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24.01.07 , 14:45 Uhr
FDP

Ekkehard Klug: "Das schlechteste Hochschulgesetz, das Schleswig-Holstein je hatte"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 015/2007 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 23. Januar 2007 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL
Es gilt das gesprochene Wort!
Hochschulpolitik / Hochschulgesetznovelle
Ekkehard Klug: „Das schlechteste Hochschulgesetz, das Schleswig-Holstein je hatte“ In der Landtagsdebatte zur Hochschulgesetznovelle der Landesregierung - TOP 4 und 29 - erklärte der hochschulpolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Dr. Ekkehard Klug:
„Der 16. November 2006 war ein bemerkenswerter Tag: Noch nie zuvor hat ein Wissenschaftsminister in Schleswig-Holstein für seinen Hochschulgesetz- entwurf in einer Landtags-Anhörung eine solche umfassende Abfuhr bekommen. Auf 27 Seiten Protokoll kann man das in aller Pracht und Schönheit nachlesen. Nur die verschiedenen Organisationen, über die Herr Professor Dr. Driftmann präsidiert, bilden noch eine Insel des leidlichen Wohlwollens für Herrn Austermann.
Na ja – auch hier nicht ganz ohne Abstriche. Die Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein schreibt: „Weiterhin bedauern wir sehr, dass die Möglichkeiten einer Stiftungshochschule im Gesetz nicht berücksichtigt sind, wie es z.B. in Niedersachsen erfolgt ist“.
Die FDP-Fraktion hat dem abhelfen wollen und entsprechende Regelungen für Stiftungshochschulen in ihren Änderungsanträgen vorgesehen. Da kann wirklich keiner sagen, wir hätten keine Alternativen vorgeschlagen, keine inhaltlichen Änderungen eingebracht. Das haben wir vielmehr sogar dort getan, wo Herr Austermann unerklärlicherweise unter den Driftmannschen Fortschrittlichkeitsmaßstäben unterdurchgeschlüpft ist.
In anderer Hinsicht sehen wir bei dem, was die große Koalition uns hier vorlegt, gegenüber dem bisherigen Hochschulgesetz absolut keinen Fortschritt. Wann immer man auf Menschen aus dem Hochschulbereich trifft - Studenten, Mitarbeiter, Professoren - , hört man oft den Satz: die Hochschulpolitik der CDU sei ja schlimmer als früher die der SPD. Ich bin dann immer versucht zu sagen: „das ist ja ein Kunststück“ - aber das wäre dann doch zuviel des Lobes für die Landesregierung.


Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Eine Politik, die Hochschulen mit neuen Strukturen und Gremien „beglückt“, die allen dort tätigen durch die Bank zuwider sind, kann man nicht anders bezeichnen als einen polit-technokratischen Unfug.
Wer glaubt, aus solchen aufoktroyierten Regelungen könne Positives entspringen, der wird ganz sicher nicht selig.
Die neuen Gremien sind bis zum September 2008 einzurichten. Die Umgestaltung wird also in eine Zeit fallen, in der die Hochschulen eigentlich als Verhandlungspartner für die ab 2009 fälligen neuen Zielvereinbarungen gefordert sind. Zumindest einigen Mitgliedern des Hohen Hauses dürfte ja bekannt, dass die derzeitigen, auf 5 Jahre geschlossenen Zielvereinbarungen just 2008 auslaufen.
Vielleicht kommt es dem Ministerium ja ganz gelegen, dass die Verhandlungs- und Entscheidungsphase zu den neuen Zielvereinbarungen mit einem kompletten Umbruch in der Leitung und den Gremien der Hochschulen zeitlich zusammenfällt. Vielleicht verhandelt das Ministerium ganz gern in einer solchen Lage. Die alten Rektorate, soweit sie noch amtieren, sind dann quasi in einer lame- duck-Position; der hochschulinterne Wahlkampf um die Ämter in den diversen neuen Gremien läuft eventuell noch auf Hochtouren, oder die die neuen Gremien sind gerade frisch installiert worden, d.h. sie und ihre Mitglieder sind gerade erst dabei, sich einzuarbeiten - vulgo: sie stecken noch in den Kinderschuhen.
Das ist in der Tat eine ideale Voraussetzung, um für die jeweilige Hochschule auf fünf Jahre geltende neue Zielvereinbarungen auszuhandeln - selbstverständlich mit kompetenter Beratung durch die neuen Hochschulräte, deren Mitglieder ihre Tätigkeit eben erst aufgenommen haben, und die vielleicht sogar schon wissen, wie die Hochschule heißt, für die sie weitreichende Entscheidungen treffen sollen.
Herzlichen Glückwünsch, Herr Austermann, dass Sie den schleswig- holsteinischen Hochschulen und sich selbst so ein schönes neues Hochschulgesetz beschert haben! Brave new world !
Ich komme noch zu einem zweiten Beispiel für die genialen Vorkehrungen des neuen Landeshochschulgesetzes. Nach § 63 Abs. 1 sollen Professoren grundsätzlich zunächst einmal auf Zeit, und zwar für zwei Jahre berufen werden.
Diese neue Regelung wird die potenzielle Bewerber bei vielen vakanten Professuren natürlich ungeheuer faszinieren und Schleswig-Holstein zu einem Magneten für hochqualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler machen.
Wenn die Hochschulen künftig bereits in Ausschreibungen auf Art und Umfang der angebotenen Stellen hinweisen müssen - vgl. § 62 Abs. 2 - , dann wird das die Bewerberlage nachhaltig verstärken - allerdings nur an Universitäten und Hochschulen in anderen Bundesländern, die sich so einen Quatsch nicht leisten.
Die Vertreter der schleswig-holsteinischen Hochschulen haben in dieser Frage ja geradezu mit Engelszungen auf das Ministerium und die Koalitionsvertreter eingeredet. Aber ohne Wirkung. Einsicht setzt nun einmal Einsichtsfähigkeit voraus.
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Das ceterum censeo zum Thema Landeshochschulgesetz darf nicht fehlen:
Die Konstruktion eines gemeinsamen Universitätsrats für die drei schleswig-holsteinischen Hochschulen ist eine politische Missgeburt. Kein anderes Bundesland leistet sich derart komplizierte Gremienstrukturen wie Schleswig-Holstein, wobei das ja für den Medizinbereich durch den geplanten Medizinausschuss für die Kieler und die Lübecker Fakultät noch gesteigert wird.
Hochschulräte gibt es zwar mittlerweile in vielen Ländern, aber ihre Aufgaben und Zusammensetzung sind sehr unterschiedlich. In Schleswig-Holstein sollen sie extrem umfangreiche Befugnisse erhalten.
Die fünfköpfigen Hochschulräte bzw. der neunköpfige Universitätsrat sollen dabei ehrenamtlich tätig sein. Ehrenamtlichkeit und Umfang der geplanten Zuständigkeiten sind völlig unvereinbar. Dass ehrenamtliche ‚Räte’ nebenbei wesentliche Beschlusskompetenzen sachgerecht wahrnehmen können, ist schlechterdings nicht vorstellbar: die Struktur- und Entwicklungsplanung der Hochschulen soll ihnen ebenso übertragen werden wie Grundsätze für die Verteilung der Finanz- und Sachmittel, zur Personalausstattung und das Überwachen von Ziel- und Leistungsvereinbarungen, Stellungnahmen zum Haushaltsplan sowie Zustimmungsrechte zu wesentlichen Satzungen der Hochschule.
Nach dem Gesetzentwurf der großen Koalition können die Kanzler (Verwaltungschefs) der Hochschulen bei Meinungsverschiedenheit im Hochschulpräsidium den Hochschulrat bzw. den gemeinsamen Universitätsrat zur Letztentscheidung anzurufen.
Falls diese Klausel jemals mit Erfolg angewendet werden sollte, würden die auf solche Weise ausgebooteten Präsidenten der jeweilige Hochschule jede Autorität verlieren; man würde sie so de facto zu Hampelmännern degradieren. Gerade an diesem Punkt zeigt sich, dass die Hochschulleitungen durch das neue Gesetz eher geschwächt als gestärkt werden.
Alles in allem muss man leider sagen: Dies wird das schlechteste Hochschulgesetz sein, das unser Land je hatte.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 3 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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