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Anke Spoorendonk zum Hochschulgesetz: Beim Zukunftstest fällt die Novelle durch
Presseinformation Kiel, den 24.1.2007 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 4/29 Gesetz über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Hochschulgesetz) Drs. 16/1174-Drs. 16/1192Es war schon ein bemerkenswerter Vorgang, dass die Landesrektorenkonferenz nach ihrermündlichen Anhörung im Bildungsausschuss auch noch zu einer Pressekonferenz einlud. Fastkönnte man dabei von einem Akt der Verzweiflung reden - von einem letzten Versuch, diepolitische Öffentlichkeit davon zu überzeugen, dass der Entwurf des Hochschulgesetzes so nichtzu verabschieden sei. Vor diesem Hintergrund wirkt die Aussage des Wissenschaftsministers inder Bildungsausschuss-Sitzung am 11. Januar, wo die regierungstragenden Fraktionen das neueHochschulgesetz absegneten, eher wie gesund beten. Er sagte - und ich zitiere den Minister:“Wenn sich der Pulverdampf der letzten Debatte im Landtag erst einmal verzogen hat, wirdschnell klar werden, dass es ein vorzügliches Gesetz ist“.Nichts deutet aber darauf hin, dass dies so kommen wird; im Gegenteil ist zu befürchten, dassdas Hochschulgesetz so schwer zu handhaben sein wird, dass alle Betroffenen dazu neigen 2werden, unter der Hand eigene Regeln aufzustellen. Dabei weiß der SSW zu würdigen, dass CDUund SPD mit ihren Änderungsanträgen zur Hochschulnovelle einige Probleme „geglättet“ haben.Bei der Qualitätssicherung gibt es zum Beispiel einen Kompromiss dahin gehend, dass dieProgrammakkreditierung – wie von den Hochschulen gefordert - durch eine Systemakkredi-tierung ersetzt werden kann, wenn denn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Weiterhin wirddie Qualitätssicherung nun auch explizit auf den Bereich Gender Mainsteaming ausgeweitet.Der wichtigste Kritikpunkt der Hochschulrektoren bleibt aber bestehen: Bachelor- undMasterstudiengänge sollen in der Regel vor Studienbeginn akkreditiert werden, auch wenn lautRektorenkonferenz dies im internationalen Kontext unüblich ist. Dadurch wird, so die Kritik, diegeforderte Entwicklung vergleichbarer nationaler und internationaler Rahmenbedingungen ineinem europäischen Hochschulraum behindert.Positiv ist aus Sicht des SSW auch, dass §8 des Gesetzes – über das Haushaltswesen derHochschulen – nunmehr seine „alte“ Fassung wieder bekommen hat, weil ja zu recht in derAnhörung darauf hingewiesen wurde, dass die kurzfristig in den Gesetzentwurf aufgenommeneRegelung einen Rückschritt sogar gegenüber dem geltenden Hochschulgesetz bedeutet. DieHochschulen des Landes erhalten also künftig einen Globalzuschuss, der im Rahmen einerLeistungsvereinbarung festgelegt wird.Und noch ein Punkt verdient es, lobend erwähnt zu werden: Die regierungstragenden Fraktionengreifen einige Formulierungen auf aus der Stellungnahme der Landeskonferenz derHochschulfrauenbeauftragten. Sie konkretisieren damit die Rolle derGleichstellungsbeauftragten und heben ihre Aufgabe bei der Umsetzung desGleichstellungsgebots hervor – und das ist eindeutig eine Verbesserung des vorliegendenGesetzentwurfs. Last, not least freuen wir uns darüber, dass die Mehrheitsfraktionen denÄnderungsantrag des SSW übernommen haben, der vorsieht, den Zugang zu einemHochschulstudium etwas mehr zu öffnen als im Gesetz vorgesehen. Künftig wird also nicht nurdie Meisterprüfung, sondern auch „eine andere vom Ministerium für bestimmte Studiengänge 3als gleichwertig festgestellt, abgeschlossene Vorbildung“ als Qualifikation für ein Studium inBetracht kommen. Für diejenigen, die es betrifft, ist diese Öffnung im Hochschulgesetz einwirklicher Anreiz, weiß ich. Dafür danke ich allen, die daran mitgewirkt haben.Für alle gelobten Änderungen des Gesetzentwurfs gilt aber gleichermaßen, dass sie unseregrundlegende Kritik am neuen Hochschulgesetz nicht ausräumen, denn in den wirklichwesentlichen Fragen hat es keine Bewegung gegeben. Das heißt: Die drei Universitäten Kiel,Lübeck und Flensburg erhalten einen gemeinsamen Universitätsrat mit weit reichendenKompetenzen; das Vetorecht des Kanzlers oder der Kanzlerin bleibt bestehen; derMedizinausschuss kommt und die neue Präsidentialverfassung wird die Hochschuldemokratieweiter einschränken.Wie viel der Minister durch den Aufbau von Drohkulissen erreicht hat - im Sinne von: „Wenn ihrnicht nachgebt, dann bekommt ihr entweder eine Landesuniversität oder Studiengebühren –oder beides zusammen“ – wissen natürlich nur diejenigen, die an den maßgeblichenVerhandlungen teilnahmen. Dass er dazu imstande ist, traue ich ihm zu. Denn es kann ja keinZufall sein, dass er – passend zu den Koalitionsverhandlungen um das Hochschulgesetz – immermal wieder die genannten Säue durchs Dorf jagte.Der SSW bleibt in diesen Fragen bei seiner schon oft vorgetragenen Meinung: Die Einführungvon Studiengebühren sind für die Hochschulen in finanzieller Hinsicht nur ein Tropfen auf demheißen Stein. Sie sind unsozial und werden den notwendigen Prozess hin zu mehrHochschulabsolventen eher verlangsamen. Ich hoffe, dass die SPD allen Angriffen auf dieGebührenfreiheit des Erststudiums standhält, und rufe noch mal in Erinnerung, dass es indiesem Landtag noch immer eine Mehrheit gegen Studiengebühren gibt.Auch sprechen wir uns weiterhin gegen eine Landesuniversität aus, weil eine Zentralisierung ausSicht des SSW unter den gegebenen Voraussetzungen nicht zu einer Stärkung des 4Hochschulstandortes Schleswig-Holstein führen wird. Wir wollen die regionalen Profile unsererHochschulen weiter ausbauen, und uns fehlt ganz einfach der Glaube, dass dies mit einerfusionierten Landesuniversität zu machen sein wird. Nun kann man einwenden, dass dies allesSchnee von gestern sei. Dennoch wissen wir, dass der neue Universitätsrat in dieser Hinsicht wie„ein Wolf in Schafskleidern“ daher kommt. Dass der Universitätsrat insgesamt höchstproblematisch ist, ging sowohl aus der Landtagsdebatte zur ersten Lesung des Gesetzentwurfswie auch aus ganz vielen Stellungnahmen hervor. Wir werden ihn also genau im Auge behalten,zumal auch noch nicht geklärt ist, welche finanziellen Auswirkungen die Einrichtung so einesGremiums – nebst Geschäftsstelle – auf die Haushalte unserer Hochschulen haben wird.Wie ich schon in der Debatte zur ersten Lesung hervorhob, muss man aus Sicht des SSW wirklichguten Willens sein, um der Hochschulnovelle überhaupt etwas Positives ab zu gewinnen. DiesenWillen haben wir nicht, wir werden das Gesetz daher ablehnen, trotz der von mir genanntenVerbesserungen durch den Änderungsantrag von CDU und SPD. Wir werden auch den Antragder FDP ablehnen, weil er - trotz einiger inhaltlicher Ansätze, die wir mit tragen können – einfachnur den Status Quo festschreibt. Darin sehen wir keine Perspektive.Der SSW hat zwei konkrete Änderungsanträge zum Hochschulgesetz eingebracht. Zum einenden schon genannten Antrag, der in etwas geänderter Form von den regierungstragendenFraktionen übernommen worden ist. Zum anderen ein Antrag, der darauf abzielt, dieBeschäftigung von wissenschaftlichen Hilfskräften zu beschränken. Aus Sicht des SSW habensolche Hilfskräfte nach Erlangen eines qualifizierten Abschlusses den Anspruch auf eineEntlohnung nach geltendem Tarifrecht. Und sollte es wirklich so sein, dass es für dieseBerufsgruppe keinen Tarif gibt, dann sind die Universitäten in der Pflicht, dieses schnellstmöglich zu regeln. Alles andere ist für eine staatliche Institution ganz einfach nicht hinnehmbar.Ansonsten schließt sich der SSW den Änderungsanträgen von Bündnis 90/Die Grünen an. Wirverkennen also nicht, dass sich unsere Hochschulen weiterentwickeln müssen – dass auch 5Hochschulpolitik nicht statisch sein kann. Wir sind aber auch der Auffassung, dass einHochschulgesetz für die Betroffenen nachvollziehbar sein muss. Das ist bei dem vorliegendenGesetzentwurf nicht der Fall.Daher sagen wir: Ein landesweiter Hochschulrat darf nur beratend tätig sein. Es ist seineAufgabe nicht, in die Hochschulen hinein zu regieren, denn auch für unsere Hochschulen gilt,dass kurze und transparente Entscheidungswege besser und demokratischer sind alsverschachtelte Machthierarchien. Statt die Hochschuldemokratie weiter auszuhöhlen, will auchder SSW wie die Grünen die Drittelparität bei grundlegenden Entscheidungen beibehalten – undzwar in einem erweiterten Senat ohne Fortführung des Konsistoriums.Dem SSW ist außerdem wichtig, dass die Eckpunkte für die Zielvereinbarungen derLandesregierung mit den Hochschulen wie bisher vom Parlament beschlossen werden. Dabeigeht es uns nicht um eine Gängelung der Hochschulen, es gehört aber zu den Kernaufgaben desLandtages, die übergeordneten Ziele in der Hochschulpolitik des Landes festzulegen - erst dannkann die Landesregierung konkrete Zielvereinbarungen mit den Hochschulen abschließen.Dazu gehört aus Sicht des SSW eindeutig auch die Frauenförderung, denn in SachenChancengleichheit für Frauen gibt es in Schleswig-Holstein wie in allen anderen Bundesländernnoch ganz viel zu tun. Hinzu kommt, dass die Föderalismusreform dem Land die alleinigeVerantwortung dafür zugeschoben hat.Bei der Novellierung des Hochschulgesetzes ist es bisher eher um Detailfragen und die Änderungvon Paragraphen gegangen. Das liegt in der Natur der Sache. Dass es letztlich aber daraufankommt, dass der Gesetzestext den „Wirklichkeitstest“ besteht, das wissen wir auch. Mag sein,dass das neue Hochschulgesetz dieses noch eben schaffen wird. Bei einem „Zukunftstest“ würdedas Gesetz aber eindeutig durchfallen.