftsschule mehr ist als nur ein neuesTürschild für vorhandene Gesamtschulen und dass es bei der Ausgestaltung dieser neuenSchulform auch um inhaltliche Fragen des Unterrichts und der Schulgestaltung gehen muss.Der SSW befürchtet allerdings, dass die Einführung der Regionalschulen in eine Sackgasse führtund diese sich zu Restschulen entwickeln könnten. Durch ihren Änderungsantrag haben CDUund SPD zum Beispiel die geplante gemeinsame Orientierungsstufe von organisatorischverbundenen Schularten wieder zurück genommen. Im Klartext bedeutet dies, dass solche 5Regionalschulen und Gymnasien getrennte Orientierungsstufen haben werden. Die Begründungist, dass im Gymnasium künftig schon in der 6.Klasse mit der zweiten Fremdsprache begonnenwerden soll Im Umkehrschluss bedeutet es aber, dass sich die Schullaufbahnen vonSchülerinnen und Schülern von Regionalschulen und Gymnasien schon nach der 4. Klassetrennen werden. Leider bleibt so im Kern das dreigliedrige Schulwesen mit seinen vielfältigenSortiermechanismen erhalten. Dabei lehnt der SSW die jetzt im neuen Schulgesetztfestgeschriebene Sonderstellung des Gymnasiums grundsätzlich ab. Für uns bleibt dieRegionalschule daher allenfalls ein Zwischenschritt hin zur flächendeckenden Einführung vonGemeinschaftsschulen.Dabei enthält der Gesetzentwurf der Landesregierung unserer Meinung nach auch gute Ansätzefür die individuelle Förderung der Kinder. So kann der SSW der Landesregierung folgen, wenn siezukünftig das „Sitzenbleiben“ von Schülerinnen und Schülern nicht mehr zulassen will.Allerdings muss ich der FDP recht geben, wenn sie fordert, dass Rückstellungen für Kinder, diebei Beginn ihrer Schulpflicht körperlich, geistig, seelisch oder sozial noch nicht genügend Reifezeigen, um mit Erfolg am Unterricht in der Grundschule teilzunehmen, weiterhin möglich seinsollten.Die von der Landesregierung vorgeschlagene Vorgehensweise überzeugt uns nicht. Da wäre esschon logischer, wenn man – wie in den skandinavischen Ländern – das letzte Kindergartenjahrals Vorschule oder 0.Klasse betrachten würde, in der schwächere Kinder bei Bedarf zwei Jahreverbleiben können. Dies wäre im Sinne der Kinder die bessere Lösung.Für die Schulen der dänischen Minderheit ergibt das neue Schulgesetz auf der einen Seite einehandfeste Verbesserung. Ab 2008 erhält Dansk Skoleforening für seine Schülerinnen undSchüler erstmals seit neun Jahren wieder dieselben Zuschüsse pro Schüler wie die öffentlichenSchulen. Dies begrüßt der SSW ausdrücklich. Auf der anderen Seite hatten wir – wie Sie allewissen, liebe Kolleginnen und Kollegen - zeitgleich zur 1. Lesung des Schulgesetzes unsere 6eigenen Änderungsvorschläge eingebracht. Dabei ging es dem SSW vor allem darum, dass dieSchülerbeforderung zu den dänischen Schulen endlich gesetzlich geregelt wird.Das Problem sollte allen bekannt sein, zumal sich schon 1997 eine Arbeitsgruppe unter demVorsitz des damaligen Minderheitenbeauftragten Kurt Schultz damit befasste. Während dieKreise für die Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Schulen gesetzlich dazu verpflichtet sind,zwei Drittel der notwendigen Kosten zu bezahlen, beteiligen sie sich an den Kosten derdänischen Schulen bisher nur mit so genannten „freiwilligen Leistungen“ ohne gesetzlicheGrundlage.Das hat zur Folge, dass der Kreis Rendsburg-Eckernförde letztes Jahr die Zuschüsse an DanskSkoleforening ganz gestrichen hat, während im Kreis Schleswig-Flensburg eine Lösungvereinbart wurde, die Ende 2008 auslaufen soll. Ohne eine vom Land vorgeschriebenegesetzliche Regelung muss Dansk Skoleforening also damit rechnen, dass diese Einnahmen nach2008 völlig weg brechen könnten. Es ist aus Sicht des SSW weiterhin unhaltbar, dass wir bei derSchülerbeförderung immer noch diese Art von Ungleichbehandlung haben – zumal es eigens fürdie deutsche Minderheit in Dänemark seit gut einem Jahr eine gesetzliche Regelung gibt.Auch wollte der SSW mit seinem Änderungsantrag erreichen, dass im Schulgesetz der Friesisch-Unterricht in Nordfriesland und auf Helgoland gestärkt wird. So sollen u.a. zukünftig Eltern oderSchulen entscheiden können, ob vor Ort die friesische Sprache unterrichtet wird.Leider mussten wir feststellen, dass die Große Koalition es nicht geschafft hat, sich ernsthaft mitunseren Vorschlägen auseinander zu setzen. Unser Änderungsantrag wurde im Ausschuss ohneBegründung abgelehnt. Das ist wirklich sehr bedauerlich und hat natürlich innerhalb derMinderheit für einigen Unmut gesorgt. 7Nun haben uns die Fraktionsspitzen von CDU und SPD signalisiert, dass sie bestrebt sind, bis zum1.1.2009 eine gesetzliche Regelung in Sachen Schülerbeförderung zu den Schulen der dänischenMinderheit herbeizuführen. So schlägt die SPD zum Beispiel eine Lösung über den kommunalenFinanzausgleich vor. Auch die Sicherung des Friesisch-Unterrichts könnte zumindest durch einenErlass gesichert werden. Der SSW nimmt die Aussagen der Großen Koalition positiv zur Kenntnis.Vor diesem Hintergrund haben wir einen entsprechenden Entschließungsantrag zu den„minderheitenpolitischen Aspekten des neuen Schulgesetzes“ eingebracht, damit diese neuenSignale der regierungstragenden Fraktionen zeitnah und im Sinne der Minderheiten umgesetztwerden können.Da mit dem neuen Schulgesetz nur die Hälfte der Reformstrecke zurückgelegt wurde, die wir alsnotwendig erachten, um eine zukunftsfähige Schule zu schaffen, wird sich der SSW bei derSchlussabstimmung zum Gesetz der Stimme enthalten.