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Hans-Jörn Arp zu TOP 23: Das Interessenbekundungsverfahren ist europarechtlich zulässig, diskriminiert keine Anbieter und ist transparent
Nr. 025/07 24. Januar 2007 PRESSESPRECHER Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.deVerkehrspolitik Hans-Jörn Arp zu TOP 23: Das Interessenbekundungsverfahren ist europarechtlich zulässig, diskriminiert keine Anbieter und ist transparent Zu TOP TOP 23 – Schienenverkehrsleistungen auf dem Netz Ost ausschreiben – erklärt der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Hans-Jörn Arp, unter anderem:„Das vom Wirtschaftsminister Dietrich Austermann gewählte Interessenbekundungsverfahren unterstützen wir ausdrücklich. Das Interessenbekundungsverfahren ist europarechtlich zulässig, diskriminiert keine Anbieter und ist transparent. Wir sind daher der festen Überzeugung, dass sich auf diesem Wege die Interessen des Landes am besten durchsetzen lassen. Den Antrag der FDP-Fraktion, die Schienenverkehrsleistungen auf dem Netz Ost auszuschreiben, halte ich zum jetzigen Zeitpunkt für überflüssig. Zunächst sollten wir die Ergebnisse des Interessenbekundungsverfahrens abwarten.Es besteht kein Zweifel daran, dass durch die Ausschreibungen in der Vergangenheit positive Effekte, wie z.B. niedrigere Kosten oder den Einsatz von besserem Fahrzeugmaterial, für das Land erreicht werden konnten. Aber gleichzeitig wurden die Versprechungen der Unternehmen nicht immer eingehalten. Ich möchte hier nur an die Insolvenz der FLEX oder an die Schwierigkeiten bei der Betriebsübernahme im Netz West erinnern.Ich denke, diese unguten Erfahrungen reichen aus, um über neue Pläne in der Ausschreibungspraxis nachzudenken. Neue negative Schlagzeilen können wir uns nicht leisten. Sie schaden dem Ansehen der Politik, der Eisenbahnunternehmen und des gesamten ÖPNV“.