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24.01.07 , 13:01 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zum Hochschulgesetz: Beim Zukunftstest fällt die Novelle durch

Presseinformation Kiel, den 24.1.2007 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk

TOP 4/29 Gesetz über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Hochschulgesetz) Drs. 16/1174-Drs. 16/1192

Es war schon ein bemerkenswerter Vorgang, dass die Landesrektorenkonferenz nach ihrer
mündlichen Anhörung im Bildungsausschuss auch noch zu einer Pressekonferenz einlud. Fast
könnte man dabei von einem Akt der Verzweiflung reden - von einem letzten Versuch, die
politische Öffentlichkeit davon zu überzeugen, dass der Entwurf des Hochschulgesetzes so nicht
zu verabschieden sei. Vor diesem Hintergrund wirkt die Aussage des Wissenschaftsministers in
der Bildungsausschuss-Sitzung am 11. Januar, wo die regierungstragenden Fraktionen das neue
Hochschulgesetz absegneten, eher wie gesund beten. Er sagte - und ich zitiere den Minister:
“Wenn sich der Pulverdampf der letzten Debatte im Landtag erst einmal verzogen hat, wird
schnell klar werden, dass es ein vorzügliches Gesetz ist“.


Nichts deutet aber darauf hin, dass dies so kommen wird; im Gegenteil ist zu befürchten, dass
das Hochschulgesetz so schwer zu handhaben sein wird, dass alle Betroffenen dazu neigen 2
werden, unter der Hand eigene Regeln aufzustellen. Dabei weiß der SSW zu würdigen, dass CDU
und SPD mit ihren Änderungsanträgen zur Hochschulnovelle einige Probleme „geglättet“ haben.
Bei der Qualitätssicherung gibt es zum Beispiel einen Kompromiss dahin gehend, dass die
Programmakkreditierung – wie von den Hochschulen gefordert - durch eine Systemakkredi-
tierung ersetzt werden kann, wenn denn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Weiterhin wird
die Qualitätssicherung nun auch explizit auf den Bereich Gender Mainsteaming ausgeweitet.
Der wichtigste Kritikpunkt der Hochschulrektoren bleibt aber bestehen: Bachelor- und
Masterstudiengänge sollen in der Regel vor Studienbeginn akkreditiert werden, auch wenn laut
Rektorenkonferenz dies im internationalen Kontext unüblich ist. Dadurch wird, so die Kritik, die
geforderte Entwicklung vergleichbarer nationaler und internationaler Rahmenbedingungen in
einem europäischen Hochschulraum behindert.


Positiv ist aus Sicht des SSW auch, dass §8 des Gesetzes – über das Haushaltswesen der
Hochschulen – nunmehr seine „alte“ Fassung wieder bekommen hat, weil ja zu recht in der
Anhörung darauf hingewiesen wurde, dass die kurzfristig in den Gesetzentwurf aufgenommene
Regelung einen Rückschritt sogar gegenüber dem geltenden Hochschulgesetz bedeutet. Die
Hochschulen des Landes erhalten also künftig einen Globalzuschuss, der im Rahmen einer
Leistungsvereinbarung festgelegt wird.


Und noch ein Punkt verdient es, lobend erwähnt zu werden: Die regierungstragenden Fraktionen
greifen einige Formulierungen auf aus der Stellungnahme der Landeskonferenz der
Hochschulfrauenbeauftragten. Sie konkretisieren damit die Rolle der
Gleichstellungsbeauftragten und heben ihre Aufgabe bei der Umsetzung des
Gleichstellungsgebots hervor – und das ist eindeutig eine Verbesserung des vorliegenden
Gesetzentwurfs. Last, not least freuen wir uns darüber, dass die Mehrheitsfraktionen den
Änderungsantrag des SSW übernommen haben, der vorsieht, den Zugang zu einem
Hochschulstudium etwas mehr zu öffnen als im Gesetz vorgesehen. Künftig wird also nicht nur
die Meisterprüfung, sondern auch „eine andere vom Ministerium für bestimmte Studiengänge 3
als gleichwertig festgestellt, abgeschlossene Vorbildung“ als Qualifikation für ein Studium in
Betracht kommen. Für diejenigen, die es betrifft, ist diese Öffnung im Hochschulgesetz ein
wirklicher Anreiz, weiß ich. Dafür danke ich allen, die daran mitgewirkt haben.


Für alle gelobten Änderungen des Gesetzentwurfs gilt aber gleichermaßen, dass sie unsere
grundlegende Kritik am neuen Hochschulgesetz nicht ausräumen, denn in den wirklich
wesentlichen Fragen hat es keine Bewegung gegeben. Das heißt: Die drei Universitäten Kiel,
Lübeck und Flensburg erhalten einen gemeinsamen Universitätsrat mit weit reichenden
Kompetenzen; das Vetorecht des Kanzlers oder der Kanzlerin bleibt bestehen; der
Medizinausschuss kommt und die neue Präsidentialverfassung wird die Hochschuldemokratie
weiter einschränken.


Wie viel der Minister durch den Aufbau von Drohkulissen erreicht hat - im Sinne von: „Wenn ihr
nicht nachgebt, dann bekommt ihr entweder eine Landesuniversität oder Studiengebühren –
oder beides zusammen“ – wissen natürlich nur diejenigen, die an den maßgeblichen
Verhandlungen teilnahmen. Dass er dazu imstande ist, traue ich ihm zu. Denn es kann ja kein
Zufall sein, dass er – passend zu den Koalitionsverhandlungen um das Hochschulgesetz – immer
mal wieder die genannten Säue durchs Dorf jagte.


Der SSW bleibt in diesen Fragen bei seiner schon oft vorgetragenen Meinung: Die Einführung
von Studiengebühren sind für die Hochschulen in finanzieller Hinsicht nur ein Tropfen auf dem
heißen Stein. Sie sind unsozial und werden den notwendigen Prozess hin zu mehr
Hochschulabsolventen eher verlangsamen. Ich hoffe, dass die SPD allen Angriffen auf die
Gebührenfreiheit des Erststudiums standhält, und rufe noch mal in Erinnerung, dass es in
diesem Landtag noch immer eine Mehrheit gegen Studiengebühren gibt.


Auch sprechen wir uns weiterhin gegen eine Landesuniversität aus, weil eine Zentralisierung aus
Sicht des SSW unter den gegebenen Voraussetzungen nicht zu einer Stärkung des 4
Hochschulstandortes Schleswig-Holstein führen wird. Wir wollen die regionalen Profile unserer
Hochschulen weiter ausbauen, und uns fehlt ganz einfach der Glaube, dass dies mit einer
fusionierten Landesuniversität zu machen sein wird. Nun kann man einwenden, dass dies alles
Schnee von gestern sei. Dennoch wissen wir, dass der neue Universitätsrat in dieser Hinsicht wie
„ein Wolf in Schafskleidern“ daher kommt. Dass der Universitätsrat insgesamt höchst
problematisch ist, ging sowohl aus der Landtagsdebatte zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs
wie auch aus ganz vielen Stellungnahmen hervor. Wir werden ihn also genau im Auge behalten,
zumal auch noch nicht geklärt ist, welche finanziellen Auswirkungen die Einrichtung so eines
Gremiums – nebst Geschäftsstelle – auf die Haushalte unserer Hochschulen haben wird.


Wie ich schon in der Debatte zur ersten Lesung hervorhob, muss man aus Sicht des SSW wirklich
guten Willens sein, um der Hochschulnovelle überhaupt etwas Positives ab zu gewinnen. Diesen
Willen haben wir nicht, wir werden das Gesetz daher ablehnen, trotz der von mir genannten
Verbesserungen durch den Änderungsantrag von CDU und SPD. Wir werden auch den Antrag
der FDP ablehnen, weil er - trotz einiger inhaltlicher Ansätze, die wir mit tragen können – einfach
nur den Status Quo festschreibt. Darin sehen wir keine Perspektive.


Der SSW hat zwei konkrete Änderungsanträge zum Hochschulgesetz eingebracht. Zum einen
den schon genannten Antrag, der in etwas geänderter Form von den regierungstragenden
Fraktionen übernommen worden ist. Zum anderen ein Antrag, der darauf abzielt, die
Beschäftigung von wissenschaftlichen Hilfskräften zu beschränken. Aus Sicht des SSW haben
solche Hilfskräfte nach Erlangen eines qualifizierten Abschlusses den Anspruch auf eine
Entlohnung nach geltendem Tarifrecht. Und sollte es wirklich so sein, dass es für diese
Berufsgruppe keinen Tarif gibt, dann sind die Universitäten in der Pflicht, dieses schnellst
möglich zu regeln. Alles andere ist für eine staatliche Institution ganz einfach nicht hinnehmbar.


Ansonsten schließt sich der SSW den Änderungsanträgen von Bündnis 90/Die Grünen an. Wir
verkennen also nicht, dass sich unsere Hochschulen weiterentwickeln müssen – dass auch 5
Hochschulpolitik nicht statisch sein kann. Wir sind aber auch der Auffassung, dass ein
Hochschulgesetz für die Betroffenen nachvollziehbar sein muss. Das ist bei dem vorliegenden
Gesetzentwurf nicht der Fall.


Daher sagen wir: Ein landesweiter Hochschulrat darf nur beratend tätig sein. Es ist seine
Aufgabe nicht, in die Hochschulen hinein zu regieren, denn auch für unsere Hochschulen gilt,
dass kurze und transparente Entscheidungswege besser und demokratischer sind als
verschachtelte Machthierarchien. Statt die Hochschuldemokratie weiter auszuhöhlen, will auch
der SSW wie die Grünen die Drittelparität bei grundlegenden Entscheidungen beibehalten – und
zwar in einem erweiterten Senat ohne Fortführung des Konsistoriums.


Dem SSW ist außerdem wichtig, dass die Eckpunkte für die Zielvereinbarungen der
Landesregierung mit den Hochschulen wie bisher vom Parlament beschlossen werden. Dabei
geht es uns nicht um eine Gängelung der Hochschulen, es gehört aber zu den Kernaufgaben des
Landtages, die übergeordneten Ziele in der Hochschulpolitik des Landes festzulegen - erst dann
kann die Landesregierung konkrete Zielvereinbarungen mit den Hochschulen abschließen.


Dazu gehört aus Sicht des SSW eindeutig auch die Frauenförderung, denn in Sachen
Chancengleichheit für Frauen gibt es in Schleswig-Holstein wie in allen anderen Bundesländern
noch ganz viel zu tun. Hinzu kommt, dass die Föderalismusreform dem Land die alleinige
Verantwortung dafür zugeschoben hat.


Bei der Novellierung des Hochschulgesetzes ist es bisher eher um Detailfragen und die Änderung
von Paragraphen gegangen. Das liegt in der Natur der Sache. Dass es letztlich aber darauf
ankommt, dass der Gesetzestext den „Wirklichkeitstest“ besteht, das wissen wir auch. Mag sein,
dass das neue Hochschulgesetz dieses noch eben schaffen wird. Bei einem „Zukunftstest“ würde
das Gesetz aber eindeutig durchfallen.

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